Wir über uns - Entstehung und Sinn der Website

 
 



 

Der Teufel, als er sich wieder einmal gegen die universale Ordnung vergangen hatte, erwartete feixend den göttlichen Richterspruch, fest auf die Milde des Herrn vertrauend. Der aber sprach: “Da du die menschliche Gerechtigkeit geschaffen hast, überlasse ich dich den Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern.“ Da erschrak der Teufel zu Tode.

(Hans Georg Möntmann)

 

Verein Justitia Omnibus

Der Verein Justitia Omnibus wurde von Gefangenen der Strafanstalt Pöschwies gegründet. Vorrangiges Ziel des Vereins ist „iustitia omnibus“ („Gerechtigkeit für alle“). Der Verein macht sich weiter zur Aufgabe, die Interessen der Strafgefangenen zu schützen und sie gegen Willkür zu verteidigen, wie auch die Gesellschaft über das Gefängniswesen zu informieren und die Akzeptanz gegenüber Straffälligen zu fördern.

Wir nennen unsere Homepage NON GRATAE, weil sie von unliebsamen Personen, nämlich Strafgefangenen stammt. NON GRATAE auch deswegen, weil sie vor allem für die Exekutive einen Stein des Anstosses darstellt und äusserst unerwünscht ist.

 

Vorwort des Initiators

Im Jahr 2000 kam mir die spontane Idee, eine Insassenzeitung ins Leben zu rufen. Dies wurde dem Direktor Graf vorgetragen. Zuerst war er begeistert und bat den nicht anerkannten Insassenrat ein Konzept  auszuarbeiten. Gesagt, getan, der Direktor war überrascht, dass Insassen fähig waren ein Konzept auszuarbeiten. In der Zwischenzeit wurden einige Aufseher nervös, weil sie nicht wollten, dass die Wahrheit an den Tag kommt. Der Druck für den Direktor wuchs und schlussendlich gewann die „Goldkettchenmafia“ (ein Gruppe von Aufsehern usw. die ein „Goldketteli" am Handgelenk tragen und versuchen die Strafanstalt Pöschwies zu kontrollieren). Mit der Zeit distanzierte sich der Direktor von der Idee eine Insassenzeitung zu lancieren. Der Druck von seinen Abteilungsleitern, Aufsehern usw. wurde für ihn zu gross. Dieses Ereignis reflektiert die Grundpolitik in diesem Gefängnis, der wir täglich ausgesetzt sind. Das traurige an der ganzen Geschichte ist, dass der Direktor nicht Manns genug war, es den jeweiligen Insassen mitzuteilen. Was hat er zu verbergen? Warum geht der Direktor den jeweiligen Gefangenen aus dem Weg? Es schreit nach Wahrheitsfindung! 

Warum eigentlich eine Zeitung? Schon seit längerer Zeit lese ich in den Medien wie gut es den Gefangenen in der Strafanstalt Pöschwies geht. Ist das wirklich war? Was heisst es heute in der Strafanstalt Pöschwies eingesperrt zu sein? Dies wird noch verstärkt durch Führungen die teilweise mehrmals wöchentlich in der Pöschwies abgehalten werden. Immerhin will der Direktor nicht das Gefühl aufkommen lassen, er sei ein Unmensch. Also füttert er die Besucher und die Medien mit Halbwahrheiten. Undifferenziert glaubt der Besucher er wäre in einem Hotel, es ginge uns gut. Dem Besucher wird etwas vorgegaukelt, was schlicht und einfach nicht stimmt. Eine Gruppe von Gefangenen will nun mit diesen Lügen und schöne, heile Welt Geschichten aufräumen. Wir wollen Transparenz schaffen und die Interessierten aufklären, was wirklich in der Pöschwies passiert. Sie haben ein Anrecht auf die Wahrheit! Wir sehen uns nicht nur als „Watchdog“ der Pöschwies, sondern auch als Ratgeber! Unsere Homepage soll nicht als Diffamierungs-Kampagne gegen die Exekutive und Justiz dienen, sondern Aufklären und eine Hilfe in schwierigen Zeiten sein. 

Der Knackpunkt wird die Zensur sein. An einer ständigen Auseinandersetzung mit einer oftmals sturen und übervorsichtigen Zensurbürokratie wird es nicht fehlen, die uns so viele Steine in den Weg zu legen versucht wie möglich. Wir sind immer offen für konstruktive Kritik.

 

Von der Zeitung zur Website                                                                                                      (vom Präsidenten des Vereins)

Da wir uns auch weiterhin immer wieder mit Artikeln über das Gefängnis(wesen) konfrontiert sahen und nur zu oft die einseitigen Ausführungen von Vertretern der Exekutive anhören mussten, spürten wir das Bedürfnis einige Dinge klar zu stellen und andere, die von der Anstaltsleitung nur zu gerne verschwiegen werden, in die Öffentlichkeit zu tragen. Daraus erwuchs die Idee einer eigenen Homepage, mit der wir zweifellos mehr Menschen erreichen werden, als mit einer Gefängniszeitung. 

Doch wie errichtet man eine Homepage, wenn man hinter Gittern sitzt und nur Hindernisse bis zum Ziel führen? Auf das Entgegenkommen der Anstaltsleitung durften wir nicht rechnen (siehe dazu den Auszug aus dem Brief des Direktors U. Graf).

Mit verschiedensten Methoden, die wir hier natürlich nicht näher umschreiben wollen, gelang es uns trotz Mauern, Gittern und immer wachsamen Anstaltshunden die Website auf die Beine zu stellen. An dieser Stelle möchten wir recht herzlich allen danken, die uns behilflich waren und ohne deren Mitarbeit dieses Unterfangen zum Scheitern verurteilt gewesen wäre. 

Leider mussten wir unsere Website aus bestimmten technischen Gründen sehr einfach gestalten und haben bewusst auf anspruchvolles Design verzichtet. Doch es geht uns vor allem darum zu informieren und deshalb hoffen wir, dass sich die Leser nicht an der Hülle stören. 
Es sind mehrere Gefangene am Schreiben der Artikel beteiligt. Aus wohl verständlichen Gründen verzichten wir darauf die Namen zu nennen. Leider ist es uns nicht möglich ein periodisches Erscheinen zu garantieren, weshalb wir uns darauf beschränken kontinuierlich Beiträge anzufügen. Vorläufig rücken dabei die älteren Artikel einfach nach unten. 
Weil sich die Vertreter der Exekutive und Judikative nur zu oft auf Einseitigkeit beschränken, bemühen wir uns bei der Auswahl der Aspekte darum vorwiegend die andere Seite aufzuzeigen, achten aber streng darauf die Tatsachen ausgewogen darzulegen, was man nur zu oft bei Urteilen der Gerichte, Verfügungen der Exekutive und Artikeln über das Gefängnis vermisst (zum lästigen, nimmermüden Vergleich Gefängnis – Hotel siehe unter der Rubrik „Über die Pöschwies“ den parallelen Tagesablauf in beiden Institutionen
Hotel - Gefängnis, ein Vergleich). Die LeserInnen sind eingeladen ihre Kommentare an unsere E-Mail Adresse zu senden. 

 

Auszug aus dem Brief von Herrn Direktor U. Graf an einen Gefangenen 

Ein Mitgefangener schrieb am 27. Juli 2003 seine Freiwillige Mitarbeiterin (FM) an, die ihn seit Jahren durch den Strafvollzug begleitet, und fragte sie bezüglich Gefangenen-Website nach der Möglichkeit einer Hilfestellung. Der Brief wurde pflichtbewusst von der anstaltsinternen Zensur abgefangen und an den Direktor weitergeleitet. Vier Wochen lang wusste der betroffene Gefangene nicht genau wo sich sein Brief befand. Dann erhielt er einen Brief des Herrn Direktor (Interessierte finden den ganzen Brief hier):

„...Zudem gibt uns der Zweck der Bekanntgabe an eine unbekannte Vielzahl von Personen auf dem Medienplatz Internet ein im Verhältnis zum Vorgehen bei der üblichen Briefzensur grösseres Recht zur Verhinderung grobverzerrender oder gar tatsachenwidriger Mitteilungen.“ Warum gibt hier der Zweck der Bekanntgabe ein grösseres Recht auf Zensur? Man vergleiche dazu Art. 17 Abs. 2 der Bundesverfassung.

Weiter im Brief: „Zu den Modalitäten für den Betrieb einer solchen Homepage kann ich Ihnen folgende Rahmenbedingungen geben (Er spricht von geben, meint aber Einschränkungen, d.h. nehmen):
1....Mit Bezug auf § 97, Absatz 1, gelten folgende Einschränkungen:
- Beschränkung auf eine Homepage
- Max. 5 A4-Seiten pro Monat (mind. Schriftgrösse 11, Zeilenabstand einfach)
- Max. 1 Seite pro Insasse und Monat
- keine Disketten, nur Papier“
In welcher Einheit ist Schriftgrösse 11 angegeben? Vielleicht in Nanometern? Ebenso ist der Begriff „einfacher Zeilenabstand keine verbindlich Grösse.

Noch interessanter der dritte Punkt:
3. Sollten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Bestimmungen der Briefzensur auf dem Wege der mündlichen (nota bene!) oder der Übergabe von Schriftstücken bei Besuchen umgangen werden, müssten die entsprechenden Besuche einzeln überwacht oder untersagt werden.“ 
Hier will der Herr Direktor den Gefangenen sogar noch einen Maulkorb verpassen, indem er nicht genehme Gespräche während des Besuches verbietet! Soviel zur wohlwollenden Behandlung, die von Herrn Direktor U. Graf in der Öffentlichkeit immer wieder betont wird. Ausserdem ist die Drohung bezüglich Sperrung des Besuches bei Übergabe von Schriftstücken und ähnlichem überflüssig, da dies jetzt schon so gehandhabt wird. (Es wurde z.B. verschiedenen Gefangenen der Besuch gesperrt, weil sie drei Franken (!) mehr als die gestatteten 20.- Franken nach dem Besuch dabei hatten, obwohl der Gefangene diese nicht von den Besuchern erhalten hatte. Auch dies ein exemplarisches Beispiel der wohlwollenden Behandlung nach Herrn Direktor U. Graf.)

Wir fühlen uns durch diese Einschränkungen und Drohungen nicht angesprochen und versuchen die Öffentlichkeit trotz Mauern und Gittern möglichst umfassend zu informieren. 


Adresse:
Verein Justitia Omnibus
Postfach 1417

8640 Rapperswil

E-Mail: leserbriefe@non-gratae.com

 

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