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Strafanstalt Pöschwies (Geschichte und Überblick) |
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Bauliches und Soziales im Vergleich Die verschiedenen Haftarten der Strafanstalt Pöschwies - Eintrittspavillon (EP) - Erweiterungsbau (EW A+B) - Normalvollzug (WN 1-8) - Bunker/Strikte Einzelhaft + Verschärfte Version - Sicherheitsabteilung (SA) - Abteilung für Fluchtgefährliche (FG) - Abteilung für Suchtprobleme (Asp) - Abteilung für Langstrafige (LS) - Integrationsabteilung (IG) - Rückversetzung in Einzelhaft (Disziplinarmassnahme) Hotel – Gefängnis, ein Vergleich EinleitungDas Gefängnis ist für die meisten Menschen vollkommen unbekanntes Gelände. Auch für jene, die schon bei einer Führung dabei waren, ja, selbst für die Angestellten wie Aufseher, Sozialarbeiter, Werkmeister usw. Denn wie man sich als Gefangener fühlt, kann man erst wissen, wenn man selber eingeschlossen wird. Bis heute wird angeblich in Europa als Idealziel die Resozialisierung angestrebt. Man muss allerdings sagen, dass die dahingehenden Bemühungen in der Praxis versagt haben, nicht zuletzt, weil „die vom Gesetz dafür vorgesehenen Mittel unzureichend sind“ (Trechsel S.; Strafgesetzbuch, Kurzkommentar). Immer wieder werden wir mit dem Vorurteil der Bevölkerung konfrontiert, die heutigen Strafanstalten seien ein Hotelbetrieb und die Gefangenen werden verhätschelt. Dagegen haben wir am Ende dieser Rubrik den möglichen Ablauf in einem Hotel und den tatsächlichen in der Strafanstalt Pöschwies in Parallele gesetzt. Dies sollte dem objektiven Leser genügen, um das Vorurteil endgültig zu verwerfen. Die heutige Strafanstalt Pöschwies liegt in Regensdorf nahe Zürich und ist mit 436 Plätzen die grösste geschlossene Strafvollzugsanstalt der Schweiz und verfügt über 270 Personalstellen (Stand 2006). Sie wurde 1995 eröffnet und ersetzt die Strafanstalt Regensdorf aus dem Jahre 1901. Seit 2004 ist der sogenannte Erweiterungsbau doppelt belegt. Aus 60 Einzelzellen wurden 116 Gefängnisplätze geschaffen. Laut (gefälschter) offizieller Statistik gibt es trotzdem keine Überbelegung. De facto beträgt die Belegung jedoch 114,7% (56 Plätze sind doppelt und somit zu 100% überbelegt). Dazu kommen noch die beiden Zweigbetriebe Kolonie Ringwil und Haus Lägern. Die Kolonie Ringwil ist eine offene Anstalt mit 60 Plätzen und 25 Personalstellen. Das Haus Lägern befindet sich gleich neben der Strafanstalt Pöschwies und hat 26 Plätze bei fünf Angestellten. Auch dies ist eine offene Anstalt, dient jedoch vorwiegend dem Vollug der sogenannten Halbfreiheit (Beschäftigung ausserhalb der Anstalt).
Strafanstalt in Regensdorf (1901-1995) Das Prinzip der Strafanstalt in Regensdorf wurde in der Justiz- und Baudirektion klar formuliert: „Nur das, was unentbehrlich ist, um die Gesundheit und das Leben der Gefangenen zu erhalten, darf verlangt werden. Nur das Minimum von sanitärer Fürsorge, kein Übermass darf dem Gefangenen in der Gestaltung des Strafvollzuges zugesichert sein.“ Dieser Bau, auf solchen Grundsätzen errichtet, stand bis zum Jahre 1995! Es war wohl nur unter Anstrengung aller diplomatischen Gewandtheit möglich von Resozialisierung zu sprechen, wenn sich der Gefangene nach diesem Gespräche auf seine Zelle begab, in der es kein fliessend Wasser, ja nicht einmal eine Toilette gab und man die Fäkalien in einem Eimer sammeln musste! (Auch heute noch sprechen die Vertreter der Exekutive allen Ernstes von Resozialisierung, obwohl, um nur ein Beispiel zu nennen, der Gefangene lediglich drei zehnminütige Gespräche pro Woche mit seiner Familie führen darf.) Die Kreuzform der Anstalt kam durch einen entsprechenden Vorschlag von Dr. F.Curti zustande: „Die leichte Übersicht und die notwendige Kontrolle der Oberleitung wird am Besten durch einen sternförmigen Bau mit einem Mittelpunkt, von welchem strahlenförmig die einzelnen Flügel ausgehen, gesichert. Diese Anordnung und Gruppierung der für den Vollzug bestimmten Räume gibt der Aufsicht die Möglichkeit von einem Punkt aus in alle Teile der Anstalt zu sehen und jeden Vorgang im Innern der Anstalt zu beobachten.“ (Reform-Vorschläge für den Strafvollzug, von Dr. F.Curti, 1.Oktober 1891) Im Folgenden haben wir die alte, nunmehr abgerissene Strafanstalt Regensdorf und die heutige Strafanstalt Pöschwies in Parallele gesetzt. So kommen die Unterschiede deutlicher zur Geltung.
Bauliches und Soziales im Vergleich Bis 1972 wurde eine Frauenabteilung geführt. Danach wurden diese Plätze für Untersuchungshaft zur Verfügung gestellt. Der Kontakt zwischen den Geschlechtern war jedoch unterbunden. In der heutigen Strafanstalt Pöschwies sind nur Männer inhaftiert. Von Anfang an wurde der Strafaufenthalt in Stufen oder Klassen unterteilt. Bei Eintritt bekam der Novize die Anstaltskleidung mit einem grossen, roten Tragnummernschild. Der Sträfling wurde mit Nummer angesprochen. Dieses Schild wurde erst 1968 durch ein kleines Kontrollschild mit Tragnummer auf der einen und Namen auf der anderen Seite ersetzt. Wollte der Sträfling mit Namen angeredet werden, so blieb die Nummer verdeckt und umgekehrt. Dieses System wurde bis 1975 beibehalten. Mit dem Eintritt verlor man die Haare und bekam einen Kahlschnitt verpasst. Das Tragen von Bart und Schnurrbart war bis 1960 verboten. Die Neulinge wurden vom Direktor empfangen. Die erste Klasse der Gefangenen wurde in Einzelhaft gehalten und arbeitete in der Zelle. Führte sich der Gefangene gut, so erfolgte der Arbeitseinsatz in den Anstaltshöfen und Werkstätten. Damit hatte der Häftling den Übertritt in die 2. Klasse geschafft. Hier durften die Haare etwas länger gehalten werden. Bewährte man sich weiter, so konnte man aufs Land umgeteilt werden und erhielt dazu noch verschiedene Begünstigungen. Dies war die 3. Klasse, die auch Urlaub erhalten konnte. Ab 1964 wurde der Urlaub nicht mehr von den Klassen abhängig gemacht. Der Vollzug ist noch immer in verschiedene Stufen aufgeteilt. Die ersten Monate verbringt man im Eintrittspavillon. Danach kommt man in den sogenannten Normalvollzug. Auch heute hält die Strafanstalt Pöschwies, soweit uns bekannt, als einzige der Schweiz noch immer an der Anstaltskleidung fest; Privatwäsche ist verboten. Im Gegensatz zu früher wird der Gefangene mit dem Familiennamen angesprochen. Seit 1977 bestehen keine Vorschriften bezüglich Haartracht mehr. Leider ist es so, dass die Gefangenen den Direktor häufiger im Fernsehen zu sehen bekommen, als in der Strafanstalt. Das Empfangsritual von damals ist Geschichte. Die Besuchsregelung wurde ständig zugunsten der Gefangenen verbessert. Bis 1927 waren nur Besuche hinter Sprechgittern möglich, wobei auch noch ein Beamter dabeisass. Ab 1946 durften Zuchthäusler der 1. Klasse nur alle drei Monate besucht werden., zu Gefängnis verurteilte alle zwei Monate. In der 3. Klasse betrugen die Fristen einen Monat oder alle zwei Wochen einmal. Die Dauer betrug anfangs 15 Minuten, später eine halbe Stunde. Heute steht dem Gefangenen das menschenrechtlich garantierte Minimum von einer Stunde Besuch in der Woche zu. Bis etwa 1970 war es üblich, dass der Justizdirektor die Strafanstalt in Regensdorf besuchte und die Gefangenen Gelegenheit hatten sich für eine Audienz zu melden. Heute sieht man den Direktor der Strafanstalt Pöschwies nur bei einer Audienz, die man schriftlich einreichen und mit dem Abteilungsleiter vorbesprechen muss. Um den Justizdirektor zu sehen muss man Zeitung lesen, oder Fernsehen schauen. Bis 1905 bekamen die Gefangenen zum Essen Wein ausgeschenkt. In der heutigen Anstalt herrscht striktes Alkoholverbot. Bis 1940 war es den Häftlingen verboten Zeitungen zu lesen. Danach wurden die Zeitungen zensuriert. Kritische Artikel (z.B. Gerichtsberichterstattungen) wurden herausgeschnitten oder abgedeckt. Der Spaziergang gestaltete sich ebenfalls wenig menschlich. Die Gefangenen gingen mit auf dem Rücken verschränkten Armen und zwei Schritt Abstand hintereinander im Kreis. Sprechen war verboten; das Wechseln der Plätze auch. Erst 1970 wurde diese Art des Spazierens aufgehoben. Maximal drei Zeitungsabonnemente sind in der heutigen Strafanstalt Pöschwies erlaubt. Die eingehenden Zeitungen werden nicht zensuriert. Bei hinausgehenden Informationen versucht man es – mit mehr oder weniger Erfolg. Auch beim Spaziergang bekommt man das menschenrechtlich verankerte Minimum von einer Stunde Spaziergang. Der Spazierhof im Normalvollzug ist recht gross. Man kann Gewichte stemmen, Tischtennis, Fussball oder Basketball spielen. Die Billardtische sind reine Alibiübung – spielen kann man darauf nicht. Auch das Krafttraining ist nur bei schönem Wetter möglich, da es die Anstaltsleitung nicht für nötig erachtet einen überdachten Platz dafür bereit zu stellen. Die Arbeitszeit betrug bis ca. in die 40-er Jahre täglich 11 Stunden. Es galt das Sprechverbot während der Arbeit, doch konnte dies nie rigoros durchgesetzt werden; man duldete das Flüstern. Das Licht wurde Abends um 20.15 Uhr gelöscht. Der 3. Klasse, den Verwahrten um 21.00. Uhr. Die Arbeitszeit beträgt heutzutage zwischen sechs und sieben Stunden. Sprechen ist erlaubt, zu viel reden wird rapportiert und sanktioniert. Das Licht wird nicht mehr ausgeschaltet. Der Kirchenbesuch war bis etwa 1950 für alle Gefangenen obligatorisch. Heute ist der Kirchengang Häftlingen gewisser Abteilungen verboten! Die Kirche wurde durch einen runden Andachtsraum ersetzt, damit auch die muslimischen Gefangenen das Freitagsgebet durchführen können. Bis in die 60er Jahre war der Briefverkehr der Gefangenen beschränkt und Briefpapier musste beim Oberaufseher bezogen werden. Extrabriefe benötigten eine Bewilligung. Die Korrespondenz wurde vom Direktor persönlich zensuriert. Der Oberaufseher kontrollierte die ausgehende Post. Der Briefverkehr ist heute (fast) unbeschränkt. Gleichwohl werden die Briefe zensuriert. Der Direktor nimmt sich nur noch besonders interessanter Briefe an (siehe: Wir über uns). Seit 1960 war für einen halben Tag pro Woche ein Psychiater nebenamtlich in der Anstalt tätig. Heute sind in der Strafanstalt Pöschwies täglich unzählige PsychiaterInnen und PsychologInnen zu sehen. Ab 1964 war der Schulunterricht nicht mehr obligatorisch. Eine der sehr spärlich gesäten Lehren zu erobern gestaltet sich bei fast 400 Gefangenen äusserst schwer. Ab 1965 wurden die Erstmaligen in die Strafanstalt Saxerriet eingewiesen. Regensdorf wurde eine Anstalt für Rückfällige und Fluchtgefährliche. Die Trennung von Erstmaligen und Rückfalltätern war eine wertvolle Verbesserung. Uns ist kein Erstmaliger bekannt, der nicht zuerst in die Strafanstalt Pöschwies eingewiesen wird. Im Jahre 2001 waren über 80% (!) der Eingewiesenen Erstmalige im Sinne von Art. 37 StGB. 1970/71 wurde die Revision der Hausordnung eingleitet. Erstmals wurden Angestellte und Gefangene bei der Beratung miteinbezogen. Darauf wurde 1975 das Schweigegebot aufgehoben und langsam ein individueller Vollzug eingeleitet. Mit einem Jahr Verspätung wurde die Hausordnung an die Justizvollzugsverordnung vom 24. Oktober 2001 angepasst.. Die Gefangenen wurden bei der Beratung nicht miteinbezogen. 1975 wurde ein Sozialdienst eingeführt. Das Wort Sozialdienst löst bei den meisten Gefangenen Wut oder Verbitterung aus, denn er vertritt die Interessen des Justizapparates und nicht die der Gefangenen. Eigentlich handelt es sich um Wärter in Zivilkleidung. 1981 fanden Fernseher Einzug in die Zellen. Freilich war dazu eine Revolte nötig. Die Miete für den Fernseher beträgt momentan 20.- CHF monatlich. Auch PC’s sind erlaubt und können auch für 30.- CHF gemietet werden. Diese PC’s sind aber total eingeschränkt, so kann man z.B. kein einziges Programm installieren. 1990 wird ein Gefängnispsychiatrischer Dienst ins Leben gerufen. Den PPD gibt’s noch heute.
Eindrücklich treten die Unterschiede des Strafvollzuges im Laufe der Jahre ebenfalls in der Betrachtung des Lieblingsortes der Häftlinge, nämlich der Zelle, und ihres Inventars hervor. In der neuen Strafanstalt in Regensdorf (ab 1901) bekamen die meisten Sträflinge eine eigene Zelle von ca. 8m2, und ein eisernes, aufklappbares Bett mit Eisenrahmen. Bis etwa 1968 wurde das Bett tagsüber an der Wand abgeschlossen. Man lag auf einem Spreusack oder einer mit Seegras gefüllten Matratze. Ein Kopfkissen, zwei Leintücher und zwei Wolldecken gehörten dazu. Die Zellen hatten einen hölzernen, aufklappbaren Tisch (60x70cm) mit einer aufklappbaren Sitzbank. Anstelle eines WC’s mussten sich die Gefangenen mit einem Abortkübel begnügen. Fliessend Wasser gab es keines. Dafür aber eine elektrische Lampe mit Blechschirm. Der Zellenboden bestand aus glasierten Steinplatten, die sehr kalt waren, weshalb man ab ca. 1950 zum Klapptisch ein Fussbrett bekam. Mit den Jahren gab es geringfügige Änderungen im Inventar. Doch erst nach 1968 kam es zu einer Modernisierung des Zelleninventars. Die Seegrasmatratzen wurden durch Schaumstoffmatratzen ersetzt. Ein Tisch, ein Stuhl und ein Kleiderkasten wurden in die Zellen gestellt. Nun war es erlaubt die Zelle individuell auszuschmücken. Das Essen wurde nicht mehr aus Kesseln geschöpft, sondern in Porzellantabletts portioniert und diese wurden danach in der Küche gewaschen. Bis etwa 1958 durfte man einen Spirituskocher in der Zelle haben. Die heutigen Zellen sind geräumiger, haben Bodenheizung und ein WC und fliessend Wasser. Ein Schrank, ein Bett, ein Tisch mit Stuhl sind ebenfalls enthalten. Bis zu einem gewissen Grad darf man die Zelle selber gestalten. Natürlich nur mit vorgängiger, schriftlicher Bewilligung. Verschiedene Vorteile der alten Anstalt wurden mit Übertritt in die neue abgeschafft, so wurde z.B. das Kochen auf der Zelle aus unerfindlichen Gründen verboten.
Es geht deutlich hervor, dass sich die Bedingungen mit den Jahren stetig verbesserten. Von kaum zumutbaren Zuständen in den Anfängen bis zum Jahre 1995, ist die heutige Situation durchaus annehmbar, wenn auch noch lange weit unter den Mindestgrundsätzen des Europarates. Doch wie man ebenfalls sieht gingen alle Verbesserungen zum Positiven immer äusserst zögerlich einher. Die Obrigkeit blockte vieles ab, meist aus Interessen der Kontrolle oder schlicht Verkennung der Lebensverhältnisse in der Strafanstalt.
Die verschiedenen Haftarten der Strafanstalt Pöschwies 1. Ankömmlinge werden grösstenteils im Eintrittspavillon (EP) untergebracht. Hier ist man die ersten Tage (bis zu zwei Wochen) in Einzelhaft untergebracht. D.h. bis auf eine Stunde im Spazierhof ist man dauernd in der Zelle eingesperrt, man isst darin, arbeitet darin usw. Danach darf man ausserhalb der Zelle einer Arbeit nachgehen. Nach rund drei Monaten kommt man (zur Zeit noch) in den sogenannten Erweiterungsbau (EW). 2. Der Erweiterungsbau (EW) ist seit 2004 doppelt belegt. Verlogenerweise wird dies in den Statistiken nicht als Überbelegung geführt, sondern schon als Normalzustand integriert. Rechnet man jedoch wahrheitsgetreu eine doppelt belegte Zelle als zu 100% überbelegt, so kommt man in der Strafanstalt Pöschwies auf eine Belegung von satten 114%! Die Gefangenen des EWs sind von den übrigen völlig getrennt. Es herrscht in vielem ein anderes Regime, so können sie z.B. häufiger telefonieren und Privatkleidung tragen. 3. In den Normalvollzug gelangt der Gefangene nach mehreren Monaten im Eintirttspavillon. Hier geht er einer geregelten Arbeit in einem der anstaltsinternen Betriebe nach. Er hat die Möglichkeit abends von Montag bis Freitag einen Freizeitkurs zu besuchen (Abendsport, Malen, Modellbau, diverse Sprachkurse, Schach, Gesprächsgruppen, und ähnliches). Am Wochenende ist der Gefangene entweder morgens von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr offen, oder nachmittags von 12:45 Uhr bis 16:40 Uhr. Spazieren gehen kann man von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr oder von 13:45 Uhr bis 16:00 Uhr während der jeweiligen Öffnungszeit. Zum genaueren Tagesablauf siehe unten den Vergleich zwischen Strafanstalt und Hotel. Dies ist der Weg, den die meisten Gefangenen gehen. Im folgenden beschreiben wir Abteilungen des sogenannten Spezialvollzugs: 4. Die strikte Einzelhaft als Disziplinarmassnahme, unter den Gefangenen und Angestellten Bunker genannt, ist die härteste Sanktion. Dafür sind spezielle Zellen vorgesehen, die nur einen Tisch, eine Bank, ein Bett und WC mit Lavabo enthalten. Man hat kein Fernsehen, kein Radio, keinerlei Bücher oder Zeitungen, man darf keinen Besuch empfangen und hat täglich eine Stunde Hofgang. Man wird von den übrigen Menschen vollkommen isoliert. Die strikte Einzelhaft wird z.B. für Prügeleien oder ähnliche Disziplinarvergehen ausgesprochen und stellt durchaus keine Ausnahme dar. Sie ist nach § 136 der Justizvollzugs-Verordnung auf maximal 20 Tage beschränkt. Ein Gefangener wurde vier Mal hintereinander für 20 Tage in den Bunker gesteckt. Die Justizvollzugs-Verordnung wurde von der Anstaltsleitung eingehalten, indem man ihn jeweils nach 20 Tagen für einen Tag aus dem Bunker nahm, um ihn gleich danach wieder hinein zu setzen. Innerhalb der strikten Einzelhaft existiert noch eine verschärfte Version. Den offiziellen Namen kennen wir nicht die Wärter nennen sie „Uusschiisszälle“. Es handelt sich dabei um eine Zelle, die neben einem Fenster und einem Bett absolut nichts enthält. Kein fliessendes Wasser, kein WC, nichts. Sie dient der Stichprobeweisen, Überprüfung der Sträflinge auf Drogenkonsum und –schmuggel, seltener geschieht dies in begründeten Verdachtsfällen. Die einzige Möglichkeit für den Stuhlgang ist der Druck auf den Alarmknopf. Darauf erscheinen mehrere Wärter und führen den Gefangenen in einen speziellen Raum in dessen Mitte sich eine extra dafür gebaute Apparatur mit Klo befindet. Zum Klo steigt man drei Tritte hinauf und muss unter ständiger Beobachtung der unmittelbar anwesenden Wärter den Stuhlgang erledigen. Dieser wird dann aufgefangen und durch Gitter und Siebe soweit zerstückelt, dass auch das kleinste Deliktsgut gefunden wird. Man muss drei Mal zum Stuhl gehen, damit man wieder in die eigene Zelle entlassen wird. Der Spaziergang findet unter ständiger Begleitung zweier Wärter im Spazierhof der FG statt. Ein uns bekannter Mitgefangener verbrachte ca. 36 Stunden darin, obwohl er nie auf irgendeine Weise mit Drogen oder ähnlichem zu tun hatte. 5. Die Sicherheitsabteilung (SA) für „Insassen mit überdurchschnittlicher Gefahr für Personal und Mitinsassen sowie mit einem erheblichen Gefährdung(s)potenzial für die Öffentlichkeit im Falle einer Flucht“ (so im Merkblatt über Vollzugsbetriebe). Diesen Gefangenen ist auch der Besuchspavillon nicht zugänglich. Wenn sie Besuch haben, dann in einem Raum mit Trennscheibe. Sie werden in Einzelhaft wie während der Untersuchungshaft gehalten, mit der zusätzlichen Einschränkung, dass sie auch beim Spaziergang alleine, höchstens zu zweit sind. Unter diesen Bedingungen wurde ein uns bekannter Mitgefangener sechseinhalb Jahre gehalten! 6. In die sogenannte Abteilung für Fluchtgefährliche (FG) werden neben Gefangenen, die zu flüchten versuchten oder denen es gelang, auch willkürlich Gefangene, die aufgrund eines Katalogs als genehmigungs- und meldepflichtige Fälle gebrandmarkt werden. Das Mittag- und das Abendessen dürfen die Häftlinge in einem Gemeinschaftsraum gemeinsam einnehmen. An den Arbeitstagen hat man einen einstündigen Spaziergang in einem speziellen Hof, der mit einem engmaschigen Gitter überspannt ist, um eine Flucht zu verunmöglichen. Alle zwei Tage dürfen die Gefangenen in einen Kraftraum und zweimal in der Woche hat man die Möglichkeit in der Turnhalle eine Stunde Fussball zu spielen. Am Wochenende ist der Spaziergang wie im Normalvollzug gestaltet. Verschiedenste Sicherheitsvorkehrungen erschweren den Gefangenen den Aufenthalt, so z.B. die dreifache Vergitterung der Fenster. Vor allem das engmaschige Stahlgitter wird mit der Zeit zu einem lästigen Hindernis beim Blick aus dem Fenster (der Autor bekam mit der Zeit ein flimmern und vermied es aus dem Fenster zu schauen). 7. Die Abteilung für Suchtprobleme (Asp) ist für Gefangene mit einer ausgeprägten Suchtproblematik oder für Kranke, die im freien Betrieb des Normalvollzugs nicht untergebracht werden können. Sie sind von den übrigen Gefangenen fast vollends abgeschottet, arbeiten auch innerhalb des Pavillons und haben einen eigenen Spazierhof. 8. Die Abteilung für Langstrafige (LS) trägt ihren Namen zu Recht – zur Zeit ist kein Gefangener mit einer Strafe unter zehn Jahren untergebracht. Es herrscht dasselbe Regime wie im Normalvollzug mit einigen Erleichterungen. Dazu gehört unter anderem, dass der Gefangene am Wochenende durchgehend geöffnet ist und der Pavillon über einen eigenen Spazierhof und einen eigenen (kleinen) Kraftraum verfügt. 9. Die Integrationsabteilung (IG) ist für Gefangene vorgesehen, die den Anforderungen im Normalvollzug vorläufig oder dauernd nicht gewachsen sind oder ein primär therapeutische ausgerichtetes Regime benötigen. Auch hier arbeiten die Gefangenen (bis auf seltene Ausnahmen) im selben Pavillon. 10. Die Rückversetzung in Einzelhaft als Disziplinarmassnahme bedeutet in der Strafanstalt Pöschwies den Ausschluss von der Arbeit und die Streichung des Verdienstes an diesen Tagen. Auch in der Freizeit wird man eingeschlossen, bis auf eine Stunde Spaziergang. Sie wird z.B. bei Arbeitsverweigerung ausgesprochen und mit Fernsehentzug gekoppelt.
Hotel – Gefängnis, ein Vergleich Um das Erkennen der wahren Lebensverhältnisse in der Strafanstalt zu erleichtern, soll folgender Vergleich zwischen einem möglichen Tagesablauf im Hotel „Zur schönen Aussicht“ und einem Tag im Leben des Pöschwies Gefangenen hinter Betonmauern und Stacheldraht dienen. Die Ankunft (Hotelgäste)Mit dem Taxi fährt das Paar vom Flughafen zum Hotel. Bei der Ankunft wird es an der Rezeption freundlich empfangen und nach den Wünschen gefragt. Der Page trägt das Gepäck bis ins Zimmer. Die Gäste beziehen ihre Suite und ruhen sich ein Stündchen aus. Im Kühlschrank finden sie verschiedene Getränke und für das Häppchen zwischendurch rufen sie den Zimmerservice. (Strafgefangener) Die Ankömmlinge steigen in Handschellen aus dem stinkenden Transporter (es wird oft darin erbrochen), in dem sie z.T. mehrere Stunden zubringen mussten und werden in eine kleine Wartezelle geführt. Rauchen verboten. Jeder Gefangene muss sich vor einem Wärter nackt ausziehen und nach der Dusche die Gefängniskleidung anziehen. Das „Gepäck“ bekommt man erst nach der Kontrolle einige Tage später. Der Gefangene wird in seine Zelle geführt und eingesperrt. Spazieren darf er im Gefängnishof einmal täglich für eine Stunde. Am ersten Tag fällt der Spaziergang jedoch aus zeitlichen Gründen aus. Während des warmen Sommers herrscht in der Zelle eine unerträgliche Hitze, der man nirgends entfliehen kann. Man kann sich kein Eis kaufen, man hat keinen Kühlschrank, keine Möglichkeit sich durch ein Bad Kühlung zu verschaffen. Der Morgen (Hotelgäste)Danach gehen sie ein wenig im Park spazieren, kaufen sich ein Eis und setzen sich, um die warmen Sommertage zu geniessen. Werden sie von der Lust überkommen ein wenig baden zu gehen, so kleiden sie sich um und suchen sich den Strand aus. Haben sie aber Lust auf eine Stadtrundfahrt, so mieten sie sich ein Auto oder Motorrad und fahren nach belieben, um die Gegend zu erkunden. (Strafgefangener) (Dies ist der Tagesablauf nach ca. 5-6 Monaten, wenn der Gefangene im sogenannten Normalvollzug ist.) Der Gefangene wir Punkt 6:15 Uhr durch einen Wärter geweckt, der ihn zu allem Übel auch noch mit „Guten Morgen.“ begrüsst. Bis sieben Uhr kann er im Office frühstücken. Um 7:20 ist Ausrücken zur Arbeit. Um 7:30 Uhr ist Arbeitsbeginn. Verspätet er sich für eine Minute und wird vom Arbeitschef rapportiert, so bekommt er eine Busse à 20.- CHF, was fast einem Tagesverdienst entspricht. Die Arbeit wird ihm zugeteilt. Wenn sie ihm nicht passt, muss er drei Monate ausharren. Dann hat er das Recht einen schriftlichen Antrag zu formulieren und muss nochmals Monate warten, bis es zu einem Wechsel kommt. Punkt 11:30 ertönt das Horn – Einrücken zum Mittagessen. Das Mittagsmahl (Hotelgäste)Unterwegs sehen sie ein schönes Restaurant und kehren ein, um ihr Mittagsmahl einzunehmen. An einem Dessert darf es auch nicht mangeln. Danach wählen sie je nach Lust und Laune einen Verdauungsspaziergang oder eine Ruhepause. Ihr Spaziergang ist freilich nicht durch Mauern begrenzt und durch Stacheldraht verziert. (Strafgefangener) Punkt 11:30 Uhr nimmt der Gefangene sein Essen ein. (Es ist dem Autor kein Gefangener bekannt, der mit dem Essen zufrieden ist.) Er bekommt rund eine halbe Stunde dafür. Um 12:15 Uhr beginnt der einstündige Spaziergang im Hof. Der Nachmittag (Hotelgäste)Die Urlauber setzen ihre Stadtrundfahrt fort und dehnen sie auch auf ländlichere Gebiete aus. Sie geniessen die schöne Landschaft und die Freiheit tun und lassen zu können was ihnen beliebt, hingehen oder hinfahren zu dürfen, wo sie es wünschen. (Zwangsarbeiter) Punkt 13:35 Uhr ist Ausrücken zur Arbeit, um 13:45 Uhr Arbeitsbeginn. Es herrscht schliesslich im Sinne der Resozialisierung Arbeitszwang. Das Abendmahl (Hotelgäste)Von der Rundfahrt zurückgekehrt begeben sich die Gäste ins Hotel, um ihr Abendmahl einzunehmen. An der Rezeption weist sie der Concierge freundlich darauf hin, dass sie Post erhalten haben. Ausserdem empfiehlt er unseren Gästen für heute Abend die Doublechops d’agneau grillés au thym, eine Spezialität des Hauses, zu kosten. Als Vorspeise würden Feuilletés au foie de canard et aux truffes besonders munden. Aber natürlich liegt die Entscheidung ganz bei den geschätzten Gästen. Um das ganze süss abzurunden genehmigen sie sich eine leichte Mousseline de séré aux pommes et au citron. Haben sie doch vor sich am Abend ein kulturelles Häppchen zu gönnen. Sie sehen – Äpfel wie im Gefängnis. (Strafgefangener) Punkt 16:40 Uhr ist Arbeitsschluss und Einrücken auf die Gruppen, punkt 16:45 Uhr Beginn des Abendessens. Das Abendessen fällt ebenfalls selten zur Zufriedenheit der Gefangenen aus. Auch hier bekommt der Gefangene ca. dreissig Minuten Zeit für seine Kost. Ein Apfel soll für den nötigen Vitaminkick sorgen (ebenfalls Apfel, wie bei unseren Hotelgästen). Den darf der Gefangene auch auf die Zelle mitnehmen. Damit der Gefangene kulturell nicht völlig abstumpft, besucht der Zirkus Stey und eine Theatergruppe einmal jährlich das Gefängnis. Ansonsten muss er sich mit Büchern oder TV begnügen. Der Abend (Hotelgäste)Die Salonmusik unterstützt unsere Gäste bei ihren Erwägungen, wie der spätere Abend zu verbringen sei. Verschiedene Möglichkeiten werden bei einem Glas Wein erörtert. Man könnte Tanzen gehen, das Theater oder Kino besuchen, die Sehenswürdigkeiten der Stadt bei Nacht besichtigen – die kulturellen Veranstaltungen des Ferienortes sollen gar vielfältig und vorzüglich sein. Man eint sich lächelnd auf einen Konzertbesuch. Doch davor findet sich noch die Zeit ein wenig durch die Gassen der berühmten Altstadt flanieren zu gehen. Am Ende der weltbekannten Strasse gestaltet sich der Sonnenuntergang unvergleichlich schön. (Strafgefangener) Nach dem Abendessen muss sich unser Gefangener beim Wärter melden. Er hatte am Tag zuvor Besuch und vergass dabei die Münzen in der Zelle zu lassen. Er wurde beim Verlassen des Besuchspavillons auch prompt bis auf die nackte Haut gefilzt. Dabei entdeckte der wachsame Hüter, dass er 23.50 CHF statt der erlaubten 20.- CHF auf sich hatte. Dies wurde natürlich pflichtbewusst sogleich rapportiert. Die nun stattfindende Anhörung ist reine Formsache, der Disziplinarentscheid steht schon fest: Wie jeder andere auch, wird er für diese üble Tat einen Monat Besuchssperre erhalten!! Nach der Anhörung darf der Gefangene mit seinen 23 Kumpels über das strenge Regime fluchen, doch nur bis 19:50 Uhr, denn dann ist Einschluss und den Rest des Abend verbringt er allein in seiner Zelle. Der Sonnenuntergang ist leider auf der anderen Seite des Pavillons. Wird er beim Sprechen aus dem Zellenfenster ertappt, so regnet es eine Busse à 20.- CHF. Fernsehen, PC und Buch sind seine weiteren Möglichkeiten bis zum nächsten Morgen um 6:15 Uhr. Die Nacht (Hotelgäste) Nach dem Konzert fühlt sich unser Pärchen erst richtig in Stimmung versetzt und kommt nicht umhin das Nachtleben der quicklebendigen Stadt zu kosten. Diverse Diskotheken, Pubs und ähnliche Veranstaltungen locken die Urlauber mit grellen Lichtern und reissenden Rhythmen. (Strafgefangener) Eingesperrt... Das Fazit Hotelgäste: Der SVP Reiseprospekt hat nicht gelogen: Ferien wie in unseren Schweizer Gefängnissen, oder! Strafgefangener: Ein wahrhaft vorzügliches Hotel und dann erst die vergitterte Suite – man findet der lobend Worte kaum... Dieser Vergleich wird hoffentlich auch den blindwütigsten Verfechter der doch ein wenig undifferenzierten Ansicht, wonach die Schweizer Gefängnisse Hotelbetriebe seien, zum Nachdenken anregen. Den Befürwortern eines noch repressiveren Strafvollzuges mangelt es an grundlegendsten Erkenntnissen, wie z.B. der uralten und simplen Weisheit, dass Gewalt und Repression zu Gegengewalt führen. Hier nun soll die Gegengewalt nicht gerechtfertigt werden, sie ist genauso zu verurteilen. Im Gemäuer der Strafanstalt Pöschwies tummeln sich die verschiedensten Gedankengüter unter den Wärtern. Es sei aber betont, dass nicht die repressivsten am meisten zur inneren wie äusseren Sicherheit beigetragen haben, sondern die korrektesten und menschlichsten, leider auch selteneren.
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