![]() |
|
|
|
|
Bericht über den Arztdienst der Strafanstalt Pöschwies Rapport wegen Arbeitsverweigerung für einen Todkranken Nicht einmal die Kranken lässt man in Ruhe Doppelbelegung – ein voller Erfolg Guten Tag, Sie werden hier sterben! Sicherheit in der Strafanstalt Pöschwies Sogar Blumen kann man schicken - mit viel Geduld Verbot der Schweizer Fahne in der Schweiz Wie die Wärter mit den Gefangenen umgehen Nötigung und die „Abklärungen“ der Direktion
Verlogene Statistik (seit der Doppelbelegung des Erweiterungsbaus) Was geschieht rechnerisch, wenn man eine Einzelzelle doppelt belegt? Eigentlich ist sie zu 100% überbelegt. Nicht so in den Statistiken des Justizvollzuges Zürich. Hier wird stillschweigend die gegen die Strafvollzugsgrundsätze des Bundes verstossende Doppelbelegung als Normalzustand angesehen und so kommt man zu einer durchschnittlichen Belegung der gesamten Strafanstalt Pöschwies von 98%. Wahrheitsgemäss beträgt die Belegung jedoch bei 436 Plätzen, wovon 56 doppelt belegt sind, satte 114%! Glaube also weiterhin nur den Statistiken, die du selber gefälscht hast!
Versehentlich Eingepackt (August 2005) In der Strafanstalt Pöschwies können die Gefangenen nur gerade viermal jährlich Lebensmittelpakete von 5 kg erhalten. In andern geschlossenen Strafvollzugs-Anstalten ist dies problemlos bei jedem Besuch möglich. Da dem Gefangenen G.R. ein Paket von 5,5 kg vom Besuch mitgenommen wurde, erklärte der zuständige Wärter, dass er 0,5 kg herausnehmen müsse und fragte freundlicherweise, was er am ehesten entbehren könne. Der Gefangene nahm verschiedene Artikel heraus, bis die Waage exakt 5,0 kg anzeigte. Als er das Paket später im Pavillon erhielt, bemerkte G.R., dass es einiges leichter war als im Besuchpavillon. Also beschwerte er sich beim Personal und eine Wägung ergab nur noch 3,5 kg. Irgendwo wurden dann die fehlenden Artikel gefunden. Als Genugtuung erhielt er von der Direktion einen Gutschein von Fr. 50.-, der wohlgemerkt vom Ethischen Fond getragen wird.
Wohlwollen pur (Juli 2005) Da die Mutter von G.F. schwer erkrankte, fragte er die Wärter in seinem Pavillon, ob er ein zusätzliches Telefonat pro Woche haben könnte. (Erlaubt sind nur gerade zwei Telefonate à 10 Minuten pro Woche.) Als ihm dies verweigert wurde, gelangte er an den „Sozialdienst“. Die zuständige Wärterin des Sozialdienstes verweigerte ihm ebenfalls ein zusätzliches Telefonat. Also schrieb er an die Direktion. Weil er ohne Antwort blieb, sandte er einen zweiten Brief – bis heute hat er keine Reaktion auf seine Anfragen bekommen. Inzwischen ist seine Mutter Ende Mai 2005 verstorben. Besonders brüskierend ist die Tatsache, dass Direktor U. Graf in einem Schreiben vom 29. Juli 2004 behauptet, die Wärter in der Gruppe (Herr Graf besteht auf dem Euphemismus Betreuer) seien unter anderem gehalten zusätzliche Telefonate zu bewilligen, wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt. „In solch belastenden Familiensituationen ist es wichtig, allenfalls täglich telefonische Kontakte zu halten.“ Selbst als der Gefangene diesen Brief den Wärtern vorlegte, hielten sie es nicht für nötig sich daran zu halten. Sobald es konkret wird, dann hapert es am Wohlwollen regelmässig.
Schadenersatz à la Knast (Mai 2005) Bei einer Zellenkontrolle beschädigten die Wärter dem Gefangenen E.M. das Portrait seiner Freundin, indem sie es zentimeterlang einrissen. Er beschwerte sich schriftlich bei der Anstaltsleitung, erhielt jedoch keine Antwort. Also gelangte er an den Regierungsrat und verlangte eine angemessene Entschädigung für die Beschädigung des handgezeichneten Portraits. Die zugesprochene Entschädigung bestand in einem Bilderrahmen (!?), den er im Kiosk für das zerrissene Bild hätte beziehen können. In Sachen Zynismus ist die Exekutive unschlagbar.
Zwangsarbeiter sind billig (Mai 2005) Auf eigenen Wunsch wurde der als Schlosser ausgebildete Gefangene D.B., verheiratet und Vater von drei Töchtern, an der Drehbank in der anstaltsinternen Dreherei beschäftigt. Nach einer gewissen Zeit musste er jedoch feststellen, dass er den Anstrengungen nicht gewachsen ist: Er ist schwer kranker Diabetiker (tägliche Spritzen) und leidet unter Herzproblemen, bei massivem Übergewicht. In unregelmässigen Abständen bekommt er Schwindelanfälle mit kurzzeitiger Orientierungslosigkeit und Übelkeit. Also suchte er den Arzt auf und bat ihn um Hilfe die Arbeit zu wechseln. Statt ihm zu helfen empfahl ihm der Arzt abzunehmen und mehr Sport zu betreiben. (Es handelt sich dabei um denselben Arzt, der einen Gefangenen als arbeitsfähig einstufte, der dann wegen Arbeitsverweigerung diszipliniert wurde und kurz darauf an seiner Krankheit starb! Dieser Arzt hat offenbar noch nichts dazugelernt.) Jedenfalls wurde D.B. gezwungen weiter an der Drehbank zu arbeiten. Auch die Anstaltsleitung sah keinen Grund ihn anderweitig zu beschäftigen und lehnte einen entsprechenden Antrag D.B.s ab. Dagegen rekurrierte D.B. bei der Justizdirektion. In seiner Stellungnahme behauptete der Justizvollzug Zürich, D.B. habe keine schwere Krankheit und werde seit seiner Beschwerde ohnehin mit leichten Arbeiten beschäftigt. Inzwischen ist ein Angestellter und schwerer Diabetiker gestorben. Möglicherweise sieht nun auch der Justizvollzug ein, dass Diabetes eine schwere Krankheit ist. Ausserdem ist die Behauptung, dass D.B. nur mit leichten Arbeiten beschäftigt wurde eine Lüge. Denn ich habe mit eigenen Augen gesehen, dass er bis zu seinem letzten Tag in der Dreherei an der Drehbank beschäftigt wurde. Natürlich stellte sich die Justizdirektion auf die Seite der Anstaltsleitung und wies den Rekurs ab. Es ist allgemein bekannt, wie gefährlich die Arbeit an der Drehbank ist. Ein kurzer Augenblick der Achtlosigkeit kann das Leben kosten. Es ist wohl für jeden vernünftigen Menschen offensichtlich, wie unverantwortlich und skrupellos es ist, einen verheirateten Familienvater trotz der oben genannten Krankheitssymptome weiterhin zur Arbeit an der Drehbank zu zwingen. Es stellt kein Vollzugsziel dar die Gefangenen zu überfordern und ihr Leben mit Arbeiten zu gefährden, denen sie nach eigener Einschätzung nicht gewachsen sind.
Bericht über den Arztdienst der Strafanstalt Pöschwies (August 2004) Der interne Arztdienst dieser Anstalt lässt so einiges zu wünschen übrig. Es kommt immer wieder vor, dass sich die Insassen mit einem Gebrechen beim Arzt melden und dann nicht die richtige Behandlung erhalten, da die Ärzte hier oftmals nicht wissen, was der Patient genau hat. Ich möchte mit dieser Anmerkung nicht behaupten, dass die Ärzte eventuell nicht genug Erfahrung der Allg. Medizin haben, sondern, dass man die manchmal nötigen Abklärungen unterlässt, aus welchen Gründen auch immer. Es kommt oft vor, dass sich Insassen wegen Bauchschmerzen beklagen. Da gibt es dann seitens der Ärzte zuerst immer die Standartsätze und Diagnosen, „Sie haben eine Grippe, Luft im Bauch oder es kommt vom Essen.“ Daher gibt es dann immer wieder Fälle, wo Insassen dann notfallmässig ins Spital eingeliefert werden müssen, da es sich um einen akuten Blinddarm oder eine anderen schwerwiegenden Krankheit handelt. Es gibt immer wieder Gefangne, die monatelang an Bauchschmerzen leiden und man bietet ihnen immer wieder andere Erklärungen ab, bis sie schliesslich nach Verbüssung der Strafe ins Ausland abgeschoben werden. Aus Spargründen vermeidet man wenn irgend möglich eine Abklärung im Spital. Einen Gefangenen, der sich immer wieder über Bauchschmerzen beklagte, versetzte man kurzerhand innerhalb der Anstalt in die Abteilung IG (dies geschah im Juli 2004). Als man ihn wieder in den Normalvollzug versetzte (August 2004), sprach ich mit ihm. Er klagte noch immer über Bauchschmerzen, getraute sich jedoch nicht mehr zu klagen. Er hatte Angst wieder in die IG versetzt zu werden. Es wäre in diesem Fall sicherlich besser, wenn man diese Untersuchungen durchführen würde, um mit 100% Sicherheit sagen zu können, dass seine Leiden eventuell psychosomatischer Art sind.
Rapport wegen Arbeitsverweigerung für einen Todkranken (August 2004) Es gab einen weiteren Fall, sogar ein Todesfall, bei welchem meines Erachtens auch nicht alles abgeklärt wurde und als die Diagnose dann feststand, war es zu spät um noch irgendwie handeln zu können. Dieser Insasse klagte ebenfalls monatelang über starke Bauchschmerzen, trotzdem schickten ihn die Ärzte an die Arbeit zurück, da sie nichts feststellen konnten. Da er dann aber unter den Schmerzen, welche er hatte, seine Arbeitsleistung nicht erbringen konnte, wurde er dafür mit einem Rapport wegen Arbeitsverweigerung bestraft. Das heisst, man hat ihm nicht nur die medizinische Abklärung und Hilfe verweigert, sondern bestrafte ihn für seine Krankheit auch noch! Einige Zeit später, musste man ihn dann notfallmässig ins Spital einliefern, wo man Krebs feststellte und ihm miteilte, dass man ihm nicht mehr helfen könne und er in Kürze sterben werde. Er kam dann nochmals in die Anstalt zurück und sein grösster Wunsch wäre es gewesen in seiner Heimat sterben zu können, jedoch ging es ihm dann von Tag zu Tag schlechter und er verstarb dann innerhalb von 2 Wochen an seiner Krankheit. Das einzige was die Anstalt für ihn machte war, ihn einen halben Tag vor seinem Tode ins Light House zu überweisen damit er ausserhalb der Anstalt sterben konnte. Dies ist hier so üblich, denn so muss man im Jahresbericht den Tod eines Insassen nicht aufführen. So geschehen auch vor ca. 2 Jahren bei einem anderen schwerkranken Gefangenen, welchen man noch ein paar Tage vor seinem Tode ins Light House überwiesen hatte. Es geht dabei auch immer wieder um die Kostenfrage, welche im Vordergrund steht, und nicht um die Gesundheit wie es eigentlich sein sollte. Wenn der Staat und die Gesellschaft schon Menschen einsperren, dann sollen sie auch für deren Gesundheit aufkommen.
Nicht einmal die Kranken lässt man in Ruhe (August 2004) Wenn sich ein Gefangener unwohl fühlt, muss er morgens die sogenannte „Rote Karte“ abgeben und wird am gleichen Tag vom Arzt kontrolliert und bei Bedarf krank geschrieben. Dies bedeutet, dass er von der Arbeit befreit ist, keinen Lohn erhält, dafür aber in die Zelle gesperrt wird. Nachdem ein Gefangener diese Prozedere durchgemacht hatte und sich eben im Bett kurieren wollte, marschierten auch schon Wärter in seine Zelle und forderten ihn auf mit zu kommen, weil sie jetzt die Zelle kontrollieren werden. Sie führten ihn in eine Zelle, die mit Fernsehen und Radio ausgestattet ist. Er durfte erst am Nachmittag wieder in seine Zelle zurück. Wohlwollenderweise hatten sich die Wärter zuvor beim Arzt erkundigt, ob dem Gefangenen diese Tortur zugemutet werden kann. Da die Ärzte faktisch nicht unabhängig sind, gehorchen sie regelmässig der Anstaltsleitung, auch wenn dies nicht hundertprozentig mit dem Berufsethos der Ärzte vereinbar ist. Übrigens fanden die Wärter nichts Verbotenes.
Grossrazzia (August 2004) Seit Anfang 2004 wird die Situation in der Pöschwies immer repressiver. Es werden vermehrt Leibesvisitationen, Zellenkontrollen usw. durchgeführt. Einige Wärter verhalten sich immer arroganter und irritieren damit die Gefangenen. Zur Zeit ist die Stimmung sehr angespannt. Unter den Gefangenen werden Ideen wach, die nichts gutes verheissen. Der Präsident des Vereins „Justitia Omnibus“ wandte sich in einem Schreiben an den Direktor und wies ihn auf die sich verschärfende Situation hin, mit der Bitte der Direktor solle die Aufseher mässigen, da die Lage momentan schnurstracks auf einen Eklat hinsteuert. Dies kann nicht das Ziel des Strafvollzugs sein. Natürlich blieb eine Reaktion des Direktors aus. In Folge des verschärften Vorgehens seitens der Wärter wurden Mitte Juni 2004 auf einen Schlag mehrere Gefangene in den Bunker gebracht. Die wildesten Gerüchte kursierten, denn niemand wusste was geschehen war (es war die Rede von einer Massenschlägerei, von Fluchtversuch, Drogenfunden usw.). Schliesslich stellte sich heraus, dass eigentlich gar nichts vorgefallen war. Gefunden wurden nur ein, zwei Natels und sonstige Kleinigkeiten. Die Wärter steckten kurzerhand über ein halbes Dutzend Leute in den Bunker, nur um deren Zellen zu kontrollieren. Diese wurden denn auch komplett auf den Kopf gestellt, wie gesagt mit geringem Erfolg. Trotzdem wurde ein Gefangener nach Pfäffikon versetzt, einer kam in die Sicherheitsabteilung und einer wurde in einen anderen Pavillon versetzt. Einem Gefangenen, bei dem man Natel und SIM-Card gefunden hatte, drohte man damit ihn im Bunker zu lassen, bis er den PIN-Code verrät. Da es nicht seine SIM-Card war, verriet er (feige) den Besitzer. Auch dieser wurde sofort in den Bunker verlegt und in gleicher Weise bedroht. Das ist ganz klar Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung, wird aber von der Anstaltsleitung gebilligt. Zwei der Gefangenen haben Beschwerde wegen der schikanösen Behandlung bei der Direktion eingereicht. Dies wird wahrscheinlich nichts bringen, obwohl eine Einbunkerung nur zwecks Zellenkontrolle unverhältnismässig ist. Denn laut einem unveröffentlichten Bundesgerichtsentscheid vom 31.05,1995 E. 16a „ist es nur dann verfassungsmässig, eine Zellenkontrolle in Abwesenheit des Betroffenen durchzuführen, wenn dies durch sachliche Gründe geboten ist, etwa wenn der Insasse den Zweck der Kontrolle vereiteln könnte“. Trotzdem werden in der Strafanstalt Pöschwies die Zellenkontrollen immer in Abwesenheit der Gefangenen durchgeführt und dies natürlich ohne Begründung.
Alkoholverbot (August 2004) Im Gefängnis herrscht striktes Alkoholverbot. Deshalb verfallen die Häftlinge den abenteuerlichsten Ideen, um Alkohol herzustellen. Bei der primitivsten Methode nimmt man verschimmeltes Brot, genügend Zucker und viele Früchte, gibt dies in einen verschliessbaren Behälter und wartet, bis es zu gären beginnt. Die etwas findigeren besorgen sich Hefe anstelle des verschimmelten Brotes. Wie mir ein Aufseher berichtete, platzte auch schon mal im alten Regensdorf einem Gefangenen der Behälter in seiner Zelle, was eine ziemliche Sauerei gab. Ein Häftling begnügte sich nicht mit diesen Notlösungen, beschaffte sich das nötige Material (Rohre, Schläuche, Metallbehälter, Heizplatten, usw.) und baute sich eine kleine Brennerei. Über drei Jahre stellte er mit Hilfe einiger Kollegen seine eigenen Branntweine her, ohne dass die Wärter dahinter kamen. Erst als ihn offenbar ein Mithäftling nach einer Auseinandersetzung bei den Wärtern verpfiffen hatte, kamen sie ihm auf die Schliche.
Weggefressen (August 2004) Einer der grössten Kunden der Anstaltsdruckerei pflegt schon seit Jahren den Brauch den Gefangenen zu Weihnachten ein Paket mit verschiedenen Süssigkeiten zukommen zu lassen. Die letzten paar Jahre klappte dies auch immer pünktlich. Doch im Jahre 2003 blieb das Paket aus. Einer der Gefangenen ging zum Chef und fragte ihn, wo das Paket bleibe. Dieser lief tiefrot an und begann ausweichend zu antworten und erwähnte dabei etwas von „zu Hause“ und ähnliches. Darauf bedrängte ihn der Gefangene jetzt könne er sich nicht mehr herausreden, er solle zugeben, dass er es selbst genommen hat. Doch der Wärter konnte sich nicht zu einer klaren Antwort durchringen. Die Gefangenen warten noch immer auf das Paket.
Sie sind zu spät! (März 2004) Im Februar 2004 ist einer der Gefangenen an einer Krankheit gestorben. Am Sonntag darauf wurde in der anstaltsinternen Kapelle ein Andachtsgottesdienst abgehalten. Einer meiner Mitarbeiter in der Küche und guter Freund des Verstorbenen, kam pflichtbewusst eine Stunde früher in die Küche, um seine Arbeit so weit wie möglich zu verrichten und dann etwa um neun Uhr in den Gottesdienst zu gehen. Vor dem Sozialzentrum angekommen wurde er zurückgewiesen, weil er wenige Minuten zu spät gekommen war!? Auch dies ist ein exemplarisches Beispiel der wohlwollenden Behandlung, die den Gefangenen der Strafanstalt Pöschwies im Sinne der Resozialisierung zu Teil wird! (Nur um scheinheiligen Rechtfertigungen der Anstaltsleitung wie Sicherheit oder ähnlichem vorzubeugen: Ich hatte mich einmal über eine halbe Stunde verspätet und wurde doch eingelassen. Es ist also möglich und durchaus nicht zu viel verlangt. Auch hier hängt es ausschliesslich von den Wärtern ab. Trifft man auf einen vernünftigen und menschlichen so verschwinden plötzlich viele Hindernisse, die von denen, die man durchaus als Schergen bezeichnen kann, als unüberwindbar dargestellt werden.)
Doppelbelegung – ein voller Erfolg (März 2004) Aus inoffizieller Quelle, darunter auch mehrere Wärter, ist uns zu Ohren gekommen, dass es im Erweiterungsbau, wo kürzlich die Doppelbelegung eingeführt worden ist, drunter und drüber geht. Allein in der Woche neun soll es zu vier bis fünf Schlägereien bzw. Tätlichkeiten gekommen sein. Auch sonst sei die Stimmung nicht gerade auf hohem Niveau (Arbeitsverweigerungen, verbale Auseinandersetzungen). Dies berichteten uns auch Gefangene, die es miterlebt haben. Wir möchten dem Regierungsrat zu der vorzüglichen und menschenwürdigen Sparmassnahme gratulieren, wagen aber den Schritt und unterbreiten hier einen Verbesserungsvorschlag: Da jetzt fast alle Gefangenen unzufrieden sind, wäre es sinnvoll eine Dreifachbelegung (sogenannte Tripelbelegung) einzuführen. Schliesslich sagt der Volksmund, dass sich bei zwei Streitenden der dritte freut. So hätte man immerhin 33% zufriedene Häftlinge.
Guten Tag, Sie werden hier sterben! (März 2004) Folgt man den Beteuerungen des Direktors Herrn U. Graf in der Öffentlichkeit, dann wird uns Gefangenen in der Strafanstalt Pöschwies Wohlwollen zu Teil. Dies bestätigt sich natürlich täglich auch innerhalb der Gefängnismauern wie folgendes Beispiel zeigt: Ein Wärter rief den verwahrten Gefangenen Müller* in der Woche nach der Annahme der Verwahrungsinitiative von der Arbeit ins Büro. Dort angekommen begrüsste ihn der Wärter wohlwollend: „Haben Sie das mit der Verwahrungsinitiative mitbekommen? Jetzt werden Sie nie mehr hier raus kommen!“ (?!) Wir danken dem Wärter für die entgegengebrachte Fürsorge und wohlwollende Anteilnahme, würden in Zukunft aber lieber darauf verzichten. *Namen geändert
Munition im Gefängnis (März 2004) Als ich vor über einem Jahr (Anfang 2003) das erste Mal die Zelle eines Mitgefangenen betrat, bemerkte ich sofort eine Schrotpatrone, die er auf seinen Boxen platziert hatte. Ich dachte bei mir, dies sei doch sicherlich verboten, ging aber davon aus, dass es sich wohl um eine Attrappe handeln müsse, denn sonst, so nahm ich an, wären die Wärter sofort eingeschritten. Im Februar 2004, als dieser Gefangene mittags von der Arbeit in den Pavillon kam, baten ihn mehrere Wärter auf die Seite zur Leibesvisitation. Darauf sagten sie ihm, er müsse jetzt in den Bunker (siehe Haftarten in der Strafanstalt Pöschwies). Er fragte natürlich nach dem Grund. Der Gruppenleiter, welcher täglich mit ihm und uns zu tun hat, ballte die Fäuste und sagte in drohendem Ton: „Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten, entweder Sie kommen mit, oder wir müssen andere Saiten aufziehen!“ Eine Reaktion, die nicht gerade zur Entschärfung der Situation beiträgt. Der Gefangene verstand die Welt nicht mehr und sagte sie sollen ganz ruhig bleiben, er komme ja mit. So kam er in den Bunker, ohne den Grund zu wissen. Es dauerte eine ganze Weile, bis ihm am Abend die Patrone einfiel, die er in der Zwischenzeit im Schrank deponiert hatte. Erst am nächsten Abend wurde er wieder in seine Zelle gelassen, nachdem sie diese gründlich (so nehmen wir an) kontrolliert haben. Interessant ist, dass Ende 2003 ein Mitgefangener aus der LS ausbrechen wollte, was ihm nur knapp misslang. Man fand später neben anderen Utensilien eine Kletterstange mit Tritten und – man höre und staune – eine (selbstgebastelte?) Trennscheibe. Gleich am nächsten Tag gab es eine Grosskontrolle bei der alle Gefangenen der LS beim Ausrücken zur Arbeit gefilzt und alle Zellen inklusive übrige Räumlichkeiten gründlich durchsucht wurden. Trotzdem wurde die Schrotpatrone über ein Jahr lang nicht gefunden. Man bedenke: Er hatte sie nicht einmal versteckt! Wie gross sind wohl die Chancen der Wärter etwas Verstecktes zu finden?
Schon wieder! (März 2004) Einem Mitgefangenen wurde die Botschaftspost geöffnet. Darauf beschwerte er sich schriftlich beim zuständigen Sozialdienst. Dieser entschuldigte sich mit der Rechtfertigung, die Couverts seien ungenügend klar als Botschaftspost deklariert. In der Tat ist das Couvert nirgends eindeutig mit Botschaftspost gekennzeichnet. Es findet sich lediglich ein Schriftzug (dieser dafür um so deutlicher) „ON HER MAJESTY“. Aber der Gefangene durfte davon ausgehen, dass dies nicht wieder vorkommt. Nun dauerte es nicht allzu lange bis die Botschaftspost erneut geöffnet und kontrolliert wurde. Wiederum machte der Gefangene den Sozialdienst auf den „Fauxpas“ aufmerksam. Wieder hoffte er, dies käme nicht mehr vor. Aber da wir uns in der Strafanstalt Pöschwies befinden kam es eben doch noch ein drittes Mal zum gleichen Vorkommnis: Gleiches Couvert, gleicher Fall – wieder bekam er geöffnete und kontrollierte Botschaftspost! Inzwischen läuft eine Strafanzeige gegen diese untragbaren Zustände.
"Sie haben die Wahl." (März 2004) Ein AIP-Teilnehmer, welcher bis auf weiteres aus der Gruppe ausgeschlossen worden ist (siehe "Rat des Therapeuten") wollte diese Gelegenheit wahr nehmen und endgültig mit der Therapie aufhören, da ihm das Gericht keine Massnahme (Therapie) ausgesprochen hat. Darauf liess sich bei den Damen und Herren Therapeuten eine ziemlich allergische Reaktion fesstellen. Sie wollten den Mann auf biegen und brechen dazu bringen die Therapie fortzusetzen. Als dieser standhaft blieb, liessen sie es sich nicht nehmen mit Anspielungen nachzuhelfen. Der vorgeschobene Wärter des Sozialdienstes brachte es in einem Gespräche mit dem Betroffenen auf den Punkt: "Wollen Sie die Therapie vollends abbrechen, oder wollen Sie wegen Vollzugslockerungen eine Einzeltherapie beginnen?" Derartige "Schubser" stellen in der Strafanstalt Pöschwies durchaus keine Seltenheit dar und werden von den Vertretern des "Sozialdienstes", des PPD (Psychiatrisch-Psychologischer Dienst) und den übrigen Vertretern des Exekutive rege gebraucht.
Billige Turnschuhe (März 2004) Der Trainer der Fussballmannschaft Pöschwies, wollte seinen Schützlingen die nötigen Schuhe billiger beschaffen, wie dies auch in Freiheit bei sehr vielen Clubs üblich ist. Dies passte einem Wärter aber gar nicht und er beschwerte sich bei der Direktion. Diese gab ihm Recht und verbot dem Trainer die Fussballschuhe den Gefangenen billiger zu verkaufen. (Die Begründung kennen wir leider nicht. Vermutlich nahm man das Gleichbehandlungsgebot zum Vorwand.) Obwohl es den Wärter eigentlich nichts anging mischte er sich ein. Ganz im Sinne von: „Wieso darf Fritzchen und ich nicht?“
Schuhe zum zweiten (März 2004) Ein Gefangener ging beim sogenannten Hatschier (verwaltet unter anderem die Habe der Gefangenen, die sie nicht in die Zelle nehmen dürfen) Schuhe für rund 50.- Fr. kaufen. Beim Anprobieren bemerkte er, dass der Hatschier vergessen hatte das Etikett zu entfernen. Darauf waren die 49.90 Fr. durchgestrichen und neu rund dreissig Franken angeschrieben. Als der Gefangene den Hatschier darauf ansprach wehrte der sich heftig und beschuldigte in ungehaltenem Ton den Gefangenen, er habe das Etikett selber draufgeklebt. Da sieht man mal wieder: Die bösen Gefangenen tragen Preisschildchen mit sich rum, um bei erster Gelegenheit günstiger zu einem Produkt zu kommen.
Qualifiziertes Personal? (Dezember 2003) Endlich hatte der Mitgefangene und Erstmalige Straftäter B.* nach neun Jahren Haft den positiven Entscheid für seinen Wunsch nach Urlaub bekommen, er musste nur noch ein Gesuch einreichen und der auf Urlaubswesen spezialisierte Sozialarbeiter R.* der Strafanstalt Pöschwies diese gutheissen und weiterleiten. R. hiess den Gefangenen sich beeilen, da er in einigen Tagen für zwei Wochen in die Ferien gehe. Dieser organisierte alles notwendige innert drei Tagen, was nebenbei gesagt aus dem Gefängnis heraus eine Leistung ist, und gab das Gesuch erwartungsvoll ab. Er hörte einige Wochen nichts mehr. Dann rief ihn R. zu sich. Er entschuldigte sich vielmals, es sei ihm peinlicherweise ein Fehler unterlaufen und er habe das Gesuch abgelehnt, also müsse B. es bitte noch einmal einreichen. B., nach neun Jahren Strafanstalt schon auf alles gefasst, nahm dies zur Kenntnis und gab erneut ein Urlaubsgesuch ab. Schon nach wenigen Tagen rief ihn R. erneut. Es sei ihm überaus peinlich und tatsächlich verstehe er es selber nicht, doch es sei ihm abermals ein Fehler unterlaufen, das Gesuch müsse nun ein weiteres Mal ausgefüllt werden. Doch dies habe er schon getan, wenn B. doch bitte nur an der bezeichneten Stelle unterschreiben wolle, so werde es jetzt sicherlich auch klappen. B. tat dies mit der Fassung, welche nur langjährigen Strafgefangenen inne wohnt und fragte eher rhetorisch, ob er wohl noch zum eingegebenen Termin in den Urlaub gehen könne. R. versicherte ihm dies sei selbstverständlich kein Problem – natürlich war dies unmöglich. In der freien Marktwirtschaft hätte eine solche Organisation, wie die der Strafanstalt Pöschwies, nur geringe Überlebenschancen. *Namen dem Autor bekannt
Lange Leitung (Dezember 2003) Am 7. Juli 2003 beantragte ein Mitgefangener bei der Direktion, sie solle den Gefangenen erlauben Filme auf DVD und CD-ROM zu erwerben und zu schauen, wie dies in allen anderen geschlossenen Anstalten der gesamten Schweiz üblich ist. Erst ganze vier Monate später, am 3. November 2003, bequemte sich der Direktor U. Graf zu einer (wie könnte es anders sein) negativen Verfügung. Der Antragsteller würde aber wohl noch heute auf eine Antwort warten, wenn er nicht im Oktober in einem zweiten Brief auf das in der Bundesverfassung verankerte Beschleunigungsgebot gepocht hätte. Der Beobachter rügte zu Recht in einer Ausgabe dieses Jahres, dass er einen ganzen Monat auf eine Stellungnahme der Zürcher Justizdirektion warten musste. Wir Gefangenen sahen uns hier jedoch zu einem Schmunzeln genötigt, da wir um ein vielfaches längere Wartefristen gewohnt sind. Herr U. Graf war zu keiner Stellungnahme bereit. PS: Es ist in dieser Strafanstalt durchaus üblich, dass die Anstaltsleitung nicht auf Anträge von Gefangenen eingeht. Uns sind vier Petitionen mit Anträgen bekannt, die bis heute unbeantwortet blieben. Der Hintergedanke liegt auf der Hand...
Sicherheit in der Strafanstalt Pöschwies (Dezember 2003) Die Neuankömmlinge in der Strafanstalt Pöschwies müssen auf ihren Besuch, den sie während der Untersuchungshaft regelmässig empfangen durften, für die ersten zwei bis drei Wochen verzichten. Denn so lange braucht die Anstalt, um die Besucher von der Polizei überprüfen zu lassen und die Bewilligung zu erteilen. So musste auch ich meinen Eltern und meinem Bruder die Ermächtigungserklärung schicken, mit welcher die Anstalt das Recht bekommt diese überprüfen zu lassen. Nachdem ich diese mitsamt dem Besuchsantrag abgegeben hatte, bekam ich die Besuchserlaubnis; es fehlte jedoch der Name meines Bruders. Erst auf Anfrage wurde mir bestätigt, dass mein Bruder vom Besuch ausgeschlossen worden war, weil er wegen Besitzes von weniger als fünf Gramm Marihuana zu einer Busse verurteilt worden war! Nachdem ich darauf hingewiesen hatte, dass sie meinen Bruder nicht vom Besuch sperren können und nachdem die Anstaltsleitung die Angelegenheit in einer Sitzung besprochen hatte, wurde mir der Besuch gewährt – aber hinter Trennscheiben! Damit musste ich mich abfinden. Nach über einem Monat durfte ich endlich wieder meinen Bruder sehen. Doch irgendetwas lief falsch, so dass wir uns wie alle anderen im Besuchspavillon gemeinsam ohne Trennscheibe an einen Tisch setzen durften. Leider sah dies ein Wärter aus meiner Abteilung und meldete es pflichtbewusst nach dem Besuch. Der nächste Besuch fand deswegen hinter der Trennscheibe statt. Soviel zur Organisation des qualifizierten Personals der Strafanstalt Pöschwies!
Sogar Blumen kann man schicken - mit viel Geduld (Dezember 2003) Dank Fleurop ist es den Gefangenen möglich Blumen in die Freiheit zu schicken. Dazu müssen sie ein dafür bestimmtes Formular der Strafanstalt ausfüllen und einen Hausbrief schreiben. Wohlweislich wählte ich das erstemal den Termin nicht zu knapp und reichte das Formular zwei Wochen vorher ein. Einen Tag vor dem eingegebenen Termin traf ich zufällig meinen Sozialarbeiter W.*. Er kam auf mich zu und entschuldigte sich sogleich: Mein „Blumenzettel“ sei aus Versehen bei ihm liegengeblieben usw. usw., die üblichen Entschuldigungen eben, die man in solchen Fällen immer zu hören kriegt. Ich antwortete ihm, dies sei kein Problem, er solle das ganze einfach um genau eine Woche verschieben. Dieser Sozialarbeiter ist schliesslich unter den Gefangenen für solche und ähnliche Organisationsschwierigkeiten bekannt. Als ich abends einem Freund die Geschichte erzählte, antwortete er, ihm sei dasselbe mit anderer Besetzung passiert: Er hat einen Blumenstrauss aus dem Verkaufshaus der Strafanstalt bestellt. Man habe den Zettel jedoch falsch abgelegt, hiess es von den Wärtern. Und er wusste auch von noch einem Fall zu berichten, bei dem es zu denselben Komplikationen gekommen sei. Inzwischen bekam mein Freund auf seine gepfefferte Beschwerde beim Direktor Antwort. Herr U. Graf entschuldigte sich in aller Form für ihren Fehler und offerierte dem Gefangenen als Wiedergutmachung einen Blumenstrauss auf Kosten der Anstalt. Fazit: Organisation Pöschwies. *Name dem Autor bekannt
Erstausgabe Verbot der Schweizer Fahne in der Schweiz Der Gefangene K.* hatte an der Innenseite seiner Zellentüre die Schweizerfahne aufgehängt. Nachdem sie ca. zwei Jahre lang niemanden gestört hat, stach sie dem Gruppen- und dem Abteilungsleiter (zwei Schweizer) bei einem Rundgang in die Augen. Sie stellten den „Delinquenten“ vor die Wahl entweder die Fahne zu entfernen, oder einen Rapport zu kassieren! Wohl oder übel musste sich der Gefangene dem Willen der beiden Wärter beugen und das Verbot der Schweizerfahne im eigenen Land hinnehmen. Inzwischen läuft ein Rekurs gegen dieses Verbot. *Namen dem Autor bekannt
Aufgrund an Mangel an weiblichem Kontrollpersonal werden Frauen die zu Besuch in die Strafanstalt Pöschwies kommen, von einem Aufseher gebeten auf der Toilette den BH auszuziehen. Wenn der Metallbogen bei der Kontrolle wie ein Weihnachtsbaum leuchtete. Da in der Strafanstalt die Schuldvermutung gilt, ist jeder Besucher verdächtig. Regelmässig werden fasst alle Frauen die als Besucher in die Strafanstalt kommen schikaniert und diskriminiert. Ohne zu wissen ob es überhaupt mit dem BH zu tun hat oder nicht. Im Namen der „Sicherheit“ greift ein Aufseher dem Weiblichen Besucher in die Intimsphäre. Als Strafanstalt, die eigentlich die Gesellschaft vor Sexualtätern schützen sollte, werden weibliche Besucher im Namen der Direktion Pöschwies in einer Art und Weise behandelt die einem Sexualtäter nahe kommt. Meine Mutter ist sogar der Meinung, dass der Aufseher einen speziellen Knopf hat, der es dem Aufseher ermöglicht manuell den Metallbogen in Alarmbereitschaft zu setzten. Erst letzthin ist dies meiner Mutter passiert und mit Recht hat sie sich geweigert den BH auszuziehen. Darauf hin kam eine Aufseherin und hat meine Mutter kontrolliert. Als ich nachher meine Mutter sah, hat sie am ganzen Körper gezittert. Noch nie ist meine Mutter, die mich schon seit zehn Jahren im Gefängnis besuchen kommt und schon an vielen Flughäfen in der Welt war, so demütigend und schamlos behandelt worden. Ich habe mich bei der Justizdirektion Hr. Weilenmann beschwert, aber bis heute keine Antwort bekommen.
Wie die Wärter mit den Gefangenen umgehen Im Jahr 2002 kaufte der Gefangene I.* zwei Druckerpatronen im Anstaltskiosk. Als er sie einzusetzen versuchte, musste er feststellen, dass eine davon nicht funktionierte. Er ging zum Leiter des Kioskes und verlangte sein Geld zurück. Dieser weigerte sich. Da der Gefangene keine Lösung sah gab er sich zwangsläufig mit der Situation ab. Im Frühling 2003 kaufte I. erneut zwei Druckerpatronen im Kiosk. Nach Angaben von I. war wieder eine defekte darunter. Diesmal weigerte er sich zu bezahlen. Am 12. Mai 2003 beorderte ihn der Arbeitschef auf die Zelle. Unterwegs musste er am Kiosk vorbei, wo auch schon die zwei Aufseher B.* und N.* auf ihn warteten. Sie führten ihn in den Kiosk und versuchten ihn zur Bezahlung der unbrauchbaren Druckerpatrone zu drängen. Der Gefangene blieb jedoch bei seinem Standpunkt die defekte Patrone nicht bezahlen zu müssen. Darauf führten ihn B. und N. aus dem Kiosk in einen Wohnpavillon und setzten dort ihr Drängen fort. Als der Gefangene sich auch weiterhin standhaft weigerte zog der Wärter N. das Portemonnaie des Gefangenen aus seiner Hosentasche. Dieses Portemonnaie hatte der Wärter zuvor aus der Zelle von I. geholt. Er nahm zweihundert Franken heraus und forderte I. ultimativ dazu auf die Patrone zu bezahlen. Nachdem dieser stur blieb, führten ihn die Wärter B. und N. wieder in den Kiosk zurück und der Wärter N. bezahlte die Patrone mit dem Geld des Gefangenen I. Mit Hilfe eines Mithäftlings schrieb I. sofort eine Anzeige an die Bezirksanwaltschaft Dielsdorf und eine Beschwerde an die Direktion der Strafanstalt Pöschwies. Auf die eingeschrieben eingesandte Anzeige hat der Gefangene erst nach vier Monaten (!) Besuch von der Polizei erhalten. Am Freitag dem 19. September erschien ein Polizist in der Angelegenheit und versuchte den Gefangenen I. zum Rückzug der Strafanzeige zu bewegen. Dieses Vorgehen der Polizei ist dem Autor unverständlich. Die Direktion handelte in einem kurzen Schreiben die Sache ab und umschrieb die Handlungen der beiden Wärter B. und N. mit den Worten diese hätten „etwas überreagiert“!? Die Zeugen, welche der Gefangene I. aufgerufen hatte, wurden von der Anstaltsleitung nicht gehört. Denn I. hatte unter anderem geltend gemacht, die Wärter hätten ihn an den Armen gepackt und aus dem Kiosk hinausgezerrt, obwohl er sich in keiner Weise gewehrt habe. Der Direktor U. Graf stützte freilich seinen Entscheid alleine auf die Angaben des Kioskleiters und der beiden anderen Wärter ab. *Namen dem Autor bekannt
Am Abend des 21. Januars 2003 bat mich der verängstigte Gefangene M.* um Hilfe. Er gab an gleichentags vom Wärter F.* massiv bedroht worden zu sein. Der Wärter habe ihn um 11:20 Uhr ins Büro im Parterre gerufen. Nachdem er Platz genommen hatte, schloss der Wärter beide Türen und fing sogleich an den Gefangenen M. mit erhobenem Zeigefinger zu bedrohen: „Ich werde Ihr Leben zerstören und dafür sorgen, dass Sie für immer im Gefängnis bleiben müssen, denn Sie sollen nicht vergessen, ich bin immer da!“ Verdutzt habe der Gefangene, welcher nur gebrochen Deutsch spricht gefragt: „Was?“ Darauf soll der Wärter F. entgegnet haben: „Sie haben genau verstanden, was ich gesagt habe!“ Als in diesem Moment der Wärter M.* ins Büro kam, möglicherweise durch das Rufen hellhörig geworden, sei F. augenblicklich verstummt und habe den Gefangenen mit einer brüsken Handbewegung und dem Ausruf: „Weg!“ aus dem Raum geschickt. Wir verfassten an diesem Abend sofort einen Brief an den Direktor, in dem wir die Angelegenheit aus der Sicht des Gefangenen schilderten. Die Anstaltsleitung reagierte in keiner Weise. Über drei Monate lang! Obwohl der Gefangene in seinem Schreiben an die Direktion unmissverständlich klar machte, vor diesem Wärter Angst zu haben. Erst nachdem ich wegen eines weiteren noch drastischeren Falles (siehe „Nötigung und die Abklärungen der Direktion“) die Direktion der Justiz und des Innern über die Untätigkeit der Direktion in der Strafanstalt Pöschwies informierte, bequemte sich der Direktor dazu sich der Sache anzunehmen. Freilich beschränkten sich die Abklärungen darauf, den Wärter F. zu befragen. Dieser stritt alles ab, der Direktor glaubte ihm vorbehaltlos und die Angelegenheit war mit einem kurzen Brief an den Gefangenen abgeschlossen. Dem Leser soll die Tatsache nicht vorenthalten werden, dass sich schon viele Gefangene über den Wärter F. beschwert haben und verschiedene Schikanen, zu welchen F. neigt, der Direktion durch diese Beschwerden bekannt sein dürften. Mit diesem Hintergrund wirken die wohl als spärlich zu bezeichnenden „Abklärungen“ des Direktors noch unverständlicher. *Namen dem Autor bekannt
Nötigung und die „Abklärungen“ der Direktion Am 6. April 2003 kam der Gefangene E.* zu mir und bat mich darum einen Brief an den Direktor zu verfassen, denn er sei vom Wärter A.* angeschrieen worden. Aus den Angaben E.’s stellte sich heraus, dass A. sich sogar zu einer Nötigung verstiegen hat. Folgendes hat sich laut Angaben der beiden Gefangenen E. und K.* zugetragen: E. musste zur Abklärung eines Sachverhaltes zum Wärter A. ins Büro. Da er aber nicht gut Deutsch spricht nahm er seinen Mitgefangenen K. als Übersetzer mit. Nach einer langen Diskussion geriet der Wärter A. nach übereinstimmenden Angaben der beiden Gefangenen derart in Rage, dass er den Gefangenen E. mit den Worten: „Seien Sie ruhig, sonst kommen Sie in den Bunker!“ zum Einlenken nötigte. Obwohl dieser die Drohung ernst nahm und Angst hatte gab er zurück: „Wenn Sie wollen, können Sie mich in den Bunker bringen.“ (dies natürlich in gebrochenem Deutsch) Darauf sei der Wärter A., so die beiden Gefangenen, um den Tisch herum auf den Gefangenen losgegangen. Kurz vor ihm habe er jedoch abrupt Halt gemacht und sei wieder auf die andere Seite des Tisches gegangen. Das Gespräch habe insgesamt über zwei Stunden gedauert. E. sei zu keinem Zeitpunkt laut geworden oder habe gar einen ungehaltenen Ton angeschlagen. Dies bestätigte auch der Zeuge K. Beide Gefangenen schilderten mir den Vorfall unabhängig voneinander und in keiner Weise stereotyp. Nachdem der Direktor auf den Brief vom 6. April 2003 nicht reagiert hat, verfasste ich am 13. April 2003 einen Brief an den Direktor, welchen ich zur Unterstützung auch an die Direktion der Justiz und des Innern und den Justizvollzug Zürich schickte. Auch verschiedenste Zeitungen und Organisationen (z.B. Augenauf) bekamen das Schreiben in Kopie zugesandt. Doch leider interessiert sich wohl niemand dafür, ob die Gefangenen der Pöschwies bedroht oder genötigt werden. Nur vom Beobachter bekam ich Antwort. Diese beschränkte sich jedoch darauf, dass sie den Brief nicht drucken können, weil ich die Informationen nur vom Hörensagen her habe (Woher haben die Richter ihre Informationen?). Eine selbstständige Recherche mit bescheidenem Nachfragen bei der Direktion wurde wohl nicht erwägt. Doch trotzdem ging in der Exekutive plötzlich alles sehr schnell. Wie ich von den Gefangenen erfahren habe, bekamen sowohl M. als auch E. innert kürzester Zeit ein Schreiben vom Direktor, welche sie mir auch vorlegten. Er fertigte die beiden Angelegenheiten jedoch ziemlich legere ab. Im Fall M. stellte er ausschliesslich auf die Aussagen des Wärters F. ab (siehe „Aussage gegen Aussage“). Im Fall E. ebenso, wobei er es hier natürlich unterliess den Zeugen K. zu befragen, welcher die Vorwürfe von E. bestätigen kann. Dieses Vorgehen vermag mich persönlich nicht zu befriedigen. Leider verzichteten beide Gefangenen auf eine Anzeige, denn sie haben noch immer grosse Angst vor Retourkutschen seitens der Exekutive. M.E. ist diese Angst nicht unbegründet. *Namen dem Autor bekannt
|