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Sinnvolle (?) Rapportiererei und Herumdisziplinierung Arbeitsverweigerung mit leerem Magen Bauend sparen, der Staat macht’s vor „Sie müssen freiwillig eine Therapie machen!“ Millionen für Zaun – bringt’s was
Sinnvolle (?) Rapportiererei und Herumdisziplinierung (Mai 2005) Der Kanton Zürich will angeblich sparen. Ein Vorschlag des Justizvollzugs an den Regierungsrat war, das Krankengeld für die Gefangenen in den ersten drei Tagen von heute Fr. 6.- auf Fr. 5.- zu reduzieren. Im Jahre 2002 betrug die Arbeitsunfähigkeit total 3295 Tage, im Jahre 2003 2954,5 Tage. Mit diesem Vorschlag spart der Kanton demnach jährlich sage und schreibe rund Fr. 3000.-. Auch Kleinvieh macht Mist und auch so lassen sich Millionen einsparen. In rund 333 Jahren hat der Kanton Zürich schon eine Million gespart. Wir dagegen schlagen als erste Sparmassnahme vor, die Rapportierwut gewisser Wärter zu mildern. In dieser Sparte könnte man jährlich ein Vielfaches der mickrigen Fr. 3000.- sparen. Einige Beispiele für vollkommen überflüssige und teure Rapporte: Pouletschenkel (Mai 2005) Wo gibt es die teuersten Pouletschenkel der Welt? Im Hyatt, im Intercontinental, im Hilton oder in Dubai vielleicht? Nein, natürlich in der Fünfstern Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf. Das glauben Sie nicht? Der Beweis: Ein Wärter sah bei einem Mitgefangenen einen Pouletschenkel auf der Zelle. Sofort wurde ein Rapport geschrieben. Der Gefangene behauptet bis heute, er habe den Pouletschenkel in seinem Essenssack erhalten, den die muslimischen Mitgefangenen während des Ramadans auf die Zelle nehmen dürfen. Natürlich wurde dies als Schutzbehauptung taxiert und er wurde mit zehn Tagen (!) Gruppenausschluss bestraft. Dagegen beschwerte er sich zuerst bei der Anstaltsleitung, da ein gewöhnlicher Abteilungsleiter die Strafe beschlossen hatte. Diese wies die Beschwerde ab. Also rekurrierte er bei der Justizdirektion, wo er ebenfalls nicht durchdrang. Kostenpunkte für den Steuerzahler: Schreiben des Rapportes, Durchführung der Anhörung, Arbeitszeit des Abteilungsleiters für den ersten Entscheid, Arbeitszeit mindestens eines Direktionsmitglieds für den zweiten Entscheid und Behandlung des Rekurses durch die Justizdirektion. Alleine der Rekurs bei der Justizdirektion kostet den Steuerzahler satte Fr. 494.- Zu viel Geld (Mai 2005) Die Gefangenen dürfen jeweils insgesamt nicht mehr als Fr. 320.- Bargeld besitzen. Um keine Umstände zu machen behielt ich nach dem Bezug des Taschengeldes etwas mehr Geld zurück. Prompt rapportierte mich ein Wärter und ich bekam von der Anstaltsleitung einen schriftlichen Verweis. Der Überbetrag: Fr. 37.90. Akte1 Akte2 Akte3 Die Kostenpunkte aufgezählt: schreiben des Rapportes, Durchführung der Anhörung, schreiben der Disziplinarverfügung in mehrfacher Ausführung, Eröffnung eines speziellen Kontos für die Fr. 37.90, Einzahlung des Betrages durch einen Wärter, Buchung des Betrages durch die Kanzlei. Die Folge davon war, dass ich nach dem Bezug des nächsten Taschengeldes Fr. 2.60.- auf mein Freikonto eingezahlt habe. Auch hier ein überflüssiger administrativer Aufwand. Wenigstens hoffe ich dadurch einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Resozialisierung vorangekommen zu sein. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass zwei andere Angestellte bei mir schon einen Überbetrag von etwa Fr. 50.- gefunden hatten, jedoch vernünftigerweise auf einen Rapport verzichteten. Es sind lange nicht alle Wärter gleichermassen borniert.
Arbeitsverweigerung mit leerem Magen (Mai 2005) Ein Mitgefangener durfte wegen einer Untersuchung auf Anweisung des Arztes nichts frühstücken. Er verabredete mit seinem Arbeitschef erst nach der Untersuchung zur Arbeit zu gehen. Ein Wärter im Pavillon schrieb trotzdem einen Rapport und der Gefangene bekam einen schriftlichen Verweis. Die Kostenpunkte sind ähnlich wie oben. Es liessen sich noch beliebig viele weitere Beispiele anführen. Was diese völlig überflüssige Rapportierei den Steuerzahler kostet, lässt sich nur vermuten (jährlich sind es über 400). Hier wäre unseres Erachtens einer der vielen möglichen Ansatzpunkte um zu sparen, ohne dass jemandem ein Nachteil daraus erwachsen würde. Vor allem aus der Sicht der Resozialisierung ist die Rapportierung für derart belanglose Übertretungen nicht nachvollziehbar. Was soll der pädagogische Sinn davon sein?
Überlastet (August 2004) Die Direktionsmitglieder haben sehr viel zu tun. Und wenn sie nichts zu tun haben, dann suchen sie sich selber eine Beschäftigung. So fand im März 2004 eine Sitzung statt, in der die vergangene Weihnachtsfeier besprochen wurde und man miteinander die Verbesserungen für die nächste Weihnachtsfeier herauszutüfteln bemüht war. (Ob bei dieser Sitzung nur gerade die Weihnachtsfeier besprochen wurde, konnten wir nicht in Erfahrung bringen.) Nicht wenige Menschen sitzen gerne in der Strafanstalt Pöschwies (es ist aber wohl kein Gefangener dabei). Auch wir hielten eine Sitzung ab mit dem Gegenstand, ob dieser Artikel nicht eher zu den Anekdoten gehört, da es wirklich ein Witz ist.
Jäckchen für die Wärter (August 2004) Spartipp des Kantons Zürich: Lassen Sie sich ein neues Jäckchen entwerfen und kaufen Sie ein paar hundert Stück davon. So interpretieren wir die kürzlich verteilten, neuen Uniformen der Wärter. Selbst in Drittweltländern wird den Gefangenen eine Jacke für die kalte Jahreszeit abgegeben. Hier in der Pöschwies müssen die Gefangenen jedoch den ganzen Winter ohne Jacke herumlaufen, weil der Direktor, Herr U. Graf, der Meinung ist, man könne sich auch so warm genug anziehen (das 21. Jahrhundert lässt grüssen). Für die Wärter dagegen besorgt man unnötigerweise neue, obschon die alten ohne weiteres noch brauchbar gewesen wären.
Unnötige Therapien (März 2004) In der Justizinformation (Nr. 1, Februar 2004) rühmt sich der Justizvollzug Zürich auf Seite 4 unter anderem, dass sich „rund 50% mehr Klienten einer freiwilligen Therapie unterzogen haben.“ Nicht erwähnt wird natürlich, dass verschiedenste Gefangene in fast erpresserischer Weise zu einer „freiwilligen“ Therapie gezwungen werden. Wir haben schon mehrere Fälle und Protokolle gelesen, in denen die Gefangenen mit den Worten: „Sie müssen freiwillig eine Therapie machen, sonst ...“ mit diktatorischer Terminologie zu einer Therapie gedrängt wurden. Auch ausländische Gefangene, die abgeschoben werden und obwohl vom Gericht keine Therapie angeordnet wurde. Auf der anderen Seite werden die Vertreter des Psychiatrisch-Psychologischen-Dienstes (PPD) und der Vollzugsbehörde nicht müde sich über Personalmangel zu beschweren und um mehr Stellen für Psychologen und Psychiater zu werben. Dies alles ist natürlich nicht kostenlos und es fragt sich, ob dem Steuerzahler die überflüssigen Therapien zugemutet werden dürfen bzw. sollen. (siehe auch Beitrag vom Dezember 03)
Bauend sparen, der Staat macht’s vor (März 2004) Kürzlich wurde zur bestehenden Unterkunft der Hunde ein sehr geräumiger Holzanbau fertiggestellt. Rund neun Jahre kam man mit dem bestehenden Zwinger aus, sobald aber der Kanton zu sparen beginnt, findet es die Direktion an der Zeit kostensparend ein wenig zu bauen.
„Sie müssen freiwillig eine Therapie machen!“ (Dezember 2003) Ein Gefangener, der schon über zehn Jahre einsitzt und dem das Gericht keine begleitende Therapie ausgesprochen hat, bekam im September 2003 Besuch von zwei Frauen des Justizvollzugs Zürich. Nach über zehn Jahren kamen die Vollzugsbehörden auf die seltsame Idee, der Gefangene (ein Ausländer) müsse nun eine Therapie beginnen, obwohl er während des Strafvollzugs psychisch nicht aufgefallen ist und das Gericht dazu keinen Anlass sah. Sie drangen auf den Gefangenen, der über ungenügende Deutschkenntnisse verfügt, unter anderem mit den Worten ein, er müsse freiwillig eine Therapie machen. Neben dieser merkwürdigen Terminologie, stellt sich natürlich die Frage, ob es im Sinne der Steuerzahler sein kann, dass Vollzugsbeamte eigenmächtig und nicht im Sinne des Gerichtsurteils derart unnötige und überflüssige Therapien nach Gutdünken „verschreiben“ überdies an Ausländer, die ohnehin in ihr Heimatland zurückgeschickt werden.
Sparsame Einfriedung (Dezember 2003) Seit der Eröffnung der Strafanstalt Pöschwies (1995) stehen in einer Ecke vor dem Personalrestaurant leere Flaschen, Kartonschachteln und ähnliches zur Entsorgung bereit. Jetzt, in der Zeit rigoroser Sparmassnahmen, fällt es der Anstaltsleitung plötzlich ein, diese Ecke mit einer grossen Schiebetüre einzufrieden. Der Sinn ist, soweit zu erfahren war, rein ästhetischer Natur – man stört sich an der unordentlichen Ecke. Die Schiebetüre würde diesen Zweck wohl auch erfüllen, wenn sie nicht den ganzen Tag über offen wäre und erst am Abend geschlossen würde.
ERSTAUSGABE Im Zuge der Sparmassnahmen des Kantons Zürich finanziert die Regierung den Wärtern der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf einen sparsamen Ausflug nach Rapperswil ins Polenmuseum und einen Rundgang durch Altstadt und Rosengärten. Danach bequemen sich die Flaneure zum Schiffssteg und geniessen die Fahrt nach Zürich bei Speis und Trank. Es werden bei Mahlzeit und geselligem Zusammensein während des Anstossens mit Wein und sonstigen billigen Getränken die aktuellen Einsparungen besprochen, durch welche man als Diener der Staatsgewalten so hart getroffen wurde. Die Kosten trägt selbstverständlich die Regierung des Kantons Zürich und damit Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Steuerzahler. So spart die Regierung des Kantons Zürich.
Im August 2003 wurde vor dem Kücheneingang eine Überwachungskamera montiert. Die Installation kostete etliche Tausend Franken. Es stellt sich natürlich die Frage nach der Notwendigkeit eines solchen Unterfangens. Denn Seit 1995, also seit rund acht Jahren, schien diese Kamera nicht nötig zu sein. Jetzt, zur Zeit der rigorosen Sparmassnahmen des Kantons Zürich, ist man plötzlich zu dieser vollkommen überflüssigen Investition bereit.
Millionen für Zaun – bringt’s was? Im Sommer 2002 investierte die Strafanstalt weit über eine Million Franken für einen dritten Zaun mit Natodrahtverhau. Nach sieben Jahren kam man urplötzlich auf den Gedanken, dass ein dritter (!) Zaun innerhalb der Mauer die Sicherheit erhöhe. Dies wäre sicherlich der Fall, wenn er nicht unmittelbar hinter einem schon bestehenden platziert worden wäre. Auf diese Art aber bildet er kein weiteres Hindernis und das Geld wurde in den Sand gesetzt.
Mit der Doppelbelegung im Erweiterungsbau der Strafanstalt Pöschwies, will der Kanton angeblich Geld sparen. Allein die Beschaffung der Kleider, Handtücher, usw. kostet den Steuerzahler laut einer Offerte jedoch satte 92'000 Schweizer Franken! Dazu kommt der gesamte Umbau (Doppelbetten, Schränke, Stühle...), Geschirr, Besteck, Waschmaschinen (die Kapazität der bestehenden Wäscherei reicht nicht aus) etc. Der Einbau der Lüftung in der Nasszone der Zellen und weiterer Duschen auf den verschiedenen Etagen dürfte wohl auch nicht der billigste Teil dieses Unterfangens sein. Zu betonen ist nicht zuletzt, dass die Doppelbelegung von Einzelzellen, wie sie in der Pöschwies vorzufinden sind, auch aus menschenrechtlicher Sicht ausgesprochen fragwürdig sind. Als kritische Zellengrösse hat das EJPD in der Folge zum Besuch des CPT (Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) eine Grundfläche (ohne Nasszone) von weniger als 10m2 bei Doppelzellen erachtet(Folgebericht EJPD zum Bericht CPT). Die Zellen in der Strafanstalt Pöschwies betragen ohne Nasszone gerade mal 8,65m2. So nebenbei: Der Direktor der Strafanstalt, Herr U. Graf, hat sich bei einer Gruppenaudienz mit Strafgefangenen im Jahre 2000 zur Aussage hinreissen lassen, er werde seinen Job als Direktor sofort an den Nagel hängen und in den Garten arbeiten gehen, wenn es zu einer Doppelbelegung kommt ... wir warten. (Vergleiche dazu die diversen Ausführungen des Direktors bezüglich Doppelbelegung aus neuerer Zeit.)
Die Pöschwösch ist eine Gefängnisinterne Zeitung der Wärter. Wir konnten leider nicht in Erfahrung bringen, aus welchen Mitteln diese Zeitung finanziert wird, aber wir wagen zu bezweifeln, dass die Wärter selbst dafür in die Tasche greifen. Jedenfalls ist es uns Gefangenen verwehrt sie zu lesen. Wir haben uns aber doch zu diesem Schritt erdreistet. In der Ausgabe vom August 2003 findet man unter anderem auf 27 A4-Seiten verschiedene Berichte und ein Interview. Speziell hervorheben möchten wir den umfangreichsten Beitrag, der sich über drei Doppelseiten erstreckt und mit mannigfaltigen Bildern geschmückt ist. Es handelt sich um einen Reisebericht durch Südindien. Wir haben zwar nicht ganz verstanden in welchem Zusammenhang er mit der Strafanstalt Pöschwies steht, doch finden wir ihn recht hübsch. Sehr interessant fanden wir vor allem das Interview mit dem Leiter des anstaltsinternen Kioskes Herrn J*. Von der Mehrheit der Gefangenen wird er als Gauner und Halsabschneider bezeichnet. Ob dies zutreffende Bezeichnungen sind mag dahin gestellt bleiben (siehe auch in der Rubrik „Na so was!“ den Artikel „Wie die Wärter mit Gefangenen umgehen“). Jedenfalls ist der Reporter, Herr Tellenbach, anderer Meinung, wenn er als Schlusskommentar des Interviews fast euphorisch anfügt: „Hansjörg, du bist wahrlich ein Pfundskerl in meinen Augen...“ Ob dieses gegenseitige Schulterklopfen wohl im Lohn inbegriffen ist? (Da sich der Journalist auch in der Anstaltszeitung exponiert, hielten wir es für vertretbar seinen Namen zu nennen.) *Name dem Autor bekannt
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