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Offene Petition  

An den

Gesamtregierungsrat

Kanton Zürich       

Neumühlequai

Zürich

 

Offene Petition für Änderungen in der bestehenden Hausordnung, im PC-Reglement und Weiterem der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf

 

Regensdorf, Ende April 2006

 Sehr geehrte Damen

Sehr geehrte Herren

 

Wir zurzeit in der Strafanstalt Pöschwies einsitzenden unterzeichnenden Insassen möchten den Regierungsrat des Kantons Zürich eingehendst zur Prüfung und Annahme der folgenden Anträge bitten, die vor allem Veränderungen der bestehenden Hausordnung betreffen.

In der Folge:

·                    Übersicht

·                    Zu jedem Punkt Istzustand, Begründung und Antrag

·                    Abschliessende Zusammenfassung

·                    Einsender und Erläuterungen

·                    Namenslisten mit Unterschriften


 

ÜBERSICHT

 

1)      Aushändigung von DVDs (ob Filme, Spiele, Programme oder als Zeitschriftenbeilage)  und Druckerzeugnissen, wie grundrechtlich und legal öffentlich erhältlich.

2)          Aufhebung des Zelleneinschlusses an Wochenenden, Feiertagen und Freitagabenden.

3)          Kochen in den Zellen sowie dem Office des jeweiligen Abteils erlauben.

4)          Umrüsten der Telefonapparate auf TAX -CARD (evt. Anschlüsse auf jeder Etage).

5)          Einstellung von sinnlosen und kleinlichen Provokationen und Sanktionen, Anhörungen rechtskonform durchführen.

6)         Weisung, dass den Verschreibungen und Anweisungen der beiden Ärzte Folge geleistet sowie eine Kopie der Arztleistungen an die Krankenkasse ausgehändigt wird.

7)          Weisung, jegliche Amtspost den Insassen verschlossen auszuhändigen.

8)     Unnötig repressive Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufheben und Schenkungen und Ausleihen von Gegenständen zu gestatten.

9)     Unnötig repressive Praxis aufheben und den Gefangenen erlauben, einmal monatlich ein Lebensmittelpaket von 5kg zu empfangen.

10)    Unnötig teure und entwürdigende Praxis der Uniformierung der Insassen aufheben und den Insassen den Gebrauch und Kauf eigener Privatkleidung und Bettwäsche zu erlauben.

11)     Unnötig repressive Praxis aufheben und den Gefangenen den Einkauf ab Katalog zu erlauben, Kiosksortiment mit mehr Saisongemüse, Reformhausprodukten sowie billigeren M-Budgetprodukten erweitern.

12)    Insassen über Abrechnungen, Handhabung von Auszahlungen und Höhe des ethischen Fonds informieren. Über Insassenkontobewegungen umgehend durch Aushändigung von Belegskopien informieren.

13)      Anstaltsleitung anhalten, die Hierarchie klarer zu definieren. Unproduktive Instanzenzüge straffen; in den verschiedenen WNs/Abteilen eine abgestimmte Gebots- und Verbotspraxis durchsetzen; Verbote in jedem Fall nachvollziehbar begründen; Rechtsgleichheit!; Informations- und Verantwortlichkeitspraxis verbessern.

14)      Unnötig einschränkendes Besuchspersonenkontingent aufheben/erweitern, Sach- und Verhaltenskompetenz des Personals des Besuchswesens gewährleisten. Ein zweites Familienzimmer. Gewährleistung der Diskretion und Familienzimmer in kürzeren Abständen.

15)     Menschenrechte und die Konvention über die Behandlung von Gefangenen auch in der strikten Einzelhaft gewährleisten. Den Insassen den einstündigen Spaziergang und ausreichende Bekleidung auch im Winter garantieren.

16)  AHV und IV beziehende Insassen von der Arbeitspflicht befreien und ab Leistungen dem "Arbeitsentgelt" entsprechend auszubezahlen, Einführung von Ferien, Erholungszeit, Ferienbonus (8,3%).

17)      Anpassung an die Teuerung bzw. Istzustand des dem Insassen erlaubten maximalen Bargeldbetrages, Aushändigung von Bargeldgaben.

ABSCHLIESSENDE ZUSAMMENFASSUNG

 

ISTZUSTAND, BEGRÜNDUNGEN, ANTRÄGE
 

 

1. DVD allgemein

Zurzeit herrscht hier in der Strafanstalt, übrigens als einzige geschlossene Institution der Schweiz, ein absolutes DVD Verbot. Die Begründung seitens des Personals wie des Direktors lautet im Moment wie folgt: da jede DVD eigene Datei-Endungen hätte, das kontrollierende Personal der PC Gruppe diese Kontrollprogramme aber nicht habe, wären Kontrollen schlichtweg nicht mehr möglich.

Fakt ist: dass DVD-Rom-Laufwerke gestattet sind; dass es für DVD/CDs in keinster Weise separate Programme braucht, um eine solche DVD starten zu können. Einzige Bedingung besteht darin, dass es bei Spielfilmen ein Filmprogramm brauchen würde. Nun braucht es auf jedem PC ein Betriebssystem, damit er überhaupt betrieben werden kann, wo ein Media–Player integriert ist, mit dem es jederzeit und ohne Mühe möglich ist, jeden Film auf DVD zu kontrollieren.

Da immer mehr Programme, Spiele sowie Beilagen in Fachzeitschriften vom Handel auf DVDs und immer weniger auf CDs angeboten werden, wird es für uns Insassen immer schwieriger, überhaupt noch neuere Programme zu erstehen. Das neue Betriebssystem von Microsoft ("Vista"), Updates, Patches und aktuelle Treiber sind sogar nur noch auf DVD erhältlich. Zudem werfen wir die Frage auf, weshalb man DVDs, die in Originalversion von jedem guten Fachgeschäft erhältlich sind, überhaupt kontrollieren müsste. Man könnte ganz einfach Filme, Programme sowie Spiele auf DVDs (mit Quittung) zulassen und dem jeweiligen Insassen aushändigen.

Dies passiert seit Jahren bereits mit den CDs, die als Beilagen den jeweiligen Fachzeitschriften entnommen werden können.

Zum Beispiel kann man mit Bewilligung PC-Zeitschriften erstehen, bekommt dann aber die beigelegte DVD mit dem Vermerk nicht, DVDs seien verboten. Der Insasse erhält also ein bewilligtes und bezahltes Produkt nicht.

Allgemein würde der Zugang zu allen Formen der Kommunikation, Information, Meinungsäusserung, etc., also auch aller Druckerzeugnisse, die öffentlich legal produziert und erhältlich sind, der kleinste Aufwand, die eindeutigste Wahrung der Grundrechte. die vernünftigste und einfachste Regelung sein.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zur Aushändigung von DVDs (ob Filme, Spiele, Programme oder als Zeitschriftenbeilage) und allgemein von allen Formen der Kommunikation, Information, Meinungsäusserung, etc., also auch aller Druckerzeugnisse, die öffentlich legal produziert und erhältlich sind, zu erteilen und diesen Punkt im PC-Regelement und in der Hausordnung festzuhalten.

2. Einschluss an Wochenenden, Feiertagen und Freitagabenden

Wie dem Regierungsrat des Kantons Zürich bekannt sein dürfte, werden die Insassen in den WNs 1-8 (Wohngruppen Normalvollzug, je 24 Insassen) an jedem Wochenende und an allen Feiertagen halbtags eingeschlossen. Auch an Freitagabenden werden die Insassen um 17:30h eingeschlossen, obwohl die gleiche Anzahl Personal wie unter der Woche (Einschluss 19:50h) anwesend ist. Und damit den meisten Insassen gerade am Ende der Arbeitswoche die Möglichkeit zum Duschen genommen wird.

Für uns Insassen ist es schwer nachvollziehbar, dass die Insassen der WNs am Wochenende nur halbtags geöffnet sind, obwohl die WNs die grösste Anzahl an Gefangenen mit langen Strafen, lebenslänglich und Verwahrung stellen. Die bestehende Regelung entspricht auch nicht dem Resozialisierungsgedanken des Strafvollzuges (StGB, Art. 37).

Wir unterschreibenden Insassen wollen an den bestehenden Regeln gar nicht viel ändern, sondern: ausser dem halben Tag wie bisher an Wochenenden und Feiertagen draussen spazieren gehen, auch den anderen halben Tag in allen Abteilen mit offenen Zellen verbringen.

Der Vorwand Sicherheitsbedenken der Verantwortlichen kann so nicht aufrechterhalten werden. Immerhin sind in folgenden Zeiten mit auch dann nicht erhöhtem Personalbestand alle Insassen nicht in ihren Zellen eingeschlossen: am Wochenende von 08:00h bis 08:45h, von 11:40h bis 12:30h und von 16:00h bis 16:30h.

In anderen Strafanstalten funktionieren die von uns vorgeschlagenen Öffnungszeiten ohne Probleme.

Wir Insassen sind überzeugt, dass das Regime in diesem Punkt durch den Regierungsrat zu überprüfen sei, da den Insassen so ein grosser Teil der Isolation sowie der daraus resultierenden Aggression genommen werden könnte, und somit die Sicherheit erhöht und gefördert würde.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, diese Praxis zu überprüfen und die Weisung zur Aufhebung des Zelleneinschlusses an Wochenenden, Feiertagen und Freitagabenden zu erteilen und in der Hausordnung neu festzuhalten.

3. Kochen im Office und in den Zellen

Zurzeit und seit Bestehen der neuen Strafanstalt ist jegliches Kochen der Insassen selbst strikte verboten. Es wurden zwar nach Fertigstellung und Bezug der Gebäude nachträglich unter einigem finanziellen Aufwand in allen WNs/Abteilen Kochgelegenheiten eingerichtet, die aber nicht benutzt werden dürfen.

Unter ständigen Verboten, unnötigen Weisungen, etc., muss in dieser Art von Vollzug, wie er hier in der STA – Pöschwies herrscht, das Wort Resozialisierung umständehalber als Verhöhnung bezeichnet werden.

Im Hinblick auf die angeblichen Sparmassnahmen muss auch erwähnt werden: dass für jene Insassen, die ausnahmsweise die Kochgelegenheit nutzen können, kein Essen aus der Küche zubereitet werden muss; dass jeden Tag Unmengen Essensresten einfach fort geschmissen werden, anstatt professionell und rationeller zu planen, sie fachgerecht wieder zu verwenden oder sie den Insassen zur Wiederverwendung zu überlassen!

Es stellt sich auch die Frage, weshalb es, ausser in den Wintermonaten an Samstagabenden um 16 Uhr, nie Suppe als Mahlzeit gibt. Und zu dieser Unzeit stellt sich dazu noch folgendes Problem: hat man noch keinen Hunger, so hat man in keinster Art und Weise die Möglichkeit, diese Suppe in der Zelle legal zu erwärmen oder warm zu halten. Ob nun eine kleine Kochplatte oder ein Gasrechaud wäre uns Insassen gleichgültig, wenn uns nur eine, wenn auch kleine, Kochgelegenheit bewilligt werden könnte. Ohne Kochgelegenheit ist es mehr als verständlich, dass eine Vielzahl von Insassen diese Mahlzeiten verschmähen.

Anmerkung zu möglichen Bedenken der Verantwortlichen, dass Kochen in den Zellen Schäden verursachen könnten: da jeder Insasse eine ordentliche Zelle beziehen kann, die er auch wieder in ordentlichem Zustand verlassen sollte, ist es eine kleine Sache, dass er für Schäden, die er in seiner Zelle verursacht, wie üblich aufzukommen hat. Damit sind diese Bedenken ausgeräumt. Dazu kommt, dass reguläre Kochutensilien eine viel kleinere Brandgefahr als provisorisch eingerichtete darstellen.

In anderen Strafanstalten können die Insassen problemlos auf der Zelle kochen.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, das Kochen in den Zellen sowie im Office in allen WNs/Abteilen zuzulassen und diesen Punkt in der Hausordnung neu festzuhalten.

4. Telefonieren

Seit Jahren werden uns Zusagen seitens der Verantwortlichen gemacht, dass es nicht mehr allzu lange dauern würde, bis die Telefonapparate in allen WNs/Abteilen auf Telefonkarten umgestellt werden. Leider waren dies bis heute nur leere Worte.

Will man Kontakt zur Familie, Freunden und zum sozialen Umfeld aufrecht erhalten, so sind wir Insassen beinahe schon gezwungen, uns illegal Handys zu besorgen, da zweimal zehn Minuten Telefon in der Woche mehr als äussert minim sind, um dieses Beziehungsnetz zu pflegen.

Die technische Struktur wäre vorhanden und müsste nur genutzt werden. Überdies funktioniert das Telefonieren mit Telefonkarten in der STA–Pöschwies bereits bestens für die vielen Insassen in der neu geschaffenen Abteilung EWA/EWA. Auch könnte die Möglichkeit von zwei Telefonapparaten je Abteil (auf jeder Etage ein Anschluss) geprüft werden.

Kontrollmöglichkeiten der ausgehenden Telefonate sind bereits vorhanden und in anderen Strafanstalten funktioniert dieses System bestens!

Das Telefonieren mit Telefonkarten würde zudem den Handel mit Handys einschränken und das Personal wäre von der immer wiederkehrenden Mehrbelastung durch die Bearbeitung der jetzt benötigten Bewilligungsformulare befreit (Sparmassnahme!).

Die PTT resp. Telecom würde sicher ohne grossen Aufwand die Telefonapparate auf Tax–Card umrüsten.

Auch könnte der bei mancher Gelegenheit öffentlich verkündeten Aussage des Direktors mehr Glaube geschenkt werden, wir Insassen hätten nur einen Freiheitsentzug und unser Bezug zum sozialen Umfeld sei sehr wichtig. Im Moment wird alles unternommen, um eben genau diese Aussagen Lügen zu strafen, indem die sozialen Kontakte massiv unterbunden werden.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, die Bewilligung zum Umrüsten der Telefonapparate auf TAX-CARD und Anschlüsse auf jeder Etage aller WNs/Abteile in der STA–Pöschwies zu erteilen und diesen Punkt neu in der Hausordnung festzuhalten.

5. Strafen und Provokationen, die nichts mit Strafvollzug zu tun haben

Die gängige Praxis in der STA–Pöschwies besteht darin, dass der Insasse des Öfteren im Verhältnis zum Tatbestand zu hart, willkürlich und sinnlos oder als reine Provokation ermahnt oder sanktioniert wird. Einige Angestellte in einigen WNs/Abteilen und Gewerben gehen so weit, vorab wehrlose Gefangene, die, z.B., nicht imstande sind Beschwerden zu schreiben, systematisch mit kleinlichen und sinnlosen Rapporten zu plagen und zu erniedrigen. Immer wieder kommt auch vor, dass auf schriftliche Beschwerden Repressalien wie Entzug von bisher nie beanstandeten Gegenständen folgen.

Vergisst ein Insasse im Sommer den Ventilator auszuschalten, erhält er eine Verwarnung. Vergisst er noch das Licht im Nassbereich oder auf dem Nachttisch auszuschalten, gibt es eine weitere Verwarnung. In Wintermonaten kann es vorkommen, dass ein Insasse vergisst, das Fenster zu schliessen. Auch hierfür gibt es eine Verwarnung. Kommt es zu drei Verwarnungen, erstellt das Personal einen Rapport, der mit einer Geldstrafe sowie einer Woche Gruppenausschluss geahndet wird. Solche Lappalien verleiten einige Angestellte dazu, regelrecht Jagd auf solche Vorkommnisse zu machen.

Da zweimal im Tag der Dienst habende Angestellte nach dem Ausrücken der Insassen zur Arbeit die Zelle jedes Insassen zur Kontrolle betritt, sind wir der Meinung, dass dieser doch hie und da ohne Aufsehens den einen oder andern Schalter betätigen könnte, anstatt solche Schreibarbeiten verrichten zu müssen. Dermassen einfachste Vorkehrungen wären weit sinnvoller, als solche Jagden und Schikanen zu veranstalten. Jeder Insasse vergisst ja nicht jeden Tag etwas auszuschalten, hingegen kommt es im SZ (Sozialzentrum) regelmässig vor, dass in den Büros die ganze Nacht oder über das ganze Wochenende Lichter oder PCs eingeschaltet bleiben.

Auch damit ist keine Gefährdung der Sicherheit ersichtlich und es würde sicher zum angenehmeren Umgang unter Insassen und Personal beitragen. Mehrkosten würden auch keine entstehen, und wenn ein klein wenig sinnvoller mit den Insassen umgegangen werden könnte, wäre auch hier dem Resozialisierungsauftrag weniger entgegengewirkt.

Wir bitten auch, die Einführung eines unabhängigen Ombudsmannes für Strafgefangene zu prüfen.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, dass bei Rapporten und Disziplinarfällen eine rechtskonforme Anhörung und Handhabung (Rechtsmittelbelehrung, aufschiebende Wirkung, keine Suggestivfragen, keine Missbräuche!) stattfinden muss, und dass diese und alle ähnlichen Sanktionen und Provokationen einzustellen sind.

6. Arztbesuche

Entgegen der Information der Direktion der STA–Pöschwies mittels Aushang in allen Abteilungen, dass dem Insassen pro Krankheitsfall der Betrag von Fr. 5.—  vom Freikonto abgebucht würde, werden vielen Insassen bei jedem Besuch des Arztes, oder gar je verschiedenem Anliegen desselben Arztbesuches, die Fr. 5.- abgebucht. Auch hier werden wir Insassen betrogen und belogen.

Auch grundsätzlich ist diese "Umtriebsentschädigung" nicht bloss rechtlich und sozial bedenklich. Denn einerseits ist festzustellen, dass der bürokratische Aufwand die Einnahmen wahrscheinlich übertrifft. Und andererseits führt sie wohl absichtlich dazu, dass Gefangene wegen dem schon sehr geringen "Arbeitsentgelt" auf Arztbesuche verzichten. Das widerspricht aber dem Kosten sparenden Präventionsprinzip, denn daraus ergeben sich fortgeschrittenere und schwerere Erkrankungen mit schlussendlich teureren Behandlungen.

Geradezu hinterhältig erscheint diese Regelung z.B. in folgenden Fällen. Erstens, bei einer leichten Erkrankung wie z.B. einer Grippe, die ohne Arztbesuch in einigen Tagen selbst heilbar ist, aber dazu zwingend Bettruhe erfordert, wo der Insasse, um sich von der Zwangsarbeit dispensieren zu lassen und um wegen "Arbeitsverweigerung" keine einschneidende Sanktionen zu erhalten, zu einem Arztbesuch gezwungen wird und diesen oder sogar weitere unnötig erzwungene Arztbesuche erst noch bezahlen muss; denn bei der deontologisch äusserst fragwürdigen und bei schwereren Fällen mitunter auch Lebensgefährdenden Haltung der Ärzte, "9 von 10 Gefangene sind sowieso Simulanten", wird in der Regel eine Rekonvaleszenz/Arbeitsfreistellung sowieso nur Häppchenweise und sogar nur Tag für Tag gewährt. Zweitens, in den Fällen von Insassen, die ihre Krankenkassenprämie selbst bezahlen.

Hier bitten wir den Gesamtregierungsrat daher dringendst, den von ihm beschlossenen äusserst bedenklichen Entscheid rückgängig zu machen. Und diesen vorerst klar und deutlich zu formulieren und Weisung zu erlassen, dass er auch gleichheitlich und wie bekannt gegeben gehandhabt wird.

Ebenfalls möchten wir den Regierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, dass den Insassen bei Anforderung eine Kopie ihrer Krankenkassenabrechnung anstandslos ausgehändigt wird. Da diese Daten im PC erhoben werden, ist es für die Arzthelfer jederzeit möglich, sie per Mausklick auszudrucken und den betreffenden Insassen auf Verlangen auszuhändigen.

Auch bitten wir den Regierungsrat, Weisung zu erlassen, dass ärztliche Anweisungen und Verschreibungen vom Personal in den Abteilen und den Gewerben anstandslos und klar umgesetzt werden müssen.

Denn leider werden heutzutage ärztliche Anweisungen und Verschreibungen, z.B. einfachste orthopädische/schmerzlindernde Vorrichtungen oder Vermeidung von bestimmten Arbeitsabläufen, dem Insassen von einigen Angestellten und bestimmten Werkmeistern willkürlich und machtmissbräuchlich verweigert. Ein Arztdienst wurde in der STA-Pöschwies schliesslich genau mit dem Zweck, der Verantwortung und der Kompetenz eingerichtet, die Gesundheit der Insassen zu gewährleisten.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, die "Umtriebsentschädigung" zurückzunehmen und Weisung zu erlassen, dass ärztliche Verschreibungen vom Personal verbindlich zu befolgen sind und eine Kopie der Krankenkassenabrechung anstandslos ausgehändigt werden muss, und es klar und deutlich in der Hausordnung festzuhalten.

7. Aushändigung von Verfügungen und Entscheidungen

Wir als Insassen empfinden es als nicht korrekt (und es wäre zu untersuchen, ob solches Vorgehen keine Rechte verletzt), wenn uns amtliche Entscheide, Verfügungen oder sonstige amtliche Sendungen vom Personal offen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden.

Da das Personal keinen Status als Amtsperson mit Geheimhaltungspflicht mehr hat, müssten solche Sendungen ungeöffnet bleiben. Amtlichen Sendungen, die dem Insassen über die STA zugestellt werden, sind genau wie die direkt via Post zugestellte Amtstellenpost und Verteidigerpost an den jeweiligen Insassen persönlich adressiert und dem Amtsgeheimnis unterstellt. Somit müssten sie nach demselben Prinzip behandelt werden. Dem Empfänger müsste also das Recht gewährleistet werden, sie als einziger zu öffnen und zu lesen.

Auch sind je nach Angestelltem und Inhalt dieser Post offene oder versteckte Repressalien gegen Insassen kaum zu vermeiden. Obwohl einige davon betroffene Insassen die Direktion sowie die Verwaltung mehrmals darauf aufmerksam machten, gab es keinerlei Antwort und ersichtliche Vorkehrungen zur pflichtgemässen Behebung dieses Missstandes.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, in der STA – Pöschwies solche amtliche Sendungen den Insassen verschlossen auszuhändigen und diesen Punkt neu in der Hausordnung festzuhalten.

8. Rechtsgeschäfte

Nach heutiger Hausordnung sind ausnahmslos alle Rechtsgeschäfte durch die Direktion zu bewilligen. Davon betroffen sind nicht nur Kauf-Verkauf, sondern unsinnigerweise auch Schenkungen und sogar das Ausleihen von alltäglichsten und notwendigsten Gegenständen oder Genussmitteln.

Während ein Teil der Aufseher das Verbot von Rechtsgeschäften geflissentlich und u. E. vernünftigerweise übersieht, rapportiert der andere Teil sogar das Ausleihen von Büchern oder Zeitschriften oder die Schenkung eines Pakets Zigaretten!

Es ist nicht einzusehen, welchem Zweck eine derart rigorose und repressive Praxis dienen soll. Es ist vielmehr wohl kaum zu bestreiten, dass zum zwischenmenschlichen Dasein auch gelegentliches Ausleihen, Schenken und Teilen gehört. Dies fördert die soziale Kompetenz und trägt nicht unwesentlich zur Resozialisierung bei. Zurzeit werden jedoch Schenkungen unter Gefangenen von der Direktion der Strafanstalt Pöschwies grundsätzlich nicht erlaubt.

Eine derartige Handhabung ist absurd, führt zu einem unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand und somit zu überflüssigen Mehrkosten. Es ist nicht einzusehen, weshalb man z.B. seine alten Bücher entsorgen oder aus dem Gefängnis schaffen muss, anstatt sie einem interessierten Mitgefangenen zu schenken.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, die unnötig repressive Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufzuheben, Schenkungen und das Ausleihen von Gegenständen zu gestatten und diesen Punkt in der Hausordnung neu festzuhalten.

9. Lebensmittelpakete

Auch in diesem Punkt hat die Strafanstalt Pöschwies völlig unnötig die repressivste Praxis aller Strafanstalten in der gesamten Schweiz. Während sogar Untersuchungshäftlinge öfters Lebensmittelpakete von 5kg erhalten können, hat man als Insasse in der Strafanstalt Pöschwies nur gerade viermal jährlich die Gelegenheit dazu: zu Weihnachten, im Mai und September und zum Geburtstag.

Es ist nicht einzusehen, weshalb sich die Strafanstalt Pöschwies hier vor einer Veränderung sperrt. In keiner anderen Strafanstalt der Schweiz ist das zahlenmässige Verhältnis Aufseher-Insassen für die Ersten derart günstig (selbst nach der Doppelbelegung EWA/EWB) und trotzdem betonen die Verantwortlichen beharrlich den angeblich „enormen“ Aufwand zur so genannten Paketzeit. Nun, das verwundert wohl kaum, wenn sich die Strafanstalt Pöschwies selbst die Bürde auferlegt, dreimal jährlich jeweils Hunderte von Paketen in nur zwei Wochen (so die heutige Frist) abzufertigen!? Würden jedoch die Pakete monatlich erlaubt und so übers ganze Jahr verteilt, so wäre der Aufwand trotz mehr Paketen deutlich geringer.

Ausserdem ist die heutige Kontrolle verworren und doppelt oder dreifach, und führt so automatisch zu einem sinnlosen Mehraufwand und Durcheinander: Die eingehenden Pakete werden, je nachdem ob sie per Post oder beim Besuch abgegeben werden, an der Pforte oder beim Hatschier (Umkleidedienst, Effektenmagazin) durch einen Röntgenapparat und manuell kontrolliert. Danach gelangt das Paket in den Pavillon, wo es erneut manuell kontrolliert wird. Trotzdem kommt es nicht selten vor, dass von Paketen, die schon in der WN bzw. im Abteil sind, vorher gewährte Artikel je nach Lust und Laune des Personals dem Insassen ausgehändigt oder nicht ausgehändigt werden!

Würde man diesen Kontrollmechanismus einheitlich und rationell gestalten, so würde auch der Aufwand deutlich verringert.

Zum Vergleich die Strafanstalt Bostadel: obwohl dort weniger Angestellte mehr Insassen kontrollieren müssen, dürfen letztere wöchentlich ein Lebensmittelpaket von 5kg erhalten. Oder das Untersuchungsgefängnis Zürich: dort sind alle zwei Monate Lebensmittelpakete von 5kg erlaubt, und das trotz Untersuchungshaft!

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, die unnötig repressive Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufzuheben und den Gefangenen zu erlauben, einmal monatlich ein Lebensmittelpaket von 5kg zu empfangen.

10. Privatkleidung und Bettwäsche

Hier liesse sich ohne nennenswerten Aufwand ein erhebliches Sparpotential ausschöpfen: wie mehrfach von der hiesigen Lingerie betont, handelt es sich bei der Insassenkleidung trotz ihrer Hässlichkeit um "teure Qualitätsprodukte". Würde also den Insassen das Tragen eigener Kleidung erlaubt, könnte der Kanton bedeutende Summen einsparen.

So käme es auch nicht zu den jetzigen Engpässen für Insassen, die Sport treiben. Denn die abgegebenen Kleidungstücke und -eigenschaften genügen in keiner Weise den heute gültigen Hygienestandards und einfachsten Bedürfnissen eines durchschnittlichen Menschen: wir haben z.B. täglich nur einen oder weniger als einen Satz Unterwäsche zur Verfügung. Bei täglicher Arbeit und Training lässt sich leicht nachvollziehen, dass das völlig ungenügend ist. Besonders gilt das für den einzigen abgegebenen Trainingsanzug. Ein Trainingsanzug genügt nicht. Gibt man ihn zum Waschen, so muss man nach Ansicht der Direktion einige Tage wohl nackt trainieren oder einen Überteuerten und hässlich Roten von der Anstalt kaufen. Eine dermassen schäbige Handhabung und solch regelrechter Zwang zur Verwahrlosung ist nicht einmal in den ärmsten Diktaturen der Welt leicht anzutreffen. Es steht wohl auch nicht an, dass uns im reichsten Land der Welt bisweilen, wie Verdingkinder zu Gotthelfs Zeiten, Armutslumpen, ausgelatschte Schuhe oder gar Fusspilz mehrmals vererbt werden!

Ausserdem ist es geradezu brüskierend und beschämend, dass in einer als vorbildlich und modern gepriesenen schweizer Strafanstalt die Insassen im Winter nicht einmal eine warme Jacke und winterfeste Schuhe haben dürfen! Die Direktion rechtfertigt sich damit, dass sich die Gefangenen mit der abgegebenen Kleidung warm genug anziehen können!? Es leuchtet wohl jedem vernunftbegabtem Menschen ein, dass jede kleine Bise im Winter genügt, um auch die dickste Kleidung zu durchstossen, wenn sie nicht winterfest ist. Genauso, wie selbstverständlicherweise die Angestellten im Winter über lange und dicke Jacken und angemessene Schuhe verfügen (und bisweilen noch die Frechheit besitzen, sich bei uns frierenden Insassen über die Kälte zu beklagen), sollten auch wir uns selbstredend, wie noch in der alten Anstalt Regensdorf, mit angemessener Winterkleidung ausrüsten dürfen!

Dasselbe gilt für Bettlaken und Wolldecken: während die Laken alle zwei Wochen ausgewechselt werden, ist dies bei den Wolldecken nur alle 3 Monate möglich. Hier könnte man den Gefangenen ebenfalls eigene Bettwäsche, Überzuge, Decken, nordisch schlafen, nicht bloss ausnahmsweise erlauben. Nicht nur die Allergiker unter uns wären endlich von den ewigstaubigen und allgemein ungesunden synthetischen Wolldecken erlöst! Auch hier liegt ein unausgeschöpftes Sparpotential für den Kanton.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, die unnötig teure und die Insassen verachtende und krankmachende Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufzuheben und uns die Beschaffung/Benutzung eigener Privatkleidung und Bettwäsche zu erlauben.

11. Einkauf

Der Einkauf von Schuhen per Katalog ist heute verboten. Weshalb? Es ist für die Verwaltung exakt derselbe Aufwand, ob sie für den Gefangenen für ab Katalog bestellte Turnschuhe einbezahlen oder sein Geld seinen Angehörigen einbezahlen muss, die dann die Schuhe einsenden oder in der Anstalt abgeben. So oder so kommt es vor, dass sie dann nicht passen. Da aber jegliche Rechtsgeschäfte verboten sind, muss sie der Gefangene dann wieder hinaus zum Umtausch geben!? Warum so kompliziert? Hat der Gefangene jedoch keine Angehörigen in der Schweiz, was recht häufig ist, so ist er durch diesen Vorwand der Verwaltung gezwungen, sich Turnschuhe von der Strafanstalt zu kaufen. Mal abgesehen von der oft schlechten Qualität, wo Sohlen von einem etwa 100.- Fr. teuren Schuh auch schon mal nach etwa einem Monat abfallen, hat der Gefangene keine Möglichkeit, bei einem Sonderpreis weniger Geld auszugeben. Er ist also durch diese Ausrede einem und weiteren ähnlichen (siehe auch Kiosk!) oft überteuerten Anstaltsmonopolen ausgeliefert. Es entsteht der Eindruck, dass solche Anstaltmonopole machtmissbräuchlich zur eigenen Bereicherung bestehen, und das erst noch vom schändlich tiefen "Arbeitsentgelt" seiner Insassen.

Im Schreiben Sparmassnahmen der Direktion, wo am 3.1.2006 die aufgeführte "Umtriebsentschädigung" (Punkt 6 Arztdienst), die Reduktion des "Arbeitsentgeltes" um 10% und des Tagessatzes für die Kost von 8 auf 6.50 Fr. mitgeteilt wird (Die Wachhunde der Anstalt sollen einen Tagessatz von ca. 15 Fr. erhalten!) lesen wir schönrednerisch, "Trotz diesen Einsparungen wollen wir (sic!) nicht auf eine gesunde, abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung verzichten". Die Kost für uns Insassen ist unter dem Strich eine vor allem erst noch häufig liederlich zubereitete und schlecht schmeckende, immergleich fade oder überwürzte billigste industrielle Mangelernährung, die im Office in kürzester Zeit herunter geschlungen werden muss. Einer demonstrativ eingestellten Ernährungsberaterin wird bisweilen scheinheilig extra für sie Gekochtes als Insassenkost verkauft. Die ebenfalls scheinheilig mit wohlklingenden Namen bedachten, sich aber ewig wiederholenden Wochenmenüs, wären das Papier auch nicht wert, worauf sie gedruckt sind.

Wie praktisch in allen Strafanstalten auch mit viel besseren Massenküchen, wäre es daher für die Ernährungsgesundheit der Insassen, um so mehr für lange einsitzende, extrem wichtig ergänzend kochen, ein minimal angemessenes Sortiment im Anstaltseinkauf und Esspakete von draussen erhalten zu können. Es wäre aber nicht zuletzt für die Gesundheit und die hohen Folgekosten für Ernährungsbedingte körperliche und psychologische Gesundheitsschäden unbedingt notwendig, das Gemüsesortiment zumindest mit Saisongemüse auszuweiten. Auch vollwertige Produkte aus dem Reformhaus und mehr M-Budgetprodukte würde es den Insassen erst ermöglichen, sich gesundheitsgerecht bzw. billiger mit Waren einzudecken. Es ist auch unverständlich, dass bei den meisten Artikeln nur die bis doppelt teureren Varianten angeboten werden.

Ausserdem ist es stossend, dass die anstaltsinterne Gärtnerei jährlich hunderte Kilos an Gemüse wegwirft, anstatt sie den Gefangenen zu verkaufen. Und lieber Blumen, als wie ursprünglich vorgesehen vor allem für die Küche und für den Einkauf der Insassen, produziert. Hier liegt nicht nur ein Sparpotential sondern auch eine weitere Einnahmequelle verborgen! (Siehe dazu auch Punkt 3 Kochen.) Nebenbei erwähnt würde eine ernsthaftere Koordination zwischen Küche und Gärtnerei ebenfalls massive Sparmöglichkeiten eröffnen, die den anfallenden administrativen Mehraufwand bei weitem übertreffen würden.

Des Weiteren sollten die bloss zwei Gewerbeeinkäufe (während der Arbeitszeit Gruppenweise je Gewerbe ein Kioskeinkauf) monatlich zumindest auf einen wöchentlichen vermehrt werden. Es steht nicht an, dass uns die menschenrechtlich und durch die europäische Konvention zustehende Stunde Hofgang pro Tag faktisch ausgehöhlt oder verhindert wird, indem wir gezwungen werden bei jedem Wind und Wetter mindestens zwei Mal pro Woche während dem Hofgang und nur durch eine zugige Überdachung geschützt, für den Kioskeinkauf anzustehen. Und, noch dazu, fast ausschliesslich nur in derselben Zeitspanne die Erlaubnis und Möglichkeit zu haben, den Staubsauger und alle anderen Mittel zur Zellenreinigung, wenn sie denn nicht gerade besetzt sind, vom Abstellraum zu holen. Hofgang ist nicht zur Zellenreinigung und nicht zum Einkauf da, sondern zur selbst bestimmten individuellen gemeinschaftlichen Unterhaltung und zur körperlichen Betätigung in Freien.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, die unnötig repressive, überteuerte und gesundheitsschädigende Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufzuheben und den Gefangenen den Einkauf ab Katalog zu erlauben, sowie das Kiosksortiment auf kochbare Produkte, mehr Saisongemüse, gesündere Reformhausprodukte und billigere M-Budgetprodukte auszuweiten und die oben angeführten Monopole zu unterbinden.

12. "Ethischer Fonds" und Kontobewegungen

"Ethischer Fonds": Dabei handelt es sich für die Insassen überspitzt formuliert um ein mystisches Fabelwesen; kein Insasse weiss, was dieser Fonds ist, oder wozu er genau dient.

Praktisch jeder Gefangene hat schon durch Bussen oder den Kauf von CD-RWs in den Fonds einbezahlt. Wir haben also ein Recht auf Information. Diese wird uns jedoch von der Direktion, trotz mehrerer schriftlicher Anfragen, bis heute verwehrt. Wir haben keinerlei Informationen zur Handhabung von Auszahlungen noch zur Höhe des Fonds.

Insassenkonto: Anstandslos werden uns zwar auf Anfrage Kontoauszüge und Quittungskopien von Bargeldeinzahlungen am Eingangsschalter ausgehändigt. Das genügt jedoch nicht. Wir bitten deshalb den Gesamtregierungsrat die Weisung zu erlassen, dass uns bei allen Ein- und Ausgängen ab Insassenkonto umgehend eine Kopie des Zahlungsbelegs zugestellt wird.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, dass wir über Abrechnungen, Handhabung von Auszahlungen und die Höhe des Fonds informiert werden und uns Kopien aller Zahlungsbelege ab Insassenkonto zugestellt werden.

13. Hierarchie

Die Hierarchie der Strafanstalt Pöschwies scheint theoretisch klar gegliedert. In der Praxis ist jedoch das Organigramm verworren, unklar und von vielen Überschneidungen geprägt, was zu einem erheblichen sowie unnötigen administrativen Mehraufwand, zu sich widersprechenden und willkürlichen Entscheidungen, zu einer oft katastrophalen Informations- und Verantwortlichkeitspraxis und somit zur allgemeinen Verunsicherung führt.

So ist es z.B. Vorschrift, dass bei jedem Direktionsaudienzgesuch zuerst einem so genannten Abteilungsleiter der Gegenstand der Audienz mitgeteilt werden muss. Erst danach ist es dem Gefangenen (vielleicht!) möglich, mit einem Direktionsmitglied zu sprechen. Mal abgesehen vom Mehraufwand ist dies auch aus betriebspolitischen und rechtlichen Gründen problematisch, da dem Gefangenen so der Gang zu einer quasi unabhängigen, anstaltsinternen Kontrollinstanz verwehrt bzw. erschwert wird, was Willkür und Fehlentscheiden Tür und Tor öffnen kann. So werden Direktionsaudienzzettel vom Abteilungsleiter bzw. Dienst habenden Angestellten z. B. einer WN nicht selten gar nicht erst behandelt bzw. weitergeleitet, wohl in der stillen Hoffnung, dass der Insasse entmutigt, eingeschüchtert oder bis zur Schmerzensgrenze frustriert zum Vorneherein aufgibt. Dies geschieht tatsächlich auch, aber trägt sicherlich nicht zu einem positiven Sicherheits- und Vertrauensklima zwischen Insassen, Personal und Direktion innerhalb der Strafanstalt Pöschwies bei. In diesem Sinne würde das Ansehen und das Vertrauen zur Direktion sicher auch sprunghaft ansteigen, wenn die Direktion in regelmässigen Abständen in Gewerbe- und Abteilrundgängen auf die Insassen und das Personal zugehen würde oder könnte, wie es in aller Welt in Strafanstalten zumeist üblich und geboten ist, und beim vorherigen Direktor auch üblich war. Es besteht hingegen die Lage, dass auch jahrelang einsitzende Insassen den Herrn Direktor kein einziges Mal, ausser vielleicht im Fernsehen, zu Angesicht bekommen!

Ausserdem stellt jedes Abteil und jede WN ein feudal anmutendes Herrschaftsgebiet mit eigenen meist ungeschriebenen und oft wechselnden Regeln dar. Was in einer WN erlaubt oder üblich ist, wird in der anderen ohne ersichtlichen Sinn und Begründung verboten. Noch harmlos ist, wenn die Post in einer WN aus unerfindlichen Gründen bereits um 06:45h abgegeben werden muss und in einer anderen bis um 07:00h. Schon weniger harmlos ist, wenn der Insasse in der gleichen WN seinen Honig aus dem Lebensmittelpaket von einem Angestellten erhält und vom Anderen nicht, oder von einem Weiteren für den Besitz desselben Honigs sogar noch gerügt wird!

Diese unglaublich irritierende Praxis untergräbt die Glaubwürdigkeit der Angestellten schwer und verbreitet Frust und Aggression sowohl unter den Insassen als auch den Angestellten. Die Lieblingsbegründungen „Es ist nun einmal so.“, "Das ist halt ein Gefängnis" oder "Ich brauche ihnen nichts zu begründen" gehören nicht in die Welt der Erwachsenen. Die Strafanstalt Pöschwies ist gegenüber den Insassen sehr wohl begründungspflichtig. Provokative und arrogante Pauschalantworten genügen hier nicht.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, die Anstaltsleitung anzuhalten: die Hierarchie klarer zu definieren; unproduktive und kontraproduktive Instanzenzüge zu straffen; in den verschiedenen Abteilen und Pavillons eine abgestimmte und in jedem Fall nachvollziehbare Gebots- und Verbotspraxis durchzusetzen; Verbote in jedem Fall nachvollziehbar zu begründen; die Informations- und Verantwortlichkeitspraxis einzuführen bzw. zu verbessern.

14. Besuchswesen, Personenkontingent, Familienzimmer

Unbestritten ist das Besuchswesen für Besuchspersonen, Insassen und Personal einer der sensibelsten und anspruchsvollsten Bereiche einer Strafanstalt, und für den Insassen und sein soziales Umfeld von allergrösster Bedeutung.

Die Beschränkung von 12 Besuchspersonen pro Insasse (Besuchspersonenkontingent), und dass nur einmal jährlich Besuchspersonen im Kontingent ausgewechselt werden können, bedeutet für ein grosses familiäres und soziales Umfeld eine massive Einschränkung bis zum Verlust von stabilen Beziehungen mit Personen ausserhalb des Personenkontingentes, die jedoch mit nur einem oder zwei Besuchen jährlich erhalten werden könnten. Insassen mit kleinstem familiären und sozialen Umfeld müssen unter Umständen missbräuchlich bis zu einem Jahr warten, bevor eine weitere Besuchsperson oder eine neue Bekanntschaft sie ersatzweise besuchen kann, obwohl ihr Besuchspersonenkontingent bei weitem nicht ausgeschöpft ist.

Die Aufhebung dieser Besuchsverhinderungsregelungen oder die jährliche Ausweitung des Personenkontingents um 6-12 Personen ergibt für das Besuchswesen keinen nennenswerten Mehraufwand oder Zulauf. Die Abklärungen bei der Polizei zur Zulassung von Besuchspersonen und die Erledigung der Besuchsformalitäten sind im Informatikzeitalter kein bedeutender Aufwand. Die Besuchsräume sind sowieso sehr selten ausgelastet und einer Überfüllung wird durch die nachvollziehbare Regelung, dass maximal vier Personen pro Besuch und Insasse Zutritt erhalten, zum Vornherein entgegengewirkt. Dass Besuche aus dem weit entfernten Ausland vom nicht benutzten Stundenkontingent nicht mehr als 19 Besuchsstunden innerhalb eines Monates nachholen können, ist angesichts der offensichtlichen Härtefälle und der mässigen Auslastung des Besucherraumes ebenso wenig nachvollziehbar.

Es werden immer wieder unbedingt zu vermeidende Vorfälle und Diskriminierungen vor allem im Kontroll- und Eingangsbereich bekannt: harscher Umgangston; männliche Angestellte, die weibliche Besuchspersonen vor allen anderen zum Ausziehen von intimen Kleidungsstücken auffordern; bei sprachlichen Kommunikationsschwierigkeiten werden Besuchspersonen einfach stehen gelassen; Schalterpersonal, das wegen mangelndem Wechselgeld Einzahlungen jähzornig zurückweist; öffentliches Anschreien von Kindern und "Abkanzeln" von Insassen oder Besuchspersonen im Besuchsraum, usw. Solche Verhaltensweisen des Personals bergen ein brisantes Konfliktpotential!

Der Einsatz nur von Sach- und Verhaltenskompetentem und immer auch von weiblichem Personal wäre unbedingt notwendig. Dies umso mehr bei Familienzimmerbesuchen, wo sogar Fälle bekannt sind, wo Insassen vom Personal explizit/anzüglich unter Verachtung der grundlegendsten Diskretion und Anstandsregeln wegen der Nichtbenutzung der Bettwäsche angesprochen werden. Ein zweites Familienzimmer, kürzere Abstände zwischen den Besuchen als die jetzt geltenden 2 ½ Monate und ein separater Eingang wären sehr wünschenswert. Besuchspersonen müssen zum/vom Familienzimmer quer durch den grossen Besucherraum Spiessrutenlaufen und der Insasse muss am Rande aber für alle gut sichtbar in Anstaltspantoffeln und auffällig sogar von zwei Angestellten begleitet das Familienzimmer betreten. Nach dem Besuch muss er, wiederum eskortiert und mit einem grossen durchsichtigen Abfallsack mit der benutzten Wäsche in der Hand, wieder durch den "Dorfplatz" und danach bis zur Wäscherei laufen. Wo ist da die minimale Achtung der Würde und Diskretion der Ehefrauen, Freundinnen und Insassen? Umso mehr wenn sie aus Kulturkreisen mit besonders ausgeprägtem Schamgefühl stammen. Trotz mehrmaligen Hinweisen wurden nicht einmal die durchsichtigen Abfallsäcke mit schwarzen ersetzt! Familienzimmerbesuche sollten auch als ordinäres Besuchsrecht gelten, anstatt durch etliche kleinliche und ausserordentliche Vorbedingungen bisweilen als Zuckerbrot zur Erpressung des Insassen missbraucht und eingeschränkt zu werden.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zur Aufhebung bzw. Ausweitung des Besuchspersonenkontingentes, Familienzimmer als ordinäres Besuchsrecht, ein zweites Familienzimmer für kürzere Abstände zwischen den Besuchen und die Gewährleistung von Diskretion, Sach- und Verhaltenskompetenz des Personals zu erlassen.

15. Strikte Einzelhaft/Bunker

Für grobe Verstösse gegen die Hausordnung oder die Justizvollzugsverordnung wird (max. 20 Tage) strikte Einzelhaft, oder treffender Bunker, angeordnet.

Unter Missachtung der Menschenrechte (auch vom Bundesgericht bestätigt) können die Insassen im Bunker ausnahmslos täglich nur 20-30 Minuten im Freien spazieren. Die auch von der Schweiz unterzeichnete internationale Konvention über die Rechte von gefangenen Personen garantiert ein Minimum von einer Stunde Aufenthalt im Freien, das nach Bundesgericht nur ausnahmsweise unterschritten werden darf.

Ausserdem werden im Bunker die Insassen im Winter bei Minustemperaturen krass ungenügend bekleidet. Es werden ihnen ausschliesslich die Unterwäsche und ein dünner Trainingsanzug mit Tennisschuhen abgegeben!! So werden die Insassen bei jeder Kälte zum 20-30 Minuten dauernden Spaziergang geschickt. Dies kann man wohl nur als schikanös und menschenverachtend bezeichnen.

Dazu kommt noch, dass oft auch Insassen ohne jedes Verschulden in die so genannten Arrestzellen verbracht werden, z.B. wenn es den Angestellten in den Sinn kommt, ihre Zelle genauer zu durchsuchen. Einige dieser Arrestzellen haben einen Fernseher und andere nicht. Ansonsten herrschen dieselben Bedingungen wie im Bunker. Auch diesen Insassen wird der Spaziergang unrechtmässig und systematisch gekürzt und auch sie dürfen nur spärlich bekleidet ins Freie.

Bei tätlichen Auseinandersetzungen werden blindlings alle, ob Opfer oder Schlichter, auch nach offensichtlicher Beruhigung der Beteiligten bzw. der Auseinandersetzung, demonstrativ gefesselt abgeführt und abgestraft und somit bisweilen Konflikte nicht gelöst, sondern rücksichtslos verschärft bzw. erst hergestellt.

In diesem Punkt möchten wir den Gesamtregierungsrat bitten, diese Rechte und Menschrechte verletzende und die Sicherheit fahrlässig verschlechternde Praxis umgehend zu korrigieren. Menschenrechte und Konventionen über die Rechte der Gefangenen müssen vor allem in strikter Einzelhaft gewahrt werden und den Insassen sind unbedingt ein einstündiger Spaziergang und ausreichende Bekleidung auch im Winter zu garantieren.

16. Bereich Arbeit

Die "Arbeitspflicht" genannte Zwangsarbeit prinzipiell in Frage zu stellen würde den Rahmen dieser Petition weit sprengen. Wir möchten aber feststellen; prinzipiell begrüsst selbstverständlich jede gefangene Person in jeder Strafanstalt Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Verdienstmöglichkeiten; vermutlich wäre aber Freiwilligkeit in diesem Bereich u. a. der Qualität und Bilanz der Arbeitsleistungen, dem Arbeits- und Anstaltsklima und damit der Anstaltssicherheit und dem Ergebnis des Resozialisierungsauftrages kaum abträglich, sondern eher förderlich.

Was uns Insassen aber wichtige Anliegen wären:

Insassen, die zum Bezug von AHV und IV berechtigt sind, werden die entsprechenden Leistungen während der Strafe sistiert und sie unterstehen (faktisch und gemäss einschlägigen Bestimmungen?) ebenfalls dem Arbeitszwang, zumindest weil sie ansonsten kein "Sackgeld" für die hier möglichen Einkäufe erhalten. Wie auch immer, dass AHV- und IV-Berechtigte Insassen, in welcher Form auch immer, faktisch dem Arbeitszwang unterstellt sind, kann wohl auch allgemein als unmenschlich, erniedrigend und untragbar bezeichnet werden. Dies umso mehr im Rahmen der bestehenden arztdienstlichen Praxis, wo z.B. sogar an unbestreitbar schweren, chronischen und schmerzvollen Krankheiten leidende Gefangene alle 14 Tage die ärztliche Verschreibung und Erlaubnis zur Halbtagsarbeit erneuern lassen müssen. Solche und weit schlimmere arztdienstliche Praxis kann schwerlich bestreitbar und gelinde gesagt als zweckentfremdet bezeichnet werden: denn ein Arztdienst wird so, völlig entgegen seinem grundlegenden deontologischen Auftrag, zum massgeblichen Legitimationselement für schlussendlich rücksichtslos inkompetente, wohl auch Rechte und Rechtsverletzende, unmenschliche und nicht zuletzt kostentreibende Zwangsarbeitstreiberei. Die auch tödliche Folgen haben kann, wie der 2004 geschehene erschreckende Fall eines jungen schwarzen Insassen, der terminal unter grossen Schmerzen an Leberzirrhose oder Hepatitis litt und in seinen letzten Tagen vom Arztdienst als "Simulant" zur Arbeit gezwungen wurde bzw. wegen "Arbeitsverweigerung" noch Sanktionen erleiden musste, bevor er kurz darauf verstarb.

IV- und AHV-Berechtigte Insassen vom Arbeitszwang freizustellen, also gewähren fakultative/teilweise/gar nicht zu arbeiten und teilweise oder vollständig an Stelle des "Arbeitsentgeltes" die entsprechende Summe aus den ihnen gehörigen Beiträgen zukommen zu lassen, würde vermutlich keinerlei Mehraufwand für den Strafvollzug, dessen Auftrag, die Sicherheit und die Gesundheitskosten, sondern eher das Gegenteil erwirken.

Es wird uns, ausser an Wochenenden und Feiertagen, keinerlei Erholungszeit/Ferien gewährt (auch kein Ferienerbonus, 8,3%). Den eventuell dagegen geltend gemachten Nachteilen, Mehraufwänden oder sogar Bilanzverschlechterungen steht entgegen: die Einführung von gesellschaftlich, gesundheitlich, leistungsmässig, ethisch, usw. heutzutage unbestritten begründeten und bestehenden Erholungszeiten/Ferien würde auch uns Insassen eine Erholung von einem Dauerstress erlauben, der in unserem Istzustand zum schon bestehenden schwerwiegenden Grundstress der Gefangenschaft noch dazukommt. Diese Erholung unserer Arbeitskraft würde ermöglichen: selbstständigen individuellen und kollektiven Beschäftigungen und Projekten besser oder überhaupt nachzugehen, und vermutlich unsere allgemeine Gesundheit und Motivation sowie, wenigstens in bedeutendem Masse, auch die zur fakultativen Arbeit oben angeführten Punkte nur verbessern.

Zum demagogisch ausgiebig beklagten Kostenfaktor Strafvollzug bzw. Strafgefangene möchten wir noch anfügen: dass Strafvollzug den Steuerzahler massiv belastet und damit u.a. Lohndrückerei beim Personal und bei Gefangenen Arbeitszwang und schändliche Niedrigstlöhne und gar deren (O-Ton Herrn Justizdirektor Notter) "vertretbare"  Kürzungen zu rechtfertigen, ist, gelinde ausgedrückt, nicht die ganze Wahrheit, wenn wir in Betracht ziehen: z.B. im Sektor Elektrogerätereparatur sind wir für eine Firma tätig, die horrende Gewinne ausweist. Deshalb wäre wohl realistischer zu sagen, dass Justiz und Strafvollzug zumindest indirekt, teilweise und vermutlich missbräuchlich Zulasten des Staates bzw. des Steuerzahlers (auch allgemein) mit sog. "Sparmassnahmen" zu diesen horrenden Gewinnen beiträgt.

In diesem Punkt möchten wir den Gesamtregierungsrat bitten, für AHV- und IV-Berechtigte Insassen eine nicht benachteiligende Aufhebung des Arbeitszwanges und für alle Insassen ein ebenfalls nicht benachteiligendes Recht zum Bezug von Ferien, Erholungszeiten bzw. Ferienbonus (8,3%) einzuführen.

17. "Sackgeld"

Wir erhalten vom durchschnittlich seit Jahren ungefähr 500 bis maximal 600 Fr. betragenden "Arbeitsentgelt" maximal 250 Fr. als "Sackgeld" für den Kioskeinkauf ausgehändigt. Dazu erhalten wir an Weihnachten und zum Geburtstag "Gutscheine" von je Fr. 50 und Fr. 10, die ebenfalls kaum als "grosszügig" zu bezeichnen sind, umso weniger da sie mutmasslich ab dem "ethischen Fonds", also eigentlich von unserem eigenen Geld, ausbezahlt werden und wir sie auf zwei-drei Wochen befristet im Kiosk gegen Waren einlösen können.

An der Pforte von Besuchspersonen gelegentlich abgegebene Direktzahlungen gehen ausschliesslich auf unser Konto. Bei Besuchen ist die gegenseitige Übergabe jeglicher Gegenstände, Summen, usw. ausnahmslos untersagt und anlässlich Besuche dürfen wir nicht mehr als 20 Fr. auf uns tragen. Die Sanktionen bei Zuwiderhandlungen sind unverhältnismässig schwerwiegend, vor allem wenn befristete Besuchsverbote und relativ hohen Geldbussen bisweilen auch für geringste Übertretungen sogar zusammen ausgesprochen werden (Ein Extremfall, als nach einem Besuch 20.20 anstatt 20.00 Fr. im Sack eines Insassen gefunden wurden!).

Maximal sind hier 320 Fr. Bargeldbesitz je Insasse erlaubt.

Die Teuerung war in den letzten Jahren massiv. Gemäss jüngsten Jahresberichten der STA-Pöschwies betragen die jährlichen Bruttoeinnahmen des Kiosks ungefähr 1,2 Millionen Franken und die gesamten Bargeldzahlungen an uns Insassen ungefähr 600'000 Fr. jährlich. Die Milchmädchenrechnung zu diesen Zahlen ist einfach: der Insasse gibt monatlich im Durchschnitt im Kiosk etwa 400-500 Fr. Bargeld aus.

Das entspricht ungefähr der Bargeldsumme, die Insassen in anderen Strafanstalten, z.B. Bostadel, bei etwa gleichem Durchschnittslohn und ausbezahltem Sackgeld maximal besitzen dürfen.

In diesem Punkt möchten wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erteilen, die veralteten und unnötig repressiven Vorschriften der Wirklichkeit anzupassen, und entsprechend den erlaubten Bargeldbesitz bzw. das Taschengeld zu erhöhen und die Aushändigung von Geldgaben zu erlauben.

 

ABSCHLIESSENDE ZUSAMMENFASSUNG

Abschliessend möchten wir den Gesamtregierungsrat darauf aufmerksam machen, dass gefangen sein keine Eigenschaft sondern ein (schwerwiegender!) Zustand ist. Darum sind wir Insassen nicht a priori "unglaubwürdig", "Simulanten", usw., einfach weil wir gefangen sind. Unseren Zustand kennt ein Mensch erst dann richtig, wenn er gefangen ist, und schlussendlich sind wir die einzigen und besten "Experten" eines reibungslosen und geregelten Ablaufes des täglichen Lebens in einer Strafanstalt, was umso mehr für lange einsitzende Insassen gilt. Als gefangene Menschen stellen wir nicht die Machtfrage. Die ist uns bestens bekannt und um schlichtweg zu überleben, müssen wir uns damit abfinden, von der Gesellschaft ausgeschlossen und in einem Gefängnis zu sein. Aber um Menschen zu bleiben, können und dürfen wir uns nicht auch noch damit abfinden, dass wir auf Schritt und Tritt missachtet und verachtet werden, auch wenn das bisweilen mit den besten Absichten, dem freundlichsten Umgangston und soweit ohne Anwendung von körperlicher Gewalt stattfindet. Darum können wir uns auch nicht mit sinnlosen Regelungen, Ungerechtigkeiten und Provokationen abfinden, die weit über die Notwendigkeit der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufes hinausgehen.

Das findet in dieser Anstalt aber zuhauf statt, und die Direktion scheint nicht da zu sein, um die Anstalt zu leiten, sondern um diese Lage nach aussen schönzureden und nach innen beharrlich und praktisch ausnahmslos abzusegnen. Das stört den täglichen Ablauf, das Leben der Gefangenen, die Arbeit des Personals und einen geregelten und reibungslosen Ablauf schwer. Eine Direktion, die den direkten Kontakt mit den Gefangenen und dem Leben in der Anstalt beharrlich dermassen weitgehend verweigert, oder davon von Anstaltsinternen bzw. -externen Machtklüngeln ausgeschlossen wird, hat davon schlussendlich keine Ahnung und ist auch nicht in der Lage und Willens etwas zu ändern.

Das verursacht oder begünstig bloss Korruption, Verschwendung von Mitteln, erzeugt also Mehrkosten und Spannungen, welche die Sicherheit der Insassen, des Personals und schlussendlich der Gesellschaft bloss verschlechtern und den Auftrag des Strafvollzugs in Frage stellen.

Da mit der bestehenden Leitung und Lage keine echte Kommunikation stattfinden darf oder kann, um Missstände mitzuteilen und sinnvolle und notwendige Veränderungsvorschläge einzubringen, da eindeutig berechtigte, wichtige, korrekt und sogar wiederholt eingegebene kollektive und persönliche Beschwerden und Anfragen an die Direktion systematisch und jahrelang, mit sehr seltenen Ausnahmen zur Bestätigung dieser "Regel", schlichtweg ignoriert wurden und werden, sehen wir Insassen der Strafanstalt Pöschwies uns nun gezwungen, uns direkt öffentlich an den höchsten politischen Verantwortlichen, den Gesamtregierungsrat, zu wenden. Die von uns Insassen mit dieser Petition eingereichten Anträge, die das Ausmass der vorhandenen Missstände und des bestehenden tiefen Unbehagens erst noch unvollständig zum Ausdruck bringen können, verursachen weder zusätzliche Kosten, noch wird die Sicherheit tangiert, noch stören sie einen geregelten und reibungslosen Ablauf, noch verschlechtern sie die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit des Personals.

Diese Petition wurde eingereicht

·          Um diese notwendige Kommunikation wieder herbeizuführen!

·          Damit der "Resozialisierungsauftrag" im demokratischen und rechtstaatlichen Rahmen zur besseren Sicherheit der Gesellschaft nachhaltiger ausgeführt werden kann!

·          Damit sich das Zusammenleben unter den Insassen, das Verhältnis zwischen dem Personal und den Insassen und unter dem Personal ein bisschen menschlicher gestaltet und es zum Abbau von wachsenden Aggressionen kommen kann!

Denn ein "Leben", das im Wesentlichen bloss aus Zwangsarbeit, Fütterung, Einschluss und vollständiger Bevormundung besteht, hat mit "Resozialisierung" nichts zu tun und führt zur totalen Verrohung, Verwahrlosung und ist letztlich bloss eine Art der Versklavung.

 

 

EINSENDER, ERLÄUTERUNGEN

Einsender:

Marco Camenisch

PF 3143

8105 Regensdorf

 

Erläuterungen:

Der Entwurf dieser Petition entstand aus einem vor allem in den letzten Jahren zunehmend angestiegenen allgemeinen Unbehagen der Insassen. Auch im Zusammenhang mit der allgemeinen Verhärtungs- und  Verwahrungsorgie in der Asylpolitik, der Justiz und im immer vollständiger psychologisierten Strafvollzug, die zunehmend keine Perspektiven mehr für ein zukünftiges Leben in Freiheit offenlassen, läuft dieses Unbehagen die grosse Gefahr, immer mehr die Züge blanker Verzweiflung anzunehmen.

Diese Petition wurde aber spontan ohne kollektiven Auftrag von einer Insassengruppe angeregt und aus eigenen und in der Diskussion mit weiteren Insassen gesammelten Vorschlägen und Wünschen ausgearbeitet. Die Einreichung der Petition und die Petition selbst werden mit den Unterschriften selbstverständlich zur kollektiven Angelegenheit und Verantwortlichkeit aller unterzeichnenden Insassen.

Es unterschreiben ungefähr 80% von 222 Insassen (WNs 192 + LS 30), die einander treffen können. Diese ± 80% sind aber für alle ± 450 Insassen der STA-Pöschwies repräsentativ! Denn: die andere Hälfte aller Insassen der STA-Pöschwies wird untereinander und von unserer Hälfte vollständig getrennt und konnte nicht miteinbezogen werden.

Der Einsender persönlich hat ausschliesslich die einmalige und in eventueller Folge auswechselbare Verpflichtung übernommen, diese Petition dem Regierungsrat zu überweisen und eventuell an die Gefangenen gerichtete Antworten oder Anfragen betreffs dieser Petition möglichst umgehend und vollständig weiterzuleiten. Er hat somit vom unterzeichnenden Insassenkollektiv keinerlei leitenden Auftrag erhalten und hat in diesem keinerlei stellvertretende Funktion inne oder übernommen.

 

Knastspaziergang für Marco Camenisch (Juli 05)

Am Nachmittag des 22. Mai 2005 fand vor den Mauern ein so genannter Knastspaziergang statt. Aus Solidarität für Marco Camenisch veranstalteten Personen, die sich als Freundinnen und Freunde von Marco bezeichnen eine Demonstration mit Unterstützung von Knallkörpern. Der Lärm war auch innerhalb der Mauern zu hören, worüber sich die Gefangenen jedes Mal freuen. In den vergangenen Monaten waren auch abends und nachts mehrere Male Knallkörper zu hören, was die Gefangenen immer mit Herrn Camenisch in Verbindung bringen. Die Demonstranten verteilten am 22. Mai Flugblätter. Ein Exemplar wurde uns vorgelegt und wird nachfolgend in Auszügen wiedergegeben, obwohl wir nicht in allen Punkten mit der Meinung der Aktivisten übereinstimmen (Kleinschreibung aus dem Original):

knastspaziergang zur haftanstalt pöschwies 22.5.05

gut ein jahr ist es her, seit wir das letzte mal der haftanstalt pöschwies einen besuch agbestattet haben. unser freund und genosse maro camenisch, der hier einsitzt, war gerade vom geschworenengericht des kt. zürich zu 17 jahren haft veurteilt worden. der schock über das urteil sass tief. vor kurzer zeit hat nun marcos anwalt am kassationsgericht und am bundesgericht beschwerde gegen das juristisch umstrittene sttrafmass eingereicht.

erinnert ihr euch an den prozess? absperrgitter überall, stacheidraht, körperkontrolle am eingang, schmier, ein grosses tamtam im bürgerlichen blätterwald, massenverhaftungen bei der solidemo, präventivhaft für eine aktivistin... die inszenierung hatte schon was, das muss man ihnen lassen. die gefährlichkeit des delinquenten sollte uns greifbar vor augen geführt werden. politik der angst in zeiten, in denen viele angesichts der prekarisierung ihrer lebensverhältnisse um die zukunft bangen: wie soll ich die miete, die krankenkasse zahlen, wie lange habe ich noch meine lohnarbeit, kann ich überhaupt stempeln gehen, wie organisiere ich die hausarbeit, was wenn ich krank werde usw. usf.

wer erinnert sich nicht an den (...) staatsanwalt weder, ein (...) der besonderen art; an den stirnerunzelnden gerichtspräsidenten mathys, wie er den lieberalen papi mimte; an die in anzug und deuxpièce gewandeten geschworenen, meist mit dumpfem blick, denen zigmal irgendwelche schusskanäle, blutige schädel, fahndungsfotos vor die birne gehalten wurden? marco hatte bei der schmierenkomödie gar nie die chance, nicht der mörder von brusio zu sein. aber es galt ja, einen "terroristen" zu verurteilen, widerständiges verhalten gegen die herrschenden zustände stellvertretend abzuurteilen, zu zeigen, dass der staat niemals vergisst. die verurteilung war beschlossenen sache. der prozess das dazu nötige spektakel.

das hatte auch seinen nierderschlag in der linken, die sich bis auf wenige ausnahmen vornehm zurückhielt beim prozess ‑ wer will sich schon die finger verbrennen ‑ oder beim grübeln über die frage von schuld und unschuld schon mal (un)bewusst die kategorien der bürgerlichen justiz nachexerzierte. einen mörder unterstützt man schliesslich nicht.

wir sind heute wegen marco hier, um ihm zu zeigen, dass er nicht alleine ist, dass wir ihn nicht vergessen haben, dass wir unseren begriff von solidarität nicht von der schmier und der justiz diktieren lassen.

aber nicht nur das: wird sind auch hier, weil wir grundsätzlich gegen das knastsystem sind. knäste sind nichts anderes als perfide verhaltensfabriken. in ihnen soll die persönlichkeit der gefangenen systematisch zerstört und neu aufgebaut werden. Ziel ist die herstellung eines disziplinierten und an den jeweiligen verwertungsbedarf angepassten verhaltens. kein zufall ist, dass die meisten knackies wegen einbrüchen, diebstählen, drogen oder gewaltdelikten sitzen ‑ auswegsversuche eines prekarisierten proletariats, das dem diktat von flexibilisierter lohnarbeit und deregulierter sozialsysteme unterworfen werden soll.

knäste werden wirtschaftlich immer ineteressanter. in europa kommt es unter dem stichwort public private partnership öfters mal zur privatisierung von ganzen haftanstalten bzw. der profitorientierten vernutzung der zwangsarbeit von häftlingen. in den usa sprechen kanstaktivistInnen in diesem zusammenhang in anlehnung an den begriff des"militärisch‑industriellen komplexes" gar von einem "gefängnisindustriellen komplex". eine entwicklung, vor der wir unsere augen nicht verschliessen dürfen.

das klima wird rauer, die schrauben werden angezogen. insbesondere gegen migrantlnnen (bspw. neues anag, verweigerung der nothilfe usw.), unangepassten jedwelcher art (wegweisungsartikei, die geplanten sog. hooligan‑gesetze), aber auch gegen linke mobilisierung, denken wir nur mal an all die festnahmen, die bussen der letzten jahre. angesichts solcher zustände ist es notwendig, dass wir jenseits ideologischer und meist bonierter grabenkämpfe eine gemeinsame auseinandersetzung über repression hinkriegen, uns entlang dieser frage auch in den eigenen zusammenhängen organisieren. die konkrete und praktische unterstützung von gefangenen ist ein wichtiger teil davon.

in diesem sinne:

informiert und organisiert euch,

werdet aktiv!

schafft ein, zwei, drei, viele knastspaziergänge!

freundInnen und unterstützerinnen von marco camenisch, mai 05 neue mailadresse:

marco_camenisch@yahoo.de

schreibt an‑. marco camenisch, postfach 3143, 8104 regensdorf

 

Odyssee einer Regelung (Juli 05)

Gefangene der Küche werden willkürlich eingesperrt oder nicht, je nachdem um welchen Gefangenen es sich handelt. Diese offensichtliche Willkür wird vom Bundesgericht sogar noch geschützt.

Als ich die Lehre in der Anstaltsküche begann, erhielt ich auf Verlangen einen freien Tag pro Woche, jeweils den Samstag. Da damals alle anderen Gefangenen der Küche sieben Tage die Woche arbeiteten, passte mein freier Tag jemandem nicht und ich wurde den ganzen Morgen bis zum Mittagessen in meiner Zelle des Pavillon 1 eingesperrt (8.15‑11.40 Uhr). Bald darauf kam ich jedoch in die Abteilung für Langstrafige, wo die Gefangenen am Wochenende ganztags geöffnet sind. Anfangs 2004 wurde ich in den Pavillon 6 versetzt, wo ich wieder in der Zelle eingesperrt wurde. Dort beantragte ich beim Direktor U. Graf dieselben Öffnungszeiten wie mein Mitlehrling, der an seinem freien Tag ganztags offen hatte und schon ab 9.00 Uhr spazieren gehen durfte. Herr Graf erklärte, ich müsse in den Pavilion 1 wechseln (für Küchen‑ und Bäckereiarbeiter reserviert), dort käme ich in den Genuss derselben Regelung, wie die Küchen‑ und Bäckereiarbeiter. Im September 2004 eröffnete man mir im Pavillon 1 gleich beim Eintritt, dass ich an meinem freien Tag zwar die Zelle offen hätte, jedoch erst ab 11.00 Uhr spazieren gehen dürfe. Dies sei mit dem Küchenchef abgesprochen und aus Fairness gegenüber den übrigen Küchenarbeitern geboten, die alle, mit Ausnahme meines Mitlehrlings, sieben Tage pro Woche arbeiten. Mein Mitlehrling reagierte empört, als er erfuhr, dass er nun plötzlich nicht mehr vor elf Uhr in den Spazierhof dürfe. Wir sprachen den Küchenchef darauf an. Er wusste jedoch nichts von einer angeblichen Abmachung. Als wir dies im Pavillon klarzustellen versuchten, wollte der Wärter plötzlich nicht mehr behauptet haben, die Regelung sei mit dem Küchenchef abgesprochen worden.

Deshalb gelangte ich an den Direktor mit dem Antrag es sei uns zu erlauben schon ab 9.00 Uhr spazieren zu gehen. Urplötzlich änderte jedoch Herr Graf seinen Kurs um 180° und behauptete, dies könne aus Fairness gegenüber den anderen Lehrlingen und Gefangenen nicht angehen (Nota bene: In seinem Schreiben wenige Monate vorher wollte er von einem solchen Vergleich nichts wissen.). Also rekurrierte ich bei der Justizdirektion gegen diesen willkürlichen Entscheid und verwies ausdrücklich auf den Brief des Direktors, wo er mir dieselbe Pausenregelung wie meinem Mitlehrling zusicherte, sobald ich mich im Pavillon 1 befände. In seiner Unterstellungnahme zum Rekurs behauptete der Vizedirektor kurzerhand, ich hätte die grosszügigste Hofgangregelung und sei während meines arbeitsfreien Tages nie in der Zelle eingesperrt gewesen. Beides entspricht nicht der Wahrheit, denn in verschiedenen anderen Gewerben ist es üblich, dass die Gefangenen, welche an einem Tag des Wochenendes arbeiten, das übrige Wochenende ganztags spazieren dürfen. Doch trotz all dieser Tatsachen erachteten es weder die Justizdirektion noch danach das Bundesgericht für nötig diese Willkür zu stoppen und gingen auf verschiedene meiner Argumente gar nicht erst ein. Als ich die ganze Geschichte dem Küchenchef und anderen Angestellten darlegte, sahen sie die offensichtliche Ungerechtigkeit und bezeichneten das Vorgehen der Anstaltsleitung als Willkür bzw. Retourkutsche.

Die Resozialisierung im Sinne der Strafanstalt Pöschwies oder ein weiteres Beispiel des "wohlwollenden" Direktors U. Graf (Mai 2005)

Ein Mitgefangener erwartete Besuch von Familienangehörigen aus dem Kosovo. Der Sozialdienst, welcher auch für die Besuchsbewilligungen zuständig ist, half ihm bei der Visabeschaffung. Doch als die Besucher schliesslich eintrafen, liessen die Wärter sie nicht ein und der Besuch konnte nicht stattfinden! Die Anstaltsleitung begründete dies mit der Regelung, wonach jeder Gefangene eine Besucherliste von nur 12 Personen führen darf und diese nur einmal jährlich geändert werden darf. Die Anstaltsleitung behauptete der Gefangene habe die Liste bereits einmal geändert und eine zweite Änderung könne erst nach zwölf Monaten erfolgen. Zu diesem Schluss kam die Anstaltsleitung obwohl der Gefangene mit aller Deutlichkeit erklärte, dass der 13. Besucher ein Sozialarbeiter aus dem Gefängnis in Kloten gewesen ist, den er nicht eingeladen hat und der nach § 103 der Justizvollzugsverordnung (JuV) zeitlich unbeschränkte Besuchmöglichkeit hat, also nicht zum Besucherkontingent gezählt werden darf. Es war also gesetzeswidrig diesen Besucher auf der Liste mitzuzählen und einfach anzunehmen, der Gefangene habe die Liste stillschweigend geändert.                                                            

Man sollte sich dies bildlich vor Augen führen: Ein Gefangener, der seine Familienangehörigen seit Jahren nicht gesehen hat, der während des Krieges im Kosovo um ihr Leben fürchten musste und der jetzt endlich die Möglichkeit gehabt hätte sie zu sehen, muss erfahren, dass die Leitung der Strafanstalt Pöschwies in verkappter und bornierter Weise blind an einer internen Regelung festhält und dabei verkennt, dass sie nicht nur gegen § 103 JuV verstösst, sondern auch die elementarsten Menschenrechte (Art. 8 EMRK) mit Füssen tritt. Ausserdem lässt sich Berechtigterweise fragen, ob damit der Resozialisierung gedient ist. Der verzweifelte Gefangene wandte sich mit einem Rekurs an die Justizdirektion. Herr Weilenmann wies die Beschwerde jedoch ab und stützte den Entscheid der Strafanstalt Pöschwies. Da der Gefangene nicht wusste, ob und wie man sich gegen diesen Entscheid wehren kann, gelangte er mit einem Brief an die Justizdirektion, in dem er anfragte welche Rechtsmittel er gegen das Urteil erheben kann. Wie das Bundesgericht später in seinem Entscheid feststellte (Urteil vom 24. September 2002, 1 P.38812002/sta), wäre es die Pflicht Herrn Weilenmanns gewesen das Schreiben im Sinne einer staatsrechtlichen Beschwerde ans Bundesgericht weiter zu leiten. Dagegen wartete Herr Weilenmann zu, bis die dreissigtägige Frist für die staatsrechtliche Beschwerde verstrichen war und teilte dann dem Betroffenen mit, es sei kein ordentliches Rechtsmittel gegen den Entscheid der Justizdirektion möglich. Somit war es dem Gefangenen wegen des Fehlverhaltens der Justizdirektion nicht möglich fristgerecht beim Bundesgericht Beschwerde zu erheben. Nichtsdestotrotz wies das Bundesgericht in seinem Entscheid die Anstaltsleitung darauf hin, dass zukünftig Verwandte aus dem Ausland zum Besuch zuzulassen sind, auch wenn sie sich nicht auf der Besucherliste von nur 12 Personen befinden.                                                                                                   Die Begrenzung der Besucherzahl auf 12 Personen wurde kürzlich vom Bundesgericht gestützt, was m.E. die Glaubwürdigkeit des Bundesgerichtes arg in Frage stellt. Der Presse war zu entnehmen, dass dies durch den administrativen Aufwand für die Anstalt vertretbar sei. Das ist lächerlich. Denn der administrative ,Aufwand" beschränkt sich auf das blosse weiterleiten der Personalien der Besucher an die Polizei, welche dann die weiteren Abklärungen (wenige Minuten dauerndes Überprüfen im PC) tätigt und die Anstalt informiert. Das sind pro Besucher wenige Minuten Arbeit. Soviel zur Arbeitsmoral der hiesigen Wärter. (Der geneigte Leser vergleiche dazu den tatsächlich enormen administrativen Aufwand für die Rapportier und Disziplinierwut der Wärterschaft, Rubrik"Finanzielles" Mai 2005. Hierfür hat die Anstalt jedoch genügend Zeit und Personal.)

 

Treibt die Zürcher Justiz Insassen dazu auszuflippen?

Eine gewagte These, ausser wenn man bedenkt, dass die Justiz vielleicht argumentieren möchte, "dass sie es schon immer gewusst hätten", und dies als Anlass nehmen könnte, sich endgültig aus der Verantwortung zu stehlen.

Was würden Sie tun, wenn ein Arzt eine Operation mit der Begründung verweigern würde, "dass die Indikation für einen Eingriff zwar dringend gegeben ist, der Eingriff aber deswegen nicht durchgeführt werden könne, weil immerhin die Gefahr besteht, dass Sie auf seinem Tisch verbluten, und er dafür haftbar gemacht werden könnte?"

K.J. sitzt seit nunmehr 10 Jahren im Knast, und das obwohl sein letztes Delikt nunmehr 23 Jahre zurückliegt. So etwas ist möglich, weil die Zürcher Justiz ihre Rückgratlosigkeit hinter dem Moto "öffentliche Sicherheit" verbergen kann. In die Verwahrung zurückversetzt wurde J.K., weil eine Frau 1994 in einem Gespräch "Angst bekommen hatte und darauf hin eine Anzeige einreichte."

Obwohl diese Anzeige zurückgezogen wurde, und strafrechtlich gegen J. K. nichts vorliegt, sitzt er seit nunmehr 10 Jahren im Knast.

10 Jahre Knast, obwohl sein soziales Umfeld immer stimmte, 10 Jahre Knast, obwohl er nachweislich während all den Jahren Knast einen Arbeitgerber gehabt hätte.

Warum macht die Justiz böswillig ein Leben kaputt?

K. J. ging in ein internes Lager, eine Woche auf einer Alp, war schon 29 mal im Urlaub, hat die besten Führungsberichte, aber man verweigert ihm die weiteren Vollzuglockerungen, mit der Begründung, "ohne Therapie gebe es keinen 28-Stunden Urlaub und weitere Vollzugslockerungen." Nicht dass sein Verhalten nach einer Therapie rufen würde, die Justiz eine Therapie fordern könnte, oder die STA Pöschwies eine Therapie für nötig erachten würde. Es wurde klar gesagt, dass weitere Vollzugslockerungen angebracht wären und auch seitens der Fachkommission wurde klar gesagt, dass ihnen der Fall bis zur Entlassung, nicht mehr vorgelegt werden müsse.

Die Zürcher Justiz will keine Verantwortung mehr übernehmen, aber auch ihr Jahrelanges Nichts‑Tun ist ein Nichts, dass viel bewirkt.

K. J. tat was möglich war, wenn die Zürcher Justiz sein Leben zerstören will, dann muss die Zürcher Justiz dafür die Verantwortung übernehmen!

Insasse K.J. STA Pöschwies

 

Taktik des Links‑liegen‑lassens oder Mobbing in der Strafanstalt (Mai 2005)

Durch seine Position als Direktor der sehr kleinen und trotzdem grössten Strafanstalt der Schweiz trägt Herr Graf eine grosse Verantwortung. Dasselbe gilt für die übrigen Mitglieder der Direktion. Wie durch diverse Studien und wissenschaftliche Abhandlungen belegt ist, sind Gefängnisse allein schon durch die ihnen immanenten Gegebenheiten prädisponiert für Willkür, Machtspielchen und ähnliches. In einer solchen Situation ist es sehr wichtig, dass ein funktionierendes Kontrollorgan existiert. Innerhalb der Anstalt sollte dies die Direktion und ausserhalb die höheren Instanzen sein.                                                                                                            

Vor einigen Tagen lief eine Sendung über Mobbing im Fernsehen. Als einige der Grundelemente dieser Erscheinung wurden Nichtbeachten, links‑liegen‑lassen, Nichtbeantworten von Anfragen oder Anträgen bzw. verschleppen davon, Herunterspielen oder leugnen von Fehlern usw. genannt. Leider trägt unsere Anstaltsleitung massgeblich zu einem solchen Klima bei. In der Sendung kamen einige Opfer von Mobbing zu Wort und erklärten konkret, was ihnen durch Vorgesetzte und Mitarbeiter angetan wurde. Obwohl es sich um ein ernstes Thema handelt, musste ich Schmunzeln. Denn wir Gefangenen erleben hier täglich die zehnfache Dosis dessen, was diese Opfer schilderten. Erschwerend kommt bei uns noch hinzu, dass wir uns nicht zurückziehen können. (Selbstverständlich sind nicht wenige Menschen der Meinung wir Verbrecher hätten nichts besseres verdient. Dazu lässt sich nur sagen, dass diese Meinung im Widerspruch zu den Gesetzen und Menschenrechten steht und wegen Verletzung der Gesetze sind wir Verbrecher schliesslich hier.)                                                             

Wie schon in einigen Artikeln dieser Seite geschildert, kommt es immer wieder vor, dass der Herr Direktor auf grosse Probleme und wichtige Anliegen der Gefangenen nicht einmal antwortet. Wie in der Sendung beschrieben, ist dies ein wichtiger Bestandteil von Mobbing. Dabei ist es unerheblich, dass einigen wenigen Anträgen stillschweigend entsprochen wurde. Es geht vielmehr um die schamlose Ungehörigkeit auf eine Frage oder ein Problem nicht zu antworten. Insbesondere wenn es sich um sehr ernsthafte Probleme wie Drohung, Nötigung, Verleumdung oder Amtsmissbrauch handelt. Wenigstens hier sollte die Anstaltsleitung der Sache rigoros und objektiv nachgehen, damit einer Verrohung der Wärterschaft vorgebeugt wird.                                               

Die untenstehende Liste liesse sich beliebig weiterführen. Dabei handelt es sich nur um eine kleine Auswahl von Schreiben und Petitionen, die ich selbst verfasst oder für einen Mitgefangenen geschrieben habe. Es ist die gesetzliche Pflicht der Direktion auf förmliche Anträge mit einer schriftlich begründeten Antwort und Rechtsmittelbelehrung zu reagieren. Da die Herren aber straflos davonkommen, kümmert es sie wenig. Für ein derartiges Gebaren sollte in einem Rechtsstaat wie der Schweiz kein Platz sein.

Hier nun einige Beispiele:

Mit Schreiben vom 21. Januar 2003 wandte sich ein Gefangener an den Direktor, weil ihn nach seinen Angaben ein Wärter massiv bedroht hat. Keine Antwort des Direktors.

Mit Schreiben vom 6. April 2004 gelangte ein Gefangener an den Direktor mit der Bitte um Hilfe, da ihn angeblich ein Wärter bedroht und genötigt hat. Er blieb ohne Antwort.

Mit Schreiben vom 12. Mai 2003 gelangte ein Mitgefangener an den Direktor, weil ihn zwei Wärter zu zwingen versucht hatten eine Druckerpatrone zu bezahlen, die er nicht haben wollte. Da er sich standhaft weigerte, nahm einer der beiden Wärter kurzerhand das Geld des Gefangenen, welches er zuvor aus dessen Zelle entwendet hatte, und bezahlte die Patrone. Auch auf dieses Schreiben keine Antwort des Direktors.

Mit Schreiben vom 6. Mai 2002, 21. Mai 2002, 14, März 2004 gelangte ich mit verschiedenen Anliegen ein zweites Mal an den Direktor, weil ich auf die ersten Anfragen ohne Antwort geblieben war.

Mit einer Petition im April 2002 gelangten etwa ein Dutzend Gefangene aus der Abteilung für Fluchtgefährliche an den Direktor und beantragten mehr Telefonate. Sie blieben ohne Antwort.

Mit einer Petition vom Juni 2002 gelangten Dutzende von Gefangenen an den Direktor und beantragten die Einführung eines jugoslawischen TV‑Senders. Sie blieben ohne Antwort. (Inzwischen wurden auf andere Petitionen hin deren zwei aufgeschaltet. Was ausreichend zeigt, dass dies keine grossen Umstände macht.)

Mit Petition vom September 2003 beantragten Dutzende Gefangene die Ausbesserung des Fussballfeldes. Sie boten sogar ihre Hilfe und Mitarbeit an, um die Kosten möglichst gering zu halten. Keine Antwort. (Inzwischen wurde der Rasen ausgebessert.)

Mit Schreiben vom 9. Mai 2004 gelangte ich an einen sogenannten Abteilungsleiter mit dem Antrag einen seit Monaten hängigen Rapport zu erledigen. Mündlich sicherte er mir dies zu. Als dann trotzdem keine Antwort kam, musste ich am 11. Juli 2004 erneut mit einem Schreiben an diesen Herrn gelangen mit demselben Antrag. Da ich dieses Schreiben in Kopie an verschiedene Institutionen sandte, kam besagter Herr endlich seiner Pflicht nach und sprach mich von jeglicher Schuld betreffend diesen Rapport frei.

Mit Schreiben vom 28. August 2004 gelangte ich an einen Wärter und Gruppenleiter mit der Aufforderung seine Beanstandungen bezüglich meiner Zellenordnung zu substantiieren. Offenbar überforderte ihn dies dergestalt, dass ich wenige Tage später in einen anderen Pavillon versetzt wurde, obwohl eine Versetzung bis zu diesem Zeitpunkt nicht geplant war. Eine Antwort von ihm erhielt ich nicht.

Und so weiter und so fort...

Doch zu den Schikanen gehören bei weitem nicht nur diese unbeantworteten Schreiben. Einige Wärter versuchen immer wieder mit Sticheleien die Gefangenen zu provozieren. Dazu gehört zum Beispiel Türenknallen beim Öffnen oder beim Schliessen der Zellen. Die Wärter öffnen die Schleusen für die Gefangenen erst nach geraumer Zeit, obwohl sie gleich neben dem Knopf sitzen. Sie verweigern den Gefangenen eigenmächtig den Spaziergang und erlassen ohne Verfügung oder Weisung der Direktion andere Strafen (z.B. wurden Gefangene nicht zu Abendaktivitäten gelassen, weil sie nicht zehn Minuten vor dem Aufrufen bei der Schleuse standen). Hausbriefe verschwinden im Papierkorb, Anträge auf eine Direktionsaudienz liegen wochenlang herum und werden nicht weitergeleitet. Bei der Leibesvisitation kommt es zu infantilen und provokativen Sprüchen. Leibesvisitationen werden nach Gutdünken der Wärter und ohne konkrete Anhaltspunkte durchgeführt. In jedem Pavillon erlassen die Wärter eigene Regeln und sogar innerhalb des Pavillons hängt es massgeblich von den Wärtern ab, ob und wie die Regeln gehandhabt werden. Rapporte werden für Lächerlichkeiten geschrieben. Bei Zellenkontrollen wird eine saumässige Unordnung hinterlassen, Gegenstände, Bilder, Poster usw. werden beschädigt, zerrissen oder weggeworfen. Auch das nur einige wenige Beispiele des Mobbings. Wenn man sich nicht zu wehren weiss, kommt man schnell unter die Räder.                                                                                                               

An dieser Stelle muss man fairerweise festhalten, dass der grössere Teil der Angestellten auf dieses Getue verzichtet. Doch eine nicht geringe Anzahl infantiler Halbstarker erachtet die Strafanstalt Pöschwies als Tummelfeld für ihre Komplexe. Es wäre die Aufgabe der Anstaltsleitung ihnen Einhalt zu gebieten. Leider haben sich die meisten Direktionsmitglieder, allen voran Direktor U. Graf, in ihren Elfenbeinturm zurückgezogen und haben praktisch keinen Kontakt zu den Gefangenen. So haben gewisse Halbstarke unter den Angestellten die Möglichkeit die Situation im Gefängnis mundgerecht zu präsentieren. Doch aus der Verantwortung herausreden können sich die Herren Direktionsmitglieder nicht.

 

Marco Camenisch: Gedächtnisprotokoll einiger Recherchen und Gespräche mit Mitgefangenen im Knast Pöschwies

Frühling 2004. Z, Südafrikaner, ca. 25-jährig, Arbeitsstelle Buchbinderei (Bb), leidet unter starken Bauchschmerzen und - Verhärtungen. Arztbesuche ergeben nichts (vielleicht "Luft im Bauch", wie weiter unten im Falle Y). Die Schmerzen verstärken sich, die Verhärtung nimmt zu, Z wird arbeitsunfähig. Der Arzt berichtet dem Personal der Bb, es sei "nichts Schlimmes". Z wird auf die Zelle geschickt, erhält einen Rapport wegen Arbeitsverweigerung und Fernsehentzug. Nach fünf Tagen wird Z notfallmässig ins Inselspital Bern überführt. Nach weiteren fünf Tagen wird er wieder nach Regensdorf ins ursprüngliche Normalvollzugsabteil zurückversetzt. Er berichtet den Mitgefangenen, seine Diagnose sei Leberzirrhose und er werde bald sterben. Er kann sich kaum noch anziehen und duschen und erhält keinerlei Hilfe. Nach drei Tagen wird er in eine Krankenzelle des ärztedienstlichen Traktes verlegt Am morgen des dritten Tages wird er in die Sterbeklinik Lighthouse entlassen, wo er am selben Abend verstirbt. In einem Kondolenzmanifest für die anderen Insassen erklärt der Direktor mit einschlägigem Galgenhumor, Z sei in Freiheit gestorben.

Freitag 13.08.04 Q erleidet einen Herzinfarkt. Er wird von einem Wärter zu Fuss von seinem Trakt zum ärztedienstlichen Trakt geführt. Der Arzt diagnostiziert ein Magengeschwür und beginnt mit einer Behandlung (Spritzen), obwohl Q erklärt, er kenne Magengeschwüre, habe er doch deren drei schon hinter sich, und das sei kein Magengeschwür. Ein zweiter dazukommender Arzt erkennt den laufenden Herzinfarkt. Der erste Arzt verabreicht dem bewegungsunfähigen und in Lebensgefahr schwebenden Q zum Transport ins Inselspital eine Morphiumspritze und auf Anfrage Qs behauptet er, das sei hier zur Fluchtprävention die Regel. Nach seiner Rückkehr steht für Q eine fahrbare Liege im Abteil bereit. Er erleidet einen zweiten Herzinfarkt und wird von einem Arzt ohne Morphiumspritze für die Fahrt ins Inselspital bereitgestellt. Erst auf Kommando des eintreffenden Sicherheitschefs geht die Abreise von Q ins Inselspital zügig voran.

Zeitspanne unbekannt. Ende oder Anfang des 2. Jahrtausends Y arbeitet in der Bibliothek und wird immer bleicher und kraftloser. Sein Arbeitskollege fordert ihn auf, den Arzt aufzusuchen, er habe womöglich einen Herzanfall. Der Arzt diagnostiziert "Luft im Bauch" und befördert Y wieder zur Arbeit. Auf Betreiben des Mitgefangenen besucht Y erneut den ärztlichen Dienst, der diesmal den Herzinfarkt diagnostiziert und Y wird ins Inselspital eingeliefert. Y kehrt nach Regensdorf zurück und wird vom ärztlichen Dienst unverzüglich zur Arbeit geschickt. Mitarbeiter der Bibliothek verlangen Aufklärung bezüglich Freistellung von der Arbeit und Rekonvaleszenz für Y. Der ärztliche Dienst nimmt erst jetzt Einsicht in das Krankendossier Ys vom Inselspital und stellt ihn zur vorgeschriebenen Rekonvaleszenz von der Arbeit frei.

So. 21. November 2004. X wird nach einer Schlägerei auf dem Fussballplatz während dem Hofgang mit verletztem rechtem Handgelenk in den Bunker gebracht. Sein Handgelenk wird von einer Krankenschwester geröntgt und ein Knöchelsplitterbruch festgestellt. In der Folge wird X berichtet, es handle sich um keinen Bruch und beim dritten Mal, es handle sich doch um einen Knöchelsplitterbruch. Gegen Ende der folgenden Woche wird X mit fixiertem Handgelenk und starken Schmerzen wieder in den Normalvollzug gebracht. Er erhält Schmerzmittel. Der ärztliche Dienst erklärt ihm er werde am darauf folgenden Montag gerufen, bis dann werde abgeklärt, ob eine Operation oder ein einfacher Gips vonnöten sei. X, immer bleicher und die Schmerzen nehmen zu, er wird erst am darauf folgenden Donnerstag zum Arzt gerufen und erhält einen Gips. In den vorhergehenden Tagen wird auf Nachfragen von X und dem Personal des Traktes vom ärztlichen Dienst mitgeteilt, dass die einem spezialisierten Arzt (Spital) zur Diagnose zugesendeten Röntgenaufnahmen noch nicht zurückgekommen seien. Am selben Handgelenk, auf der anderen Seite, hat X schon einen schlecht verheilten Handgelenkknöchelbruch. X ist kaum zu verübeln, dass er die Diagnose, ein Gips genüge zu vollständigen Heilung der Verletzung, nicht sehr vertraut.

Eigene Erfahrungen

Kurz nach dem Eintritt im Juli habe ich das Eingangsgespräch mit dem ärztlichen Dienst unter Übergabe einiger Unterlagen aus Italien und der Schweiz. Ich verweise u.a. auf meine Nebennierenneoplasie (Neoplasie = Neuwachstum, 1994 oder 1996 in Italien entdeckt, Durchmesser 2 1/2 – 3 cm an der Nebenniere und, gemäss bis anhin stattgefundenen Bildern, stationär) rechts, auf die in Italien zuerst jedes halbe Jahr und dann jährlich bis zweijährlich vorgenommenen Computertomograph- und Echolotkontrollen und auf die im Jahr 2002 im Universitätsspital Zürich vorgenommene letzte Echolotkontrolle, deren Befund erklärt, von ihnen aus seien keine weiteren Kontrollen mehr notwendig. Als Krebsrisikopatient habe ich da natürlich eine andere Meinung und halte eine mindestens alle zwei Jahre vorgenommene Kontrolle als notwendig. Der Arzt schildert mir die Schwierigkeiten (Bewachung etc.) einer im Spital vorgenommenen Kontrolle und bietet eine Echolotkontrolle mit dem hier anwesenden Gerät an. Es handelt sich um ein vorsintflutliches Gerät und der Arzt, sicher ein kompetenter Hausarzt, aber sicher nicht auf Echolotkontrollen mit einem vorsintflutlichen Gerät spezialisiert, lokalisiert mit Mühe und Not eine auf sehr schlechtem Bild kaum erkennbare wahrscheinliche Nebennierenkontur. Weiter die Übereinkunft auf einen generellen Check mittels Blutentnahme, HIV-Test ausgeschlossen. Nach einigen Tagen wird die erforderliche Blutentnahme durchgeführt. Aus dem Umstand, dass ich seitdem keinerlei Nachricht über die Resultate erhalten habe, kann gefolgert werden, dass die Resultate wohl negativ sein könnten. Ich ersuche im Gespräch auch um eine Augenarzt- und Optikervisite. Zum Optiker werde ich schnell bestellt und erhalte kurz danach die bestellte Lesebrille. Bezüglich der Augenarztvisite, der Resultate der Blutkontrolle, zur ev. Aussagekräftigen/ spezialisierten Kontrolle der Nebennierenneoplasie und weiteres, werde ich mich in der Folge mit nicht besonderem Enthusiasmus zur Anmeldung zur Arztvisite entschliessen müssen...

Zur Funktion der Hierarchie im Knast Pöschwies

U.a. dazu kann in der Internetseite http://www.non-gratae.com Aufschlussreiches nachgeschlagen werden. Es herrscht die seltsame Regelung, dass anlässlich Anfragen zur Audienz mit dem Sozialdienst und dem Direktor im Anfrageformular und folgend im persönlichen Gespräch dem verantwortlichen Wachpersonal des jeweiligen Traktes, das für den Sozialdienst oder den Direktor vorgesehene Anliegen vorgebracht und eventuell diskutiert werden sollte und davon wohl vor allem für weniger sich zu wehren wissende Gefangene die Weiterleitung des Antrages implizit bis explizit abhängig gemacht wird. Offiziell heisst es zuerst schauen, ob es nicht auch direkt mit dem Wachpersonal gelöst werden kann oder es ist notwendig, damit sich der Direktor oder der Sozialdienst auf die Audienz vorbereiten kann. In der Tat kann diese Regelung als schwere Beeinträchtigung sowohl der Autorität des Direktors als auch dessen Schutzfunktion für die Gefangenen vor Beamtenwillkür betrachtet werden. Vor einigen Tagen erhielt ich für nachmittags ca. 2.00 Uhr Audienz mit dem Direktor. Im Verlaufe dieser Audienz brachte ich, im Zusammenhang der meiner Ansicht nach allgemein schlechten Atmosphäre im Knast, eine am Nachmittag des vorhergehenden Tages in einer Arbeitswerkstatt geschehene schwere Schlägerei unter Einsatz von Eisenstangen mit zwei schwer  verletzten Gefangenen zur Sprache. Der Direktor war unangenehm überrascht und brachte eindeutig zum Ausdruck, dass er von seinen Untergebenen über diesen schweren Zwischenfall bis zum Zeitpunkt des Gespräches, d.h. ca. 2.00 Uhr des folgenden Tages, noch nicht informiert worden war.

Marco Camenisch, 9.12.2004

 

Verweigerung von Spenden zu Handen des Seebebens in Asien (Januar 2005)

Zur Information für aussenstehende, möchte ich zuerst erklären, wie es sich hier in der Strafanstalt Pöschwies, betreffend den verschiedenen Geldkonten verhält.

Jeder Insasse hat zwei Konten, ein Verfügbares, sowie ein Sperrkonto, das Sperrkonto ist eigentlich dazu da, dass ein Insasse nach seiner Entlassung etwas an Geld besitzt und nicht gerade mit leeren Taschen entlassen werden muss.

Beim verfügbaren Konto, kann man mit Bewilligung verschiedenste Zahlungen tätigen. Während auf dem sogenannten Sperrkonto immer ein Mindestbetrag von 1500 Fr. verbleiben muss. Also, man kann vom Sperrkonto Zahlungen tätigen, wenn auf diesem mehr als 1500 Sfr. vorhanden sind, wie z.B. Familienunterstützung.

Einige Strafgefangene wollten nach dem schweren Seebeben in Asien der Glückskette spenden. Sie beantragten zum Teil vom Sperrkonto 300 Sfr. oder mehr, um diese an die Glückskette zu überweisen.

Die Anstalt lehnte jedoch einige solcher Gesuche ab und teilte den betroffenen Insassen mit, dass es nicht erlaubt sei vom Sperrkonto solche Spenden zu überweisen, obwohl der Kontostand der jeweiligen Insassen, dies zugelassen hätte, da sie einiges über das vorgeschriebenen Minimum von 1500 Sfr. auf dem Konto hatten.

Es wurden aber entgegen den Ausführungen von Herrn Baumann, Direktionsmitglied der STA Pöschwies, Spenden in dieser Art bewilligt aber man weiss ja, dass hier drin nicht jeder gleich behandelt wird und für jeden andere Regeln gelten.

Es ist jedoch eine Schande und traurig dazu, wenn man einem Gefangenen eine solche Spende willkürlich verweigert. Denn wenn ein Gefangener, welcher gerade mal 25 Fr. am Tag für seine Arbeit erhält, sich mit den Opfern dieses Seebebens solidarisch zeigt und über 300 Fr. an die Glückskette senden will denke ich, wäre es an der Leitung dieser Anstalt gewesen, diese Zahlungen zu gestatten.

Es gibt Gefangene, die bis zu 500 Sfr. gespendet haben, obwohl sie dafür einen ganzen Monat arbeiten müssen.

Gefangene, bei welchen man Zahlungen vom Sperrkonto aus Willkür abgelehnt hat, haben diese Spenden nun von ihrem Taschengeld bezahlt, welches diese jedoch für die Einkäufe von Kosmetikartikeln, Zigaretten usw. gebraucht hätten.

Allen diesen Insassen, war es aber wichtiger zu spenden und sie verzichten damit, diesen oder auch nächsten Monat, Einkäufe von ihrem Taschengeld zu tätigen, ein Fall ist mir bekannt, da hat ein Insasse sogar 300 Sfr. von seinem Taschengeld überwiesen, welches im Monat gerade mal 250 Sfr. beträgt.

Es ist sicherlich in keiner Weise eine Vorbildfunktion, wenn die Direktion der STA Pöschwies, solche Spenden aus Willkür verunmöglicht und nicht bewilligt.

 

Gedanken  eines ausländischen Häftlings

Folgenden Text hat mir ein Mitgefangener diktiert, der jahrelang in Asien im Gefängnis sass. Er zieht einen Vergleich zwischen der Strafanstalt Pöschwies und seinen dortigen Erfahrungen. Das Deutsch habe ich mit Absicht nur soweit korrigiert, wie es für das Verständnis vonnöten war. Ich bin zwar nicht mit allen Vorwürfen meines Mitgefangenen einverstanden, trotzdem habe ich mir jeglichen Kommentar verkniffen.

Information über die Schweizer Gefängnisse

Hallo Leute

Ich bin Ausländer und sitze seit einigen Jahren in der Strafanstalt Pöschwies. Ich möchte Euch über das Gefängniswesen in der Schweiz berichten, damit alle Menschen erfahren, was hier vor sich geht.

In der Pöschwies hat es ca. 400 Gefangene. Das ist eigentlich kein Gefängnis, sondern eine grosse psychiatrische Klinik. 40% der Gefangenen 1,konsumieren Drogen, 30% starke Medikament und 30% haben psychische Probleme wegen den Beamten. Wenn man Probleme macht, z.B. wenn man die Wahrheit sagt, dann wird man sofort zum Psychiater geschickt und dieser verschreibt dann Medikamente. Das ist die Taktik von dieser Anstalt. In Asien (Irak, Libanon, Türkei usw.) werden die Gefangenen mit Kabeln geschlagen, Zigaretten werden auf dem Körper ausgedrückt usw. Doch diese Schmerzen sind nach vier Tagen weg. Hier wird man psychisch fertig gemacht und das bleibt für immer. Man ist monatelang depressiv.

In diesem Gefängnis kann man kaufen was man will, auch wenn es verboten ist. In Asien war ich in einem Gefängnis mit fast 10'000 Gefangenen. Obwohl es in Asien keine Demokratie hat, wird man im Gefängnis psychisch nicht so fertig gemacht wie hier.

Jetzt möchte ich über die Beamten sprechen. Diese Leute bekommen einen guten Lohn. Doch dafür sitzen sie den ganzen Tag im Büro, schauen im Internet Pornographie, trinken Kaffee oder sprechen über Lohn und Urlaub. Bis ein Insasse etwas braucht, dann machen sie immer ein falsches und unnötiges Theater. Vier Beamte sitzen in einem Pavillon. 10 Jahre oder mehr arbeiten sie in diesem Gefängnis. Wenn man sie aber nach einer Sache fragt, dann gibt jeder extra eine andere Antwort. Wenn man fragt, warum etwas so ist, oder wo etwas geblieben ist, dann kommen immer die gleichen Antworten, es sei eben so, oder man solle warten. Wenn man reklamiert, sagen sie jedem Ausländer in seinem Land sei es schlimmer, man solle ruhig sein. Kein Beamter beachtet das Gesetz, jeder macht sein eigenes Gesetz und seine eigenen Regeln, ohne dass die Direktion etwas davon weiss.

Im Normalvollzug hat es acht Pavillons. Jeder Pavillon hat sein eigenes Gesetz. In asiatischen Gefängnissen wird ein Beamter an einen schlechteren Arbeitsplatz versetzt, wenn man zwei Mal beweisen kann, dass er sich nicht an das Gesetz gehalten hat. Hier können die Beamten aber machen was sie wollen und werden von der Direktion immer geschützt.

Jetzt zum Essen

Von sieben Tagen in der Woche ist das Essen an sechs Tagen schlecht. Man weiss nicht woher es stammt. Ob aus Asien, Afrika, es ist immer das gleiche Essen. Auch wenn das Datum 2-3 Tage vorbei ist, wird es den Gefangenen trotzdem gegeben. Zweimal habe ich gesehen, wie im Essen Haare gefunden wurden und einmal habe ich ein anderes Mal ein Mitinsasse ein Schrotkügelchen im Essen gefunden. Wenn man dann zu den Beamten geht, dann sagen sie dies sei nicht schlimm, im Heimatland habe man gar nichts zu essen, man solle das Haar oder die Schrotkügelchen wegwerfen und weiter essen.

Wenn ein Gefangener einen kleinen Fehler macht, dann haben die Beamten vier Augen zwei vorne und zwei hinten, sehen alles und drohen mit Bunker. Für die Reklamationen beim Essen haben sie aber keine Augen.

Den ganzen Tag arbeiten die Beamten nur etwa eine Stunde. Sie füllen Hausbriefe und Telefonzettel aus. Die Gefangenen haben dem Direktor das schon oft gesagt, aber ihn interessiert das alles nicht. Alle Menschen auf der Welt sollen wissen, dass es in der Pöschwies keine Demokratie gibt.

Jetzt zum Kiosk in der Anstalt.

Die Preise im Kiosk sind viel zu hoch im Vergleich zu Coop und Migros. Alle Sachen werden 1-1.50 Fr. teurer verkauft als draussen. (... hier musste ich etwas aus strafrechtlichen Gründen weglassen ... ) In der Pöschwies bekommt man Anfang Monat das Taschengeld. Dann gehen alle Gefangenen und machen einen grossen Einkauf. (... hier musste ich etwas aus strafrechtlichen Gründen weglassen ... ) Schon oft haben sich die Gefangenen beim Direktor beschwert, aber den interessiert das nicht. (... hier musste ich etwas aus strafrechtlichen Gründen weglassen ... )

Im Kiosk hat es viele technische Artikel (Ventilator, Rasierapparat, elektrische Zahnbürste, usw.) die draussen billiger sind. Wenn man sie aber draussen bestellen will, dann bekommt man keine Bewilligung und es wird gesagt, man müsse die Artikel im Kiosk kaufen. Ich weiss nicht was der Unterschied ist. Die Beamten hier wollen nur ein Geschäft machen und verdienen.

Jetzt bin ich fertig. Ich schwöre, dass das alles stimmt, was ich gesagt habe. Ich habe mich kurz gefasst. Würde ich alles sagen, dann müsste ich ein Buch schreiben.

Ich kann es kaum erwarten, bis ich aus diesem Gefängnis frei rauskomme.