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Petition (Übersicht)
Knastspaziergang für
Marco Camenisch
Provokationen der Zürcher Justiz
Mobbing in der Strafanstalt
Marco Camenisch:
Gedächtnisprotokoll
Verweigerung von Spendengeldern zuhanden des Seebebens in Asien
Gedanken eine
ausländischen Gefangenen (Resümee seiner Erfahrungen in asiatischen
Gefängnissen und der Strafanstalt Pöschwies)
Offene Petition
An den
Gesamtregierungsrat
Kanton
Zürich
Neumühlequai
Zürich
Offene
Petition für Änderungen in der bestehenden Hausordnung, im
PC-Reglement und Weiterem der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf
Regensdorf, Ende April
2006
Sehr geehrte
Damen
Sehr geehrte Herren
Wir zurzeit in der
Strafanstalt Pöschwies einsitzenden unterzeichnenden Insassen möchten
den Regierungsrat des Kantons Zürich eingehendst zur Prüfung und
Annahme der folgenden Anträge bitten, die vor allem Veränderungen der
bestehenden Hausordnung betreffen.
In der Folge:
·
Übersicht
·
Zu
jedem Punkt Istzustand, Begründung und Antrag
·
Abschliessende Zusammenfassung
·
Einsender und Erläuterungen
·
Namenslisten mit Unterschriften
ÜBERSICHT
1)
Aushändigung von DVDs (ob Filme, Spiele, Programme oder als
Zeitschriftenbeilage) und Druckerzeugnissen, wie grundrechtlich und
legal öffentlich erhältlich.
2)
Aufhebung des Zelleneinschlusses an Wochenenden, Feiertagen und
Freitagabenden.
3)
Kochen in den Zellen sowie dem Office des jeweiligen Abteils
erlauben.
4)
Umrüsten der Telefonapparate auf TAX -CARD (evt. Anschlüsse auf
jeder Etage).
5) Einstellung
von sinnlosen und kleinlichen Provokationen und Sanktionen, Anhörungen rechtskonform durchführen.
6)
Weisung, dass den Verschreibungen und Anweisungen der beiden
Ärzte Folge geleistet sowie eine Kopie der Arztleistungen an die
Krankenkasse ausgehändigt wird.
7)
Weisung, jegliche Amtspost den Insassen verschlossen
auszuhändigen.
8)
Unnötig repressive Praxis in der Strafanstalt Pöschwies
aufheben und Schenkungen und Ausleihen von Gegenständen zu gestatten.
9)
Unnötig repressive Praxis aufheben und den Gefangenen erlauben,
einmal monatlich ein Lebensmittelpaket von 5kg zu empfangen.
10)
Unnötig teure und entwürdigende Praxis der Uniformierung der
Insassen aufheben und den Insassen den Gebrauch und Kauf eigener
Privatkleidung und Bettwäsche zu erlauben.
11)
Unnötig repressive Praxis aufheben und den Gefangenen den
Einkauf ab Katalog zu erlauben, Kiosksortiment mit mehr Saisongemüse,
Reformhausprodukten sowie billigeren M-Budgetprodukten erweitern.
12)
Insassen über Abrechnungen, Handhabung von Auszahlungen und
Höhe des ethischen Fonds informieren. Über Insassenkontobewegungen
umgehend durch Aushändigung von Belegskopien informieren.
13) Anstaltsleitung
anhalten, die Hierarchie klarer zu definieren. Unproduktive
Instanzenzüge straffen; in den verschiedenen WNs/Abteilen eine
abgestimmte Gebots- und Verbotspraxis durchsetzen; Verbote in jedem
Fall nachvollziehbar begründen; Rechtsgleichheit!; Informations- und
Verantwortlichkeitspraxis verbessern.
14) Unnötig
einschränkendes Besuchspersonenkontingent aufheben/erweitern, Sach-
und Verhaltenskompetenz des Personals des Besuchswesens gewährleisten.
Ein zweites Familienzimmer. Gewährleistung der Diskretion und
Familienzimmer in kürzeren Abständen.
15)
Menschenrechte und die Konvention über die Behandlung von
Gefangenen auch in der strikten Einzelhaft gewährleisten. Den Insassen
den einstündigen Spaziergang und ausreichende Bekleidung auch im
Winter garantieren.
16)
AHV und IV beziehende Insassen von der Arbeitspflicht befreien
und ab Leistungen dem "Arbeitsentgelt" entsprechend auszubezahlen,
Einführung von Ferien, Erholungszeit, Ferienbonus (8,3%).
17) Anpassung
an die Teuerung bzw. Istzustand des dem Insassen erlaubten maximalen
Bargeldbetrages, Aushändigung von Bargeldgaben.
ABSCHLIESSENDE
ZUSAMMENFASSUNG
ISTZUSTAND, BEGRÜNDUNGEN, ANTRÄGE
1. DVD allgemein
Zurzeit herrscht hier in
der Strafanstalt, übrigens als einzige geschlossene Institution der
Schweiz, ein absolutes DVD Verbot. Die Begründung seitens des
Personals wie des Direktors lautet im Moment wie folgt: da jede DVD
eigene Datei-Endungen hätte, das kontrollierende Personal der PC
Gruppe diese Kontrollprogramme aber nicht habe, wären Kontrollen
schlichtweg nicht mehr möglich.
Fakt ist: dass
DVD-Rom-Laufwerke gestattet sind; dass es für DVD/CDs in keinster
Weise separate Programme braucht, um eine solche DVD starten zu
können. Einzige Bedingung besteht darin, dass es bei Spielfilmen ein
Filmprogramm brauchen würde. Nun braucht es auf jedem PC ein
Betriebssystem, damit er überhaupt betrieben werden kann, wo ein
Media–Player integriert ist, mit dem es jederzeit und ohne Mühe
möglich ist, jeden Film auf DVD zu kontrollieren.
Da immer mehr Programme,
Spiele sowie Beilagen in Fachzeitschriften vom Handel auf DVDs und
immer weniger auf CDs angeboten werden, wird es für uns Insassen immer
schwieriger, überhaupt noch neuere Programme zu erstehen. Das neue
Betriebssystem von Microsoft ("Vista"), Updates, Patches und aktuelle
Treiber sind sogar nur noch auf DVD erhältlich. Zudem werfen wir die
Frage auf, weshalb man DVDs, die in Originalversion von jedem guten
Fachgeschäft erhältlich sind, überhaupt kontrollieren müsste. Man
könnte ganz einfach Filme, Programme sowie Spiele auf DVDs (mit
Quittung) zulassen und dem jeweiligen Insassen aushändigen.
Dies passiert seit Jahren
bereits mit den CDs, die als Beilagen den jeweiligen Fachzeitschriften
entnommen werden können.
Zum Beispiel kann man mit
Bewilligung PC-Zeitschriften erstehen, bekommt dann aber die
beigelegte DVD mit dem Vermerk nicht, DVDs seien verboten. Der Insasse
erhält also ein bewilligtes und bezahltes Produkt nicht.
Allgemein würde der
Zugang zu allen Formen der Kommunikation, Information,
Meinungsäusserung, etc., also auch aller Druckerzeugnisse, die
öffentlich legal produziert und erhältlich sind, der kleinste Aufwand,
die eindeutigste Wahrung der Grundrechte. die vernünftigste und
einfachste Regelung sein.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zur Aushändigung
von DVDs (ob Filme, Spiele, Programme oder als Zeitschriftenbeilage)
und allgemein von allen Formen der Kommunikation, Information,
Meinungsäusserung, etc., also auch aller Druckerzeugnisse, die
öffentlich legal produziert und erhältlich sind, zu erteilen und
diesen Punkt im PC-Regelement und in der Hausordnung festzuhalten.
2. Einschluss an
Wochenenden, Feiertagen und Freitagabenden
Wie dem Regierungsrat des
Kantons Zürich bekannt sein dürfte, werden die Insassen in den WNs 1-8
(Wohngruppen Normalvollzug, je 24 Insassen) an jedem Wochenende und an
allen Feiertagen halbtags eingeschlossen. Auch an Freitagabenden
werden die Insassen um 17:30h eingeschlossen, obwohl die gleiche
Anzahl Personal wie unter der Woche (Einschluss 19:50h) anwesend ist.
Und damit den meisten Insassen gerade am Ende der Arbeitswoche die
Möglichkeit zum Duschen genommen wird.
Für uns Insassen ist es
schwer nachvollziehbar, dass die Insassen der WNs am Wochenende nur
halbtags geöffnet sind, obwohl die WNs die grösste Anzahl an
Gefangenen mit langen Strafen, lebenslänglich und Verwahrung stellen.
Die bestehende Regelung entspricht auch nicht dem
Resozialisierungsgedanken des Strafvollzuges (StGB, Art. 37).
Wir unterschreibenden
Insassen wollen an den bestehenden Regeln gar nicht viel ändern,
sondern: ausser dem halben Tag wie bisher an Wochenenden und
Feiertagen draussen spazieren gehen, auch den anderen halben Tag in
allen Abteilen mit offenen Zellen verbringen.
Der
Vorwand Sicherheitsbedenken der Verantwortlichen kann so nicht
aufrechterhalten werden. Immerhin sind in folgenden Zeiten mit auch
dann nicht erhöhtem Personalbestand alle Insassen nicht in ihren
Zellen eingeschlossen: am Wochenende von 08:00h bis 08:45h, von 11:40h
bis 12:30h und von 16:00h bis 16:30h.
In
anderen Strafanstalten funktionieren die von uns vorgeschlagenen
Öffnungszeiten ohne Probleme.
Wir
Insassen sind überzeugt, dass das Regime in diesem Punkt durch den
Regierungsrat zu überprüfen sei, da den Insassen so ein grosser Teil
der Isolation sowie der daraus resultierenden Aggression genommen
werden könnte, und somit die Sicherheit erhöht und gefördert würde.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, diese Praxis zu
überprüfen und die Weisung zur Aufhebung des Zelleneinschlusses an
Wochenenden, Feiertagen und Freitagabenden zu erteilen und in der
Hausordnung neu festzuhalten.
3. Kochen im Office
und in den Zellen
Zurzeit und seit Bestehen der neuen Strafanstalt ist jegliches Kochen
der Insassen selbst strikte verboten. Es wurden zwar nach
Fertigstellung und Bezug der Gebäude nachträglich unter einigem
finanziellen Aufwand in allen WNs/Abteilen Kochgelegenheiten
eingerichtet, die aber nicht benutzt werden dürfen.
Unter
ständigen Verboten, unnötigen Weisungen, etc., muss in dieser Art von
Vollzug, wie er hier in der STA – Pöschwies herrscht, das Wort
Resozialisierung umständehalber als Verhöhnung bezeichnet werden.
Im
Hinblick auf die angeblichen Sparmassnahmen muss auch erwähnt werden:
dass für jene Insassen, die ausnahmsweise die Kochgelegenheit nutzen
können, kein Essen aus der Küche zubereitet werden muss; dass jeden
Tag Unmengen Essensresten einfach fort geschmissen werden, anstatt
professionell und rationeller zu planen, sie fachgerecht wieder zu
verwenden oder sie den Insassen zur Wiederverwendung zu überlassen!
Es
stellt sich auch die Frage, weshalb es, ausser in den Wintermonaten an
Samstagabenden um 16 Uhr, nie Suppe als Mahlzeit gibt. Und zu dieser
Unzeit stellt sich dazu noch folgendes Problem: hat man noch keinen
Hunger, so hat man in keinster Art und Weise die Möglichkeit, diese
Suppe in der Zelle legal zu erwärmen oder warm zu halten. Ob nun eine
kleine Kochplatte oder ein Gasrechaud wäre uns Insassen gleichgültig,
wenn uns nur eine, wenn auch kleine, Kochgelegenheit bewilligt werden
könnte. Ohne Kochgelegenheit ist es mehr als verständlich, dass eine
Vielzahl von Insassen diese Mahlzeiten verschmähen.
Anmerkung zu möglichen Bedenken der Verantwortlichen, dass Kochen in
den Zellen Schäden verursachen könnten: da jeder Insasse eine
ordentliche Zelle beziehen kann, die er auch wieder in ordentlichem
Zustand verlassen sollte, ist es eine kleine Sache, dass er für
Schäden, die er in seiner Zelle verursacht, wie üblich aufzukommen
hat. Damit sind diese Bedenken ausgeräumt. Dazu kommt, dass reguläre
Kochutensilien eine viel kleinere Brandgefahr als provisorisch
eingerichtete darstellen.
In
anderen Strafanstalten können die Insassen problemlos auf der Zelle
kochen.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, das Kochen in den Zellen
sowie im Office in allen WNs/Abteilen zuzulassen und diesen Punkt in
der Hausordnung neu festzuhalten.
4. Telefonieren
Seit Jahren werden uns
Zusagen seitens der Verantwortlichen gemacht, dass es nicht mehr allzu
lange dauern würde, bis die Telefonapparate in allen WNs/Abteilen auf
Telefonkarten umgestellt werden. Leider waren dies bis heute nur leere
Worte.
Will man Kontakt zur
Familie, Freunden und zum sozialen Umfeld aufrecht erhalten, so sind
wir Insassen beinahe schon gezwungen, uns illegal Handys zu besorgen,
da zweimal zehn Minuten Telefon in der Woche mehr als äussert minim
sind, um dieses Beziehungsnetz zu pflegen.
Die technische Struktur
wäre vorhanden und müsste nur genutzt werden. Überdies funktioniert
das Telefonieren mit Telefonkarten in der STA–Pöschwies bereits
bestens für die vielen Insassen in der neu geschaffenen Abteilung
EWA/EWA. Auch könnte die Möglichkeit von zwei Telefonapparaten je
Abteil (auf jeder Etage ein Anschluss) geprüft werden.
Kontrollmöglichkeiten der
ausgehenden Telefonate sind bereits vorhanden und in anderen
Strafanstalten funktioniert dieses System bestens!
Das Telefonieren mit
Telefonkarten würde zudem den Handel mit Handys einschränken und das
Personal wäre von der immer wiederkehrenden Mehrbelastung durch die
Bearbeitung der jetzt benötigten Bewilligungsformulare befreit
(Sparmassnahme!).
Die PTT resp. Telecom
würde sicher ohne grossen Aufwand die Telefonapparate auf Tax–Card
umrüsten.
Auch könnte der bei
mancher Gelegenheit öffentlich verkündeten Aussage des Direktors mehr
Glaube geschenkt werden, wir Insassen hätten nur einen Freiheitsentzug
und unser Bezug zum sozialen Umfeld sei sehr wichtig. Im Moment wird
alles unternommen, um eben genau diese Aussagen Lügen zu strafen,
indem die sozialen Kontakte massiv unterbunden werden.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, die Bewilligung zum
Umrüsten der Telefonapparate auf TAX-CARD und Anschlüsse auf jeder
Etage aller WNs/Abteile in der STA–Pöschwies zu erteilen und diesen
Punkt neu in der Hausordnung festzuhalten.
5. Strafen und
Provokationen, die nichts mit Strafvollzug zu tun haben
Die gängige Praxis in der
STA–Pöschwies besteht darin, dass der Insasse des Öfteren im
Verhältnis zum Tatbestand zu hart, willkürlich und sinnlos oder als
reine Provokation ermahnt oder sanktioniert wird. Einige Angestellte
in einigen WNs/Abteilen und Gewerben gehen so weit, vorab wehrlose
Gefangene, die, z.B., nicht imstande sind Beschwerden zu schreiben,
systematisch mit kleinlichen und sinnlosen Rapporten zu plagen und zu
erniedrigen. Immer wieder kommt auch vor, dass auf schriftliche
Beschwerden Repressalien wie Entzug von bisher nie beanstandeten
Gegenständen folgen.
Vergisst ein Insasse im
Sommer den Ventilator auszuschalten, erhält er eine Verwarnung.
Vergisst er noch das Licht im Nassbereich oder auf dem Nachttisch
auszuschalten, gibt es eine weitere Verwarnung. In Wintermonaten kann
es vorkommen, dass ein Insasse vergisst, das Fenster zu schliessen.
Auch hierfür gibt es eine Verwarnung. Kommt es zu drei Verwarnungen,
erstellt das Personal einen Rapport, der mit einer Geldstrafe sowie
einer Woche Gruppenausschluss geahndet wird. Solche Lappalien
verleiten einige Angestellte dazu, regelrecht Jagd auf solche
Vorkommnisse zu machen.
Da zweimal im Tag der
Dienst habende Angestellte nach dem Ausrücken der Insassen zur Arbeit
die Zelle jedes Insassen zur Kontrolle betritt, sind wir der Meinung,
dass dieser doch hie und da ohne Aufsehens den einen oder andern
Schalter betätigen könnte, anstatt solche Schreibarbeiten verrichten
zu müssen. Dermassen einfachste Vorkehrungen wären weit sinnvoller,
als solche Jagden und Schikanen zu veranstalten. Jeder Insasse
vergisst ja nicht jeden Tag etwas auszuschalten, hingegen kommt es im
SZ (Sozialzentrum) regelmässig vor, dass in den Büros die ganze Nacht
oder über das ganze Wochenende Lichter oder PCs eingeschaltet bleiben.
Auch damit ist keine
Gefährdung der Sicherheit ersichtlich und es würde sicher zum
angenehmeren Umgang unter Insassen und Personal beitragen. Mehrkosten
würden auch keine entstehen, und wenn ein klein wenig sinnvoller mit
den Insassen umgegangen werden könnte, wäre auch hier dem
Resozialisierungsauftrag weniger entgegengewirkt.
Wir bitten auch, die
Einführung eines unabhängigen Ombudsmannes für Strafgefangene zu
prüfen.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, dass
bei Rapporten und Disziplinarfällen eine rechtskonforme Anhörung und
Handhabung (Rechtsmittelbelehrung, aufschiebende Wirkung, keine
Suggestivfragen, keine Missbräuche!) stattfinden muss, und dass diese
und alle ähnlichen Sanktionen und Provokationen einzustellen sind.
6. Arztbesuche
Entgegen der Information
der Direktion der STA–Pöschwies mittels Aushang in allen Abteilungen,
dass dem Insassen pro Krankheitsfall der Betrag von Fr. 5.—
vom Freikonto abgebucht würde, werden vielen Insassen bei jedem
Besuch des Arztes, oder gar je verschiedenem Anliegen desselben
Arztbesuches, die Fr. 5.- abgebucht. Auch hier werden wir Insassen
betrogen und belogen.
Auch grundsätzlich ist
diese "Umtriebsentschädigung" nicht bloss rechtlich und sozial
bedenklich. Denn einerseits ist festzustellen, dass der bürokratische
Aufwand die Einnahmen wahrscheinlich übertrifft. Und andererseits
führt sie wohl absichtlich dazu, dass Gefangene wegen dem schon sehr
geringen "Arbeitsentgelt" auf Arztbesuche verzichten. Das widerspricht
aber dem Kosten sparenden Präventionsprinzip, denn daraus ergeben sich
fortgeschrittenere und schwerere Erkrankungen mit schlussendlich
teureren Behandlungen.
Geradezu hinterhältig
erscheint diese Regelung z.B. in folgenden Fällen. Erstens, bei einer
leichten Erkrankung wie z.B. einer Grippe, die ohne Arztbesuch in
einigen Tagen selbst heilbar ist, aber dazu zwingend Bettruhe
erfordert, wo der Insasse, um sich von der Zwangsarbeit dispensieren
zu lassen und um wegen "Arbeitsverweigerung" keine einschneidende
Sanktionen zu erhalten, zu einem Arztbesuch gezwungen wird und diesen
oder sogar weitere unnötig erzwungene Arztbesuche erst noch bezahlen
muss; denn bei der deontologisch äusserst fragwürdigen und bei
schwereren Fällen mitunter auch Lebensgefährdenden Haltung der Ärzte,
"9 von 10 Gefangene sind sowieso Simulanten", wird in der Regel eine
Rekonvaleszenz/Arbeitsfreistellung sowieso nur Häppchenweise und sogar
nur Tag für Tag gewährt. Zweitens, in den Fällen von Insassen, die
ihre Krankenkassenprämie selbst bezahlen.
Hier bitten wir den
Gesamtregierungsrat daher dringendst, den von ihm beschlossenen
äusserst bedenklichen Entscheid rückgängig zu machen. Und diesen
vorerst klar und deutlich zu formulieren und Weisung zu erlassen, dass
er auch gleichheitlich und wie bekannt gegeben gehandhabt wird.
Ebenfalls möchten wir den
Regierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, dass den Insassen bei
Anforderung eine Kopie ihrer Krankenkassenabrechnung anstandslos
ausgehändigt wird. Da diese Daten im PC erhoben werden, ist es für die
Arzthelfer jederzeit möglich, sie per Mausklick auszudrucken und den
betreffenden Insassen auf Verlangen auszuhändigen.
Auch bitten wir den
Regierungsrat, Weisung zu erlassen, dass ärztliche Anweisungen und
Verschreibungen vom Personal in den Abteilen und den Gewerben
anstandslos und klar umgesetzt werden müssen.
Denn leider werden
heutzutage ärztliche Anweisungen und Verschreibungen, z.B. einfachste
orthopädische/schmerzlindernde Vorrichtungen oder Vermeidung von
bestimmten Arbeitsabläufen, dem Insassen von einigen Angestellten und
bestimmten Werkmeistern willkürlich und machtmissbräuchlich
verweigert. Ein Arztdienst wurde in der STA-Pöschwies schliesslich
genau mit dem Zweck, der Verantwortung und der Kompetenz eingerichtet,
die Gesundheit der Insassen zu gewährleisten.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, die
"Umtriebsentschädigung" zurückzunehmen und Weisung zu erlassen, dass
ärztliche Verschreibungen vom Personal verbindlich zu befolgen sind
und eine Kopie der Krankenkassenabrechung anstandslos ausgehändigt
werden muss, und es klar und deutlich in der Hausordnung festzuhalten.
7. Aushändigung von
Verfügungen und Entscheidungen
Wir
als Insassen empfinden es als nicht korrekt (und es wäre zu
untersuchen, ob solches Vorgehen keine Rechte verletzt), wenn uns
amtliche Entscheide, Verfügungen oder sonstige amtliche Sendungen vom
Personal offen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden.
Da das
Personal keinen Status als Amtsperson mit Geheimhaltungspflicht mehr
hat, müssten solche Sendungen ungeöffnet bleiben. Amtlichen Sendungen,
die dem Insassen über die STA zugestellt werden, sind genau wie die
direkt via Post zugestellte Amtstellenpost und Verteidigerpost an den
jeweiligen Insassen persönlich adressiert und dem Amtsgeheimnis
unterstellt. Somit müssten sie nach demselben Prinzip behandelt
werden. Dem Empfänger müsste also das Recht gewährleistet werden, sie
als einziger zu öffnen und zu lesen.
Auch
sind je nach Angestelltem und Inhalt dieser Post offene oder
versteckte Repressalien gegen Insassen kaum zu vermeiden. Obwohl
einige davon betroffene Insassen die Direktion sowie die Verwaltung
mehrmals darauf aufmerksam machten, gab es keinerlei Antwort und
ersichtliche Vorkehrungen zur pflichtgemässen Behebung dieses
Missstandes.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, in
der STA – Pöschwies solche amtliche Sendungen den Insassen
verschlossen auszuhändigen und diesen Punkt neu in der Hausordnung
festzuhalten.
8. Rechtsgeschäfte
Nach heutiger
Hausordnung sind ausnahmslos alle Rechtsgeschäfte durch die Direktion
zu bewilligen. Davon betroffen sind nicht nur Kauf-Verkauf, sondern
unsinnigerweise auch Schenkungen und sogar das Ausleihen von
alltäglichsten und notwendigsten Gegenständen oder Genussmitteln.
Während ein Teil der
Aufseher das Verbot von Rechtsgeschäften geflissentlich und u. E.
vernünftigerweise übersieht, rapportiert der andere Teil sogar das
Ausleihen von Büchern oder Zeitschriften oder die Schenkung eines
Pakets Zigaretten!
Es ist nicht einzusehen,
welchem Zweck eine derart rigorose und repressive Praxis dienen soll.
Es ist vielmehr wohl kaum zu bestreiten, dass zum zwischenmenschlichen
Dasein auch gelegentliches Ausleihen, Schenken und Teilen gehört. Dies
fördert die soziale Kompetenz und trägt nicht unwesentlich zur
Resozialisierung bei. Zurzeit werden jedoch Schenkungen unter
Gefangenen von der Direktion der Strafanstalt Pöschwies grundsätzlich
nicht erlaubt.
Eine derartige
Handhabung ist absurd, führt zu einem unverhältnismässigen
Verwaltungsaufwand und somit zu überflüssigen Mehrkosten. Es ist nicht
einzusehen, weshalb man z.B. seine alten Bücher entsorgen oder aus dem
Gefängnis schaffen muss, anstatt sie einem interessierten
Mitgefangenen zu schenken.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den
Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, die unnötig
repressive Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufzuheben,
Schenkungen und das Ausleihen von Gegenständen zu gestatten und diesen
Punkt in der Hausordnung neu festzuhalten.
9.
Lebensmittelpakete
Auch in diesem Punkt hat
die Strafanstalt Pöschwies völlig unnötig die repressivste Praxis
aller Strafanstalten in der gesamten Schweiz. Während sogar
Untersuchungshäftlinge öfters Lebensmittelpakete von 5kg erhalten
können, hat man als Insasse in der Strafanstalt Pöschwies nur gerade
viermal jährlich die Gelegenheit dazu: zu Weihnachten, im Mai und
September und zum Geburtstag.
Es ist nicht einzusehen,
weshalb sich die Strafanstalt Pöschwies hier vor einer Veränderung
sperrt. In keiner anderen Strafanstalt der Schweiz ist das
zahlenmässige Verhältnis Aufseher-Insassen für die Ersten derart
günstig (selbst nach der Doppelbelegung EWA/EWB) und trotzdem betonen
die Verantwortlichen beharrlich den angeblich „enormen“ Aufwand zur so
genannten Paketzeit. Nun, das verwundert wohl kaum, wenn sich die
Strafanstalt Pöschwies selbst die Bürde auferlegt, dreimal jährlich
jeweils Hunderte von Paketen in nur zwei Wochen (so die heutige Frist)
abzufertigen!? Würden jedoch die Pakete monatlich erlaubt und so übers
ganze Jahr verteilt, so wäre der Aufwand trotz mehr Paketen deutlich
geringer.
Ausserdem ist die
heutige Kontrolle verworren und doppelt oder dreifach, und führt so
automatisch zu einem sinnlosen Mehraufwand und Durcheinander: Die
eingehenden Pakete werden, je nachdem ob sie per Post oder beim Besuch
abgegeben werden, an der Pforte oder beim Hatschier (Umkleidedienst,
Effektenmagazin) durch einen Röntgenapparat und manuell kontrolliert.
Danach gelangt das Paket in den Pavillon, wo es erneut manuell
kontrolliert wird. Trotzdem kommt es nicht selten vor, dass von
Paketen, die schon in der WN bzw. im Abteil sind, vorher gewährte
Artikel je nach Lust und Laune des Personals dem Insassen ausgehändigt
oder nicht ausgehändigt werden!
Würde man diesen
Kontrollmechanismus einheitlich und rationell gestalten, so würde auch
der Aufwand deutlich verringert.
Zum Vergleich die
Strafanstalt Bostadel: obwohl dort weniger Angestellte mehr Insassen
kontrollieren müssen, dürfen letztere wöchentlich ein
Lebensmittelpaket von 5kg erhalten. Oder das Untersuchungsgefängnis
Zürich: dort sind alle zwei Monate Lebensmittelpakete von 5kg erlaubt,
und das trotz Untersuchungshaft!
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den
Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, die unnötig
repressive Praxis in der Strafanstalt Pöschwies aufzuheben und den
Gefangenen zu erlauben, einmal monatlich ein Lebensmittelpaket von 5kg
zu empfangen.
10. Privatkleidung
und Bettwäsche
Hier liesse sich ohne
nennenswerten Aufwand ein erhebliches Sparpotential ausschöpfen: wie
mehrfach von der hiesigen Lingerie betont, handelt es sich bei
der Insassenkleidung trotz ihrer Hässlichkeit um "teure
Qualitätsprodukte". Würde also den Insassen das Tragen eigener
Kleidung erlaubt, könnte der Kanton bedeutende Summen einsparen.
So käme es auch nicht zu
den jetzigen Engpässen für Insassen, die Sport treiben. Denn die
abgegebenen Kleidungstücke und -eigenschaften genügen in keiner Weise
den heute gültigen Hygienestandards und einfachsten Bedürfnissen eines
durchschnittlichen Menschen: wir haben z.B. täglich nur einen oder
weniger als einen Satz Unterwäsche zur Verfügung. Bei täglicher Arbeit
und Training lässt sich leicht nachvollziehen, dass das völlig
ungenügend ist. Besonders gilt das für den einzigen abgegebenen
Trainingsanzug. Ein Trainingsanzug genügt nicht. Gibt man ihn zum
Waschen, so muss man nach Ansicht der Direktion einige Tage wohl nackt
trainieren oder einen Überteuerten und hässlich Roten von der Anstalt
kaufen. Eine dermassen schäbige Handhabung und solch regelrechter
Zwang zur Verwahrlosung ist nicht einmal in den ärmsten Diktaturen der
Welt leicht anzutreffen. Es steht wohl auch nicht an, dass uns im
reichsten Land der Welt bisweilen, wie Verdingkinder zu Gotthelfs
Zeiten, Armutslumpen, ausgelatschte Schuhe oder gar Fusspilz mehrmals
vererbt werden!
Ausserdem ist es
geradezu brüskierend und beschämend, dass in einer als vorbildlich und
modern gepriesenen schweizer Strafanstalt die Insassen im Winter nicht
einmal eine warme Jacke und winterfeste Schuhe haben dürfen! Die
Direktion rechtfertigt sich damit, dass sich die Gefangenen mit der
abgegebenen Kleidung warm genug anziehen können!? Es leuchtet wohl
jedem vernunftbegabtem Menschen ein, dass jede kleine Bise im Winter
genügt, um auch die dickste Kleidung zu durchstossen, wenn sie nicht
winterfest ist. Genauso, wie selbstverständlicherweise die
Angestellten im Winter über lange und dicke Jacken und angemessene
Schuhe verfügen (und bisweilen noch die Frechheit besitzen, sich bei
uns frierenden Insassen über die Kälte zu beklagen), sollten auch wir
uns selbstredend, wie noch in der alten Anstalt Regensdorf, mit
angemessener Winterkleidung ausrüsten dürfen!
Dasselbe gilt für
Bettlaken und Wolldecken: während die Laken alle zwei Wochen
ausgewechselt werden, ist dies bei den Wolldecken nur alle 3 Monate
möglich. Hier könnte man den Gefangenen ebenfalls eigene Bettwäsche,
Überzuge, Decken, nordisch schlafen, nicht bloss ausnahmsweise
erlauben. Nicht nur die Allergiker unter uns wären endlich von den
ewigstaubigen und allgemein ungesunden synthetischen Wolldecken
erlöst! Auch hier liegt ein unausgeschöpftes Sparpotential für den
Kanton.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den
Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, die unnötig teure und
die Insassen verachtende und krankmachende Praxis in der Strafanstalt
Pöschwies aufzuheben und uns die Beschaffung/Benutzung eigener
Privatkleidung und Bettwäsche zu erlauben.
11. Einkauf
Der Einkauf von Schuhen
per Katalog ist heute verboten. Weshalb? Es ist für die Verwaltung
exakt derselbe Aufwand, ob sie für den Gefangenen für ab Katalog
bestellte Turnschuhe einbezahlen oder sein Geld seinen Angehörigen
einbezahlen muss, die dann die Schuhe einsenden oder in der Anstalt
abgeben. So oder so kommt es vor, dass sie dann nicht passen. Da aber
jegliche Rechtsgeschäfte verboten sind, muss sie der Gefangene dann
wieder hinaus zum Umtausch geben!? Warum so kompliziert? Hat der
Gefangene jedoch keine Angehörigen in der Schweiz, was recht häufig
ist, so ist er durch diesen Vorwand der Verwaltung gezwungen, sich
Turnschuhe von der Strafanstalt zu kaufen. Mal abgesehen von der oft
schlechten Qualität, wo Sohlen von einem etwa 100.- Fr. teuren Schuh
auch schon mal nach etwa einem Monat abfallen, hat der Gefangene keine
Möglichkeit, bei einem Sonderpreis weniger Geld auszugeben. Er ist
also durch diese Ausrede einem und weiteren ähnlichen (siehe auch
Kiosk!) oft überteuerten Anstaltsmonopolen ausgeliefert. Es entsteht
der Eindruck, dass solche Anstaltmonopole machtmissbräuchlich zur
eigenen Bereicherung bestehen, und das erst noch vom schändlich tiefen
"Arbeitsentgelt" seiner Insassen.
Im Schreiben
Sparmassnahmen der Direktion, wo am 3.1.2006 die aufgeführte
"Umtriebsentschädigung" (Punkt 6 Arztdienst), die Reduktion des
"Arbeitsentgeltes" um 10% und des Tagessatzes für die Kost von 8 auf
6.50 Fr. mitgeteilt wird (Die Wachhunde der Anstalt sollen einen
Tagessatz von ca. 15 Fr. erhalten!) lesen wir schönrednerisch, "Trotz
diesen Einsparungen wollen wir (sic!) nicht auf eine gesunde,
abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung verzichten". Die Kost
für uns Insassen ist unter dem Strich eine vor allem
erst noch häufig liederlich zubereitete und schlecht schmeckende,
immergleich fade oder überwürzte billigste industrielle
Mangelernährung, die im Office in kürzester Zeit herunter geschlungen
werden muss. Einer demonstrativ eingestellten Ernährungsberaterin wird
bisweilen scheinheilig extra für sie Gekochtes als Insassenkost
verkauft. Die ebenfalls scheinheilig mit wohlklingenden Namen
bedachten, sich aber ewig wiederholenden Wochenmenüs, wären das Papier
auch nicht wert, worauf sie gedruckt sind.
Wie praktisch in allen
Strafanstalten auch mit viel besseren Massenküchen, wäre es daher für
die Ernährungsgesundheit der Insassen, um so mehr für lange
einsitzende, extrem wichtig ergänzend kochen, ein minimal angemessenes
Sortiment im Anstaltseinkauf und Esspakete von draussen erhalten zu
können. Es wäre aber nicht zuletzt für die Gesundheit und die hohen
Folgekosten für Ernährungsbedingte körperliche und psychologische
Gesundheitsschäden unbedingt notwendig, das Gemüsesortiment zumindest
mit Saisongemüse auszuweiten. Auch vollwertige Produkte aus dem
Reformhaus und mehr M-Budgetprodukte würde es den Insassen erst
ermöglichen, sich gesundheitsgerecht bzw. billiger mit Waren
einzudecken. Es ist auch unverständlich, dass bei den meisten Artikeln
nur die bis doppelt teureren Varianten angeboten werden.
Ausserdem ist es
stossend, dass die anstaltsinterne Gärtnerei jährlich hunderte
Kilos an Gemüse wegwirft, anstatt sie den Gefangenen zu verkaufen.
Und lieber Blumen, als wie ursprünglich vorgesehen vor allem für die
Küche und für den Einkauf der Insassen, produziert. Hier liegt nicht
nur ein Sparpotential sondern auch eine weitere Einnahmequelle
verborgen! (Siehe dazu auch Punkt 3 Kochen.) Nebenbei erwähnt
würde eine ernsthaftere Koordination zwischen Küche und Gärtnerei
ebenfalls massive Sparmöglichkeiten eröffnen, die den anfallenden
administrativen Mehraufwand bei weitem übertreffen würden.
Des Weiteren sollten die
bloss zwei Gewerbeeinkäufe (während der Arbeitszeit Gruppenweise je
Gewerbe ein Kioskeinkauf) monatlich zumindest auf einen wöchentlichen
vermehrt werden. Es steht nicht an, dass uns die menschenrechtlich und
durch die europäische Konvention zustehende Stunde Hofgang pro Tag
faktisch ausgehöhlt oder verhindert wird, indem wir gezwungen werden
bei jedem Wind und Wetter mindestens zwei Mal pro Woche während dem
Hofgang und nur durch eine zugige Überdachung geschützt, für den
Kioskeinkauf anzustehen. Und, noch dazu, fast ausschliesslich nur in
derselben Zeitspanne die Erlaubnis und Möglichkeit zu haben, den
Staubsauger und alle anderen Mittel zur Zellenreinigung, wenn sie denn
nicht gerade besetzt sind, vom Abstellraum zu holen. Hofgang ist nicht
zur Zellenreinigung und nicht zum Einkauf da, sondern zur selbst
bestimmten individuellen gemeinschaftlichen Unterhaltung und zur
körperlichen Betätigung in Freien.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den
Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, die unnötig
repressive, überteuerte und gesundheitsschädigende Praxis in der
Strafanstalt Pöschwies aufzuheben und den Gefangenen den Einkauf ab
Katalog zu erlauben, sowie das Kiosksortiment auf kochbare Produkte,
mehr Saisongemüse, gesündere Reformhausprodukte und billigere
M-Budgetprodukte auszuweiten und die oben angeführten Monopole zu
unterbinden.
12. "Ethischer
Fonds" und Kontobewegungen
"Ethischer Fonds":
Dabei handelt es sich für die Insassen überspitzt formuliert um ein
mystisches Fabelwesen; kein Insasse weiss, was dieser Fonds ist, oder
wozu er genau dient.
Praktisch jeder
Gefangene hat schon durch Bussen oder den Kauf von CD-RWs in den Fonds
einbezahlt. Wir haben also ein Recht auf Information. Diese wird uns
jedoch von der Direktion, trotz mehrerer schriftlicher Anfragen, bis
heute verwehrt. Wir haben keinerlei Informationen zur Handhabung von
Auszahlungen noch zur Höhe des Fonds.
Insassenkonto:
Anstandslos werden uns zwar auf Anfrage Kontoauszüge und
Quittungskopien von Bargeldeinzahlungen am Eingangsschalter
ausgehändigt. Das genügt jedoch nicht. Wir bitten deshalb den
Gesamtregierungsrat die Weisung zu erlassen, dass uns bei allen Ein-
und Ausgängen ab Insassenkonto umgehend eine Kopie des Zahlungsbelegs
zugestellt wird.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den
Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erlassen, dass wir über
Abrechnungen, Handhabung von Auszahlungen und die Höhe des Fonds
informiert werden und uns Kopien aller Zahlungsbelege ab Insassenkonto
zugestellt werden.
13. Hierarchie
Die Hierarchie der
Strafanstalt Pöschwies scheint theoretisch klar gegliedert. In der
Praxis ist jedoch das Organigramm verworren, unklar und von vielen
Überschneidungen geprägt, was zu einem erheblichen sowie unnötigen
administrativen Mehraufwand, zu sich widersprechenden und
willkürlichen Entscheidungen, zu einer oft katastrophalen
Informations- und Verantwortlichkeitspraxis und somit zur allgemeinen
Verunsicherung führt.
So ist es z.B.
Vorschrift, dass bei jedem Direktionsaudienzgesuch zuerst einem so
genannten Abteilungsleiter der Gegenstand der Audienz mitgeteilt
werden muss. Erst danach ist es dem Gefangenen (vielleicht!) möglich,
mit einem Direktionsmitglied zu sprechen. Mal abgesehen vom
Mehraufwand ist dies auch aus betriebspolitischen und rechtlichen
Gründen problematisch, da dem Gefangenen so der Gang zu einer quasi
unabhängigen, anstaltsinternen Kontrollinstanz verwehrt bzw. erschwert
wird, was Willkür und Fehlentscheiden Tür und Tor öffnen kann. So
werden Direktionsaudienzzettel vom Abteilungsleiter bzw. Dienst
habenden Angestellten z. B. einer WN nicht selten gar nicht erst
behandelt bzw. weitergeleitet, wohl in der stillen Hoffnung, dass der
Insasse entmutigt, eingeschüchtert oder bis zur Schmerzensgrenze
frustriert zum Vorneherein aufgibt. Dies geschieht tatsächlich auch,
aber trägt sicherlich nicht zu einem positiven Sicherheits- und
Vertrauensklima zwischen Insassen, Personal und Direktion innerhalb
der Strafanstalt Pöschwies bei. In diesem Sinne würde das Ansehen und
das Vertrauen zur Direktion sicher auch sprunghaft ansteigen, wenn die
Direktion in regelmässigen Abständen in Gewerbe- und Abteilrundgängen
auf die Insassen und das Personal zugehen würde oder könnte, wie es in
aller Welt in Strafanstalten zumeist üblich und geboten ist, und beim
vorherigen Direktor auch üblich war. Es besteht hingegen die Lage,
dass auch jahrelang einsitzende Insassen den Herrn Direktor kein
einziges Mal, ausser vielleicht im Fernsehen, zu Angesicht bekommen!
Ausserdem stellt jedes
Abteil und jede WN ein feudal anmutendes Herrschaftsgebiet mit eigenen
meist ungeschriebenen und oft wechselnden Regeln dar. Was in einer WN
erlaubt oder üblich ist, wird in der anderen ohne ersichtlichen Sinn
und Begründung verboten. Noch harmlos ist, wenn die Post in einer WN
aus unerfindlichen Gründen bereits um 06:45h abgegeben werden muss und
in einer anderen bis um 07:00h. Schon weniger harmlos ist, wenn der
Insasse in der gleichen WN seinen Honig aus dem Lebensmittelpaket von
einem Angestellten erhält und vom Anderen nicht, oder von einem
Weiteren für den Besitz desselben Honigs sogar noch gerügt wird!
Diese unglaublich
irritierende Praxis untergräbt die Glaubwürdigkeit der Angestellten
schwer und verbreitet Frust und Aggression sowohl unter den Insassen
als auch den Angestellten. Die Lieblingsbegründungen „Es ist nun
einmal so.“, "Das ist halt ein Gefängnis" oder "Ich brauche ihnen
nichts zu begründen" gehören nicht in die Welt der Erwachsenen. Die
Strafanstalt Pöschwies ist gegenüber den Insassen sehr wohl
begründungspflichtig. Provokative und arrogante Pauschalantworten
genügen hier nicht.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den
Gesamtregierungsrat bitten, die Anstaltsleitung anzuhalten: die
Hierarchie klarer zu definieren; unproduktive und kontraproduktive
Instanzenzüge zu straffen; in den verschiedenen Abteilen und Pavillons
eine abgestimmte und in jedem Fall nachvollziehbare Gebots- und
Verbotspraxis durchzusetzen; Verbote in jedem Fall nachvollziehbar zu
begründen; die Informations- und Verantwortlichkeitspraxis einzuführen
bzw. zu verbessern.
14. Besuchswesen,
Personenkontingent, Familienzimmer
Unbestritten ist das
Besuchswesen für Besuchspersonen, Insassen und Personal einer der
sensibelsten und anspruchsvollsten Bereiche einer Strafanstalt, und
für den Insassen und sein soziales Umfeld von allergrösster Bedeutung.
Die Beschränkung von 12
Besuchspersonen pro Insasse (Besuchspersonenkontingent), und dass nur
einmal jährlich Besuchspersonen im Kontingent ausgewechselt werden
können, bedeutet für ein grosses familiäres und soziales Umfeld eine
massive Einschränkung bis zum Verlust von stabilen Beziehungen mit
Personen ausserhalb des Personenkontingentes, die jedoch mit nur einem
oder zwei Besuchen jährlich erhalten werden könnten. Insassen mit
kleinstem familiären und sozialen Umfeld müssen unter Umständen
missbräuchlich bis zu einem Jahr warten, bevor eine weitere
Besuchsperson oder eine neue Bekanntschaft sie ersatzweise besuchen
kann, obwohl ihr Besuchspersonenkontingent bei weitem nicht
ausgeschöpft ist.
Die Aufhebung dieser
Besuchsverhinderungsregelungen oder die jährliche Ausweitung des
Personenkontingents um 6-12 Personen ergibt für das Besuchswesen
keinen nennenswerten Mehraufwand oder Zulauf. Die Abklärungen bei der
Polizei zur Zulassung von Besuchspersonen und die Erledigung der
Besuchsformalitäten sind im Informatikzeitalter kein bedeutender
Aufwand. Die Besuchsräume sind sowieso sehr selten ausgelastet und
einer Überfüllung wird durch die nachvollziehbare Regelung, dass
maximal vier Personen pro Besuch und Insasse Zutritt erhalten, zum
Vornherein entgegengewirkt. Dass Besuche aus dem weit entfernten
Ausland vom nicht benutzten Stundenkontingent nicht mehr als 19
Besuchsstunden innerhalb eines Monates nachholen können, ist
angesichts der offensichtlichen Härtefälle und der mässigen Auslastung
des Besucherraumes ebenso wenig nachvollziehbar.
Es werden immer wieder
unbedingt zu vermeidende Vorfälle und Diskriminierungen vor allem im
Kontroll- und Eingangsbereich bekannt: harscher Umgangston; männliche
Angestellte, die weibliche Besuchspersonen vor allen anderen zum
Ausziehen von intimen Kleidungsstücken auffordern; bei sprachlichen
Kommunikationsschwierigkeiten werden Besuchspersonen einfach stehen
gelassen; Schalterpersonal, das wegen mangelndem Wechselgeld
Einzahlungen jähzornig zurückweist; öffentliches Anschreien von
Kindern und "Abkanzeln" von Insassen oder Besuchspersonen im
Besuchsraum, usw. Solche Verhaltensweisen des Personals bergen ein
brisantes Konfliktpotential!
Der Einsatz nur
von Sach- und Verhaltenskompetentem und immer auch von weiblichem
Personal wäre unbedingt notwendig. Dies umso mehr bei
Familienzimmerbesuchen, wo sogar Fälle bekannt sind, wo Insassen vom
Personal explizit/anzüglich unter Verachtung der grundlegendsten
Diskretion und Anstandsregeln wegen der Nichtbenutzung der Bettwäsche
angesprochen werden. Ein zweites Familienzimmer, kürzere Abstände
zwischen den Besuchen als die jetzt geltenden 2 ½ Monate und ein
separater Eingang wären sehr wünschenswert. Besuchspersonen
müssen zum/vom Familienzimmer quer durch den grossen Besucherraum
Spiessrutenlaufen und der Insasse muss am Rande aber für alle gut
sichtbar in Anstaltspantoffeln und auffällig sogar von zwei
Angestellten begleitet das Familienzimmer betreten. Nach dem Besuch
muss er, wiederum eskortiert und mit einem grossen durchsichtigen
Abfallsack mit der benutzten Wäsche in der Hand, wieder durch den
"Dorfplatz" und danach bis zur Wäscherei laufen. Wo ist da die
minimale Achtung der Würde und Diskretion der Ehefrauen, Freundinnen
und Insassen? Umso mehr wenn sie aus Kulturkreisen mit besonders
ausgeprägtem Schamgefühl stammen. Trotz mehrmaligen Hinweisen wurden
nicht einmal die durchsichtigen Abfallsäcke mit schwarzen ersetzt!
Familienzimmerbesuche sollten auch als ordinäres Besuchsrecht gelten,
anstatt durch etliche kleinliche und ausserordentliche Vorbedingungen
bisweilen als Zuckerbrot zur Erpressung des Insassen missbraucht und
eingeschränkt zu werden.
In diesem Punkt
möchten wir Insassen
den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zur Aufhebung bzw. Ausweitung
des Besuchspersonenkontingentes, Familienzimmer als ordinäres
Besuchsrecht, ein zweites Familienzimmer für kürzere Abstände zwischen
den Besuchen und die Gewährleistung von Diskretion, Sach- und
Verhaltenskompetenz des Personals zu erlassen.
15. Strikte
Einzelhaft/Bunker
Für grobe Verstösse
gegen die Hausordnung oder die Justizvollzugsverordnung wird (max. 20
Tage) strikte Einzelhaft, oder treffender Bunker, angeordnet.
Unter Missachtung der
Menschenrechte (auch vom Bundesgericht bestätigt) können die Insassen
im Bunker ausnahmslos täglich nur 20-30 Minuten im Freien spazieren.
Die auch von der Schweiz unterzeichnete internationale Konvention über
die Rechte von gefangenen Personen garantiert ein Minimum von
einer Stunde Aufenthalt im Freien, das nach Bundesgericht nur
ausnahmsweise unterschritten werden darf.
Ausserdem werden im
Bunker die Insassen im Winter bei Minustemperaturen krass ungenügend
bekleidet. Es werden ihnen ausschliesslich die Unterwäsche und ein
dünner Trainingsanzug mit Tennisschuhen abgegeben!! So werden die
Insassen bei jeder Kälte zum 20-30 Minuten dauernden Spaziergang
geschickt. Dies kann man wohl nur als schikanös und menschenverachtend
bezeichnen.
Dazu kommt noch, dass
oft auch Insassen ohne jedes Verschulden in die so genannten
Arrestzellen verbracht werden, z.B. wenn es den Angestellten in den
Sinn kommt, ihre Zelle genauer zu durchsuchen. Einige dieser
Arrestzellen haben einen Fernseher und andere nicht. Ansonsten
herrschen dieselben Bedingungen wie im Bunker. Auch diesen Insassen
wird der Spaziergang unrechtmässig und systematisch gekürzt und auch
sie dürfen nur spärlich bekleidet ins Freie.
Bei tätlichen
Auseinandersetzungen werden blindlings alle, ob Opfer oder Schlichter,
auch nach offensichtlicher Beruhigung der Beteiligten bzw. der
Auseinandersetzung, demonstrativ gefesselt abgeführt und abgestraft
und somit bisweilen Konflikte nicht gelöst, sondern rücksichtslos
verschärft bzw. erst hergestellt.
In diesem Punkt möchten
wir den
Gesamtregierungsrat bitten, diese Rechte und Menschrechte verletzende
und die Sicherheit fahrlässig verschlechternde Praxis umgehend zu
korrigieren. Menschenrechte und Konventionen über die Rechte der
Gefangenen müssen vor allem in strikter Einzelhaft gewahrt werden und
den Insassen sind unbedingt ein einstündiger Spaziergang und
ausreichende Bekleidung auch im Winter zu garantieren.
16. Bereich Arbeit
Die "Arbeitspflicht"
genannte Zwangsarbeit prinzipiell in Frage zu stellen würde den Rahmen
dieser Petition weit sprengen. Wir möchten aber feststellen;
prinzipiell begrüsst selbstverständlich jede gefangene Person in jeder
Strafanstalt Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Verdienstmöglichkeiten;
vermutlich wäre aber Freiwilligkeit in diesem Bereich u. a. der
Qualität und Bilanz der Arbeitsleistungen, dem Arbeits- und
Anstaltsklima und damit der Anstaltssicherheit und dem Ergebnis des
Resozialisierungsauftrages kaum abträglich, sondern eher förderlich.
Was uns Insassen aber
wichtige Anliegen wären:
Insassen, die zum Bezug
von AHV und IV berechtigt sind, werden die entsprechenden Leistungen
während der Strafe sistiert und sie unterstehen (faktisch und gemäss
einschlägigen Bestimmungen?) ebenfalls dem Arbeitszwang, zumindest
weil sie ansonsten kein "Sackgeld" für die hier möglichen Einkäufe
erhalten. Wie auch immer, dass AHV- und IV-Berechtigte Insassen, in
welcher Form auch immer, faktisch dem Arbeitszwang unterstellt sind,
kann wohl auch allgemein als unmenschlich, erniedrigend und untragbar
bezeichnet werden. Dies umso mehr im Rahmen der bestehenden
arztdienstlichen Praxis, wo z.B. sogar an unbestreitbar schweren,
chronischen und schmerzvollen Krankheiten leidende Gefangene alle 14
Tage die ärztliche Verschreibung und Erlaubnis zur Halbtagsarbeit
erneuern lassen müssen. Solche und weit schlimmere arztdienstliche
Praxis kann schwerlich bestreitbar und gelinde gesagt als
zweckentfremdet bezeichnet werden: denn ein Arztdienst wird so, völlig
entgegen seinem grundlegenden deontologischen Auftrag, zum
massgeblichen Legitimationselement für schlussendlich rücksichtslos
inkompetente, wohl auch Rechte und Rechtsverletzende, unmenschliche
und nicht zuletzt kostentreibende Zwangsarbeitstreiberei. Die auch
tödliche Folgen haben kann, wie der 2004 geschehene erschreckende Fall
eines jungen schwarzen Insassen, der terminal unter grossen Schmerzen
an Leberzirrhose oder Hepatitis litt und in seinen letzten Tagen vom
Arztdienst als "Simulant" zur Arbeit gezwungen wurde bzw. wegen
"Arbeitsverweigerung" noch Sanktionen erleiden musste, bevor er kurz
darauf verstarb.
IV- und AHV-Berechtigte
Insassen vom Arbeitszwang freizustellen, also gewähren
fakultative/teilweise/gar nicht zu arbeiten und teilweise oder
vollständig an Stelle des "Arbeitsentgeltes" die entsprechende Summe
aus den ihnen gehörigen Beiträgen zukommen zu lassen, würde vermutlich
keinerlei Mehraufwand für den Strafvollzug, dessen Auftrag, die
Sicherheit und die Gesundheitskosten, sondern eher das Gegenteil
erwirken.
Es wird uns, ausser an
Wochenenden und Feiertagen, keinerlei Erholungszeit/Ferien gewährt
(auch kein Ferienerbonus, 8,3%). Den eventuell dagegen geltend
gemachten Nachteilen, Mehraufwänden oder sogar
Bilanzverschlechterungen steht entgegen: die Einführung von
gesellschaftlich, gesundheitlich, leistungsmässig, ethisch, usw.
heutzutage unbestritten begründeten und bestehenden
Erholungszeiten/Ferien würde auch uns Insassen eine Erholung von einem
Dauerstress erlauben, der in unserem Istzustand zum schon bestehenden
schwerwiegenden Grundstress der Gefangenschaft noch dazukommt. Diese
Erholung unserer Arbeitskraft würde ermöglichen: selbstständigen
individuellen und kollektiven Beschäftigungen und Projekten besser
oder überhaupt nachzugehen, und vermutlich unsere allgemeine
Gesundheit und Motivation sowie, wenigstens in bedeutendem Masse, auch
die zur fakultativen Arbeit oben angeführten Punkte nur verbessern.
Zum demagogisch ausgiebig
beklagten Kostenfaktor Strafvollzug bzw. Strafgefangene möchten wir
noch anfügen: dass Strafvollzug den Steuerzahler massiv belastet und
damit u.a. Lohndrückerei beim Personal und bei Gefangenen Arbeitszwang
und schändliche Niedrigstlöhne und gar deren (O-Ton Herrn
Justizdirektor Notter) "vertretbare" Kürzungen zu rechtfertigen, ist,
gelinde ausgedrückt, nicht die ganze Wahrheit, wenn wir in Betracht
ziehen: z.B. im Sektor Elektrogerätereparatur sind wir für eine Firma
tätig, die horrende Gewinne ausweist. Deshalb wäre wohl realistischer
zu sagen, dass Justiz und Strafvollzug zumindest indirekt, teilweise
und vermutlich missbräuchlich Zulasten des Staates bzw. des
Steuerzahlers (auch allgemein) mit sog. "Sparmassnahmen" zu diesen
horrenden Gewinnen beiträgt.
In diesem Punkt möchten
wir den Gesamtregierungsrat bitten, für AHV- und IV-Berechtigte
Insassen eine nicht benachteiligende Aufhebung des Arbeitszwanges und
für alle Insassen ein ebenfalls nicht benachteiligendes Recht zum
Bezug von Ferien, Erholungszeiten bzw. Ferienbonus (8,3%) einzuführen.
17. "Sackgeld"
Wir erhalten vom
durchschnittlich seit Jahren ungefähr 500 bis maximal 600 Fr.
betragenden "Arbeitsentgelt" maximal 250 Fr. als "Sackgeld" für den
Kioskeinkauf ausgehändigt. Dazu erhalten wir an Weihnachten und zum
Geburtstag "Gutscheine" von je Fr. 50 und Fr. 10, die ebenfalls kaum
als "grosszügig" zu bezeichnen sind, umso weniger da sie mutmasslich
ab dem "ethischen Fonds", also eigentlich von unserem eigenen Geld,
ausbezahlt werden und wir sie auf zwei-drei Wochen befristet im Kiosk
gegen Waren einlösen können.
An der Pforte von
Besuchspersonen gelegentlich abgegebene Direktzahlungen gehen
ausschliesslich auf unser Konto. Bei Besuchen ist die gegenseitige
Übergabe jeglicher Gegenstände, Summen, usw. ausnahmslos untersagt und
anlässlich Besuche dürfen wir nicht mehr als 20 Fr. auf uns tragen.
Die Sanktionen bei Zuwiderhandlungen sind unverhältnismässig
schwerwiegend, vor allem wenn befristete Besuchsverbote und relativ
hohen Geldbussen bisweilen auch für geringste Übertretungen sogar
zusammen ausgesprochen werden (Ein Extremfall, als nach einem Besuch
20.20 anstatt 20.00 Fr. im Sack eines Insassen gefunden
wurden!).
Maximal sind hier 320 Fr.
Bargeldbesitz je Insasse erlaubt.
Die Teuerung war in den
letzten Jahren massiv. Gemäss jüngsten Jahresberichten der
STA-Pöschwies betragen die jährlichen Bruttoeinnahmen des Kiosks
ungefähr 1,2 Millionen Franken und die gesamten Bargeldzahlungen an
uns Insassen ungefähr 600'000 Fr. jährlich. Die Milchmädchenrechnung
zu diesen Zahlen ist einfach: der Insasse gibt monatlich im
Durchschnitt im Kiosk etwa 400-500 Fr. Bargeld aus.
Das entspricht ungefähr
der Bargeldsumme, die Insassen in anderen Strafanstalten, z.B.
Bostadel, bei etwa gleichem Durchschnittslohn und ausbezahltem
Sackgeld maximal besitzen dürfen.
In diesem Punkt möchten
wir Insassen den Gesamtregierungsrat bitten, Weisung zu erteilen, die
veralteten und unnötig repressiven Vorschriften der Wirklichkeit
anzupassen, und entsprechend den erlaubten Bargeldbesitz bzw. das
Taschengeld zu erhöhen und die Aushändigung von Geldgaben zu erlauben.
ABSCHLIESSENDE ZUSAMMENFASSUNG
Abschliessend möchten
wir den Gesamtregierungsrat darauf aufmerksam machen, dass gefangen
sein keine Eigenschaft sondern ein (schwerwiegender!) Zustand ist.
Darum sind wir Insassen nicht a priori "unglaubwürdig", "Simulanten",
usw., einfach weil wir gefangen sind. Unseren Zustand kennt ein Mensch
erst dann richtig, wenn er gefangen ist, und schlussendlich sind wir
die einzigen und besten "Experten" eines reibungslosen und geregelten
Ablaufes des täglichen Lebens in einer Strafanstalt, was umso mehr für
lange einsitzende Insassen gilt. Als gefangene Menschen stellen wir
nicht die Machtfrage. Die ist uns bestens bekannt und um schlichtweg
zu überleben, müssen wir uns damit abfinden, von der Gesellschaft
ausgeschlossen und in einem Gefängnis zu sein. Aber um Menschen zu
bleiben, können und dürfen wir uns nicht auch noch damit abfinden,
dass wir auf Schritt und Tritt missachtet und verachtet werden, auch
wenn das bisweilen mit den besten Absichten, dem freundlichsten
Umgangston und soweit ohne Anwendung von körperlicher Gewalt
stattfindet. Darum können wir uns auch nicht mit sinnlosen Regelungen,
Ungerechtigkeiten und Provokationen abfinden, die weit über die
Notwendigkeit der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufes
hinausgehen.
Das findet in dieser
Anstalt aber zuhauf statt, und die Direktion scheint nicht da zu sein,
um die Anstalt zu leiten, sondern um diese Lage nach aussen
schönzureden und nach innen beharrlich und praktisch ausnahmslos
abzusegnen. Das stört den täglichen Ablauf, das Leben der Gefangenen,
die Arbeit des Personals und einen geregelten und reibungslosen Ablauf
schwer. Eine Direktion, die den direkten Kontakt mit den Gefangenen
und dem Leben in der Anstalt beharrlich dermassen weitgehend
verweigert, oder davon von Anstaltsinternen bzw. -externen
Machtklüngeln ausgeschlossen wird, hat davon schlussendlich keine
Ahnung und ist auch nicht in der Lage und Willens etwas zu ändern.
Das verursacht oder
begünstig bloss Korruption, Verschwendung von Mitteln, erzeugt also
Mehrkosten und Spannungen, welche die Sicherheit der Insassen, des
Personals und schlussendlich der Gesellschaft bloss verschlechtern und
den Auftrag des Strafvollzugs in Frage stellen.
Da mit der bestehenden
Leitung und Lage keine echte Kommunikation stattfinden darf oder kann,
um Missstände mitzuteilen und sinnvolle und notwendige
Veränderungsvorschläge einzubringen, da eindeutig berechtigte,
wichtige, korrekt und sogar wiederholt eingegebene kollektive und
persönliche Beschwerden und Anfragen an die Direktion systematisch und
jahrelang, mit sehr seltenen Ausnahmen zur Bestätigung dieser "Regel",
schlichtweg ignoriert wurden und werden, sehen wir Insassen der
Strafanstalt Pöschwies uns nun gezwungen, uns direkt öffentlich an den
höchsten politischen Verantwortlichen, den Gesamtregierungsrat, zu
wenden. Die von uns Insassen mit dieser Petition eingereichten
Anträge, die das Ausmass der vorhandenen Missstände und des
bestehenden tiefen Unbehagens erst noch unvollständig zum Ausdruck
bringen können, verursachen weder zusätzliche Kosten, noch wird die
Sicherheit tangiert, noch stören sie einen geregelten und
reibungslosen Ablauf, noch verschlechtern sie die Arbeitsbedingungen
und die Sicherheit des Personals.
Diese Petition wurde
eingereicht
·
Um diese
notwendige Kommunikation wieder herbeizuführen!
·
Damit der
"Resozialisierungsauftrag" im demokratischen und rechtstaatlichen
Rahmen zur besseren Sicherheit der Gesellschaft nachhaltiger
ausgeführt werden kann!
·
Damit sich
das Zusammenleben unter den Insassen, das Verhältnis zwischen dem
Personal und den Insassen und unter dem Personal ein bisschen
menschlicher gestaltet und es zum Abbau von wachsenden Aggressionen
kommen kann!
Denn ein "Leben", das im
Wesentlichen bloss aus Zwangsarbeit, Fütterung, Einschluss und
vollständiger Bevormundung besteht, hat mit "Resozialisierung" nichts
zu tun und führt zur totalen Verrohung, Verwahrlosung und ist
letztlich bloss eine Art der Versklavung.
EINSENDER, ERLÄUTERUNGEN
Einsender:
Marco Camenisch
PF 3143
8105 Regensdorf
Erläuterungen:
Der Entwurf dieser
Petition entstand aus einem vor allem in den letzten Jahren zunehmend
angestiegenen allgemeinen Unbehagen der Insassen. Auch im Zusammenhang
mit der allgemeinen Verhärtungs- und Verwahrungsorgie in der
Asylpolitik, der Justiz und im immer vollständiger psychologisierten
Strafvollzug, die zunehmend keine Perspektiven mehr für ein
zukünftiges Leben in Freiheit offenlassen, läuft dieses Unbehagen die
grosse Gefahr, immer mehr die Züge blanker Verzweiflung anzunehmen.
Diese Petition wurde
aber spontan ohne kollektiven Auftrag von einer Insassengruppe
angeregt und aus eigenen und in der Diskussion mit weiteren Insassen
gesammelten Vorschlägen und Wünschen ausgearbeitet. Die Einreichung
der Petition und die Petition selbst werden mit den Unterschriften
selbstverständlich zur kollektiven Angelegenheit und
Verantwortlichkeit aller unterzeichnenden Insassen.
Es unterschreiben
ungefähr 80% von 222 Insassen (WNs 192 + LS 30), die einander treffen
können.
Diese ±
80% sind aber für alle ±
450 Insassen der STA-Pöschwies repräsentativ!
Denn: die andere Hälfte
aller Insassen der STA-Pöschwies wird untereinander und von unserer
Hälfte vollständig getrennt und konnte nicht miteinbezogen werden.
Der Einsender persönlich
hat ausschliesslich die einmalige und in eventueller Folge
auswechselbare Verpflichtung übernommen, diese Petition dem
Regierungsrat zu überweisen und eventuell an die Gefangenen gerichtete
Antworten oder Anfragen betreffs dieser Petition möglichst
umgehend und vollständig weiterzuleiten. Er hat somit vom
unterzeichnenden Insassenkollektiv keinerlei leitenden Auftrag
erhalten und hat in diesem keinerlei stellvertretende Funktion inne
oder übernommen.
Knastspaziergang für Marco Camenisch
(Juli 05)
Am Nachmittag des
22. Mai 2005 fand vor den Mauern ein so genannter Knastspaziergang
statt. Aus Solidarität für Marco Camenisch veranstalteten Personen,
die sich als Freundinnen und Freunde von Marco bezeichnen eine
Demonstration mit Unterstützung von Knallkörpern. Der Lärm war auch
innerhalb der Mauern zu hören, worüber sich die Gefangenen jedes Mal
freuen. In den vergangenen Monaten waren auch abends und nachts
mehrere Male Knallkörper zu hören, was die Gefangenen immer mit Herrn
Camenisch in Verbindung bringen. Die Demonstranten verteilten am 22.
Mai Flugblätter. Ein Exemplar wurde uns vorgelegt und wird nachfolgend
in Auszügen wiedergegeben, obwohl wir nicht in allen Punkten mit der
Meinung der Aktivisten übereinstimmen (Kleinschreibung aus dem
Original):
knastspaziergang zur haftanstalt pöschwies 22.5.05
gut ein jahr ist
es her, seit wir das letzte mal der haftanstalt pöschwies einen besuch
agbestattet haben. unser freund und genosse maro camenisch, der hier
einsitzt, war gerade vom geschworenengericht des kt. zürich zu 17
jahren haft veurteilt worden. der schock über das urteil sass tief.
vor kurzer zeit hat nun marcos anwalt am kassationsgericht und am
bundesgericht beschwerde gegen das juristisch umstrittene sttrafmass
eingereicht.
erinnert ihr
euch an den prozess? absperrgitter überall, stacheidraht, körperkontrolle am eingang,
schmier, ein grosses tamtam im bürgerlichen blätterwald,
massenverhaftungen bei der solidemo, präventivhaft für eine
aktivistin... die inszenierung hatte schon was, das muss man ihnen
lassen. die gefährlichkeit des delinquenten sollte uns greifbar vor
augen geführt werden. politik der angst in zeiten, in denen viele
angesichts der prekarisierung ihrer lebensverhältnisse um die zukunft
bangen: wie soll ich die miete, die krankenkasse zahlen, wie lange
habe ich noch meine lohnarbeit, kann ich überhaupt stempeln gehen, wie
organisiere ich die hausarbeit, was wenn ich krank werde usw. usf.
wer erinnert sich
nicht an den (...) staatsanwalt weder, ein (...) der besonderen art;
an den stirnerunzelnden gerichtspräsidenten mathys, wie er den
lieberalen papi mimte; an die in anzug und deuxpièce gewandeten
geschworenen, meist mit dumpfem blick, denen zigmal irgendwelche
schusskanäle, blutige schädel, fahndungsfotos vor die birne gehalten
wurden? marco hatte bei der schmierenkomödie gar nie die chance, nicht
der mörder von brusio zu sein. aber es galt ja, einen "terroristen" zu
verurteilen, widerständiges verhalten gegen die herrschenden zustände
stellvertretend abzuurteilen, zu zeigen, dass der staat niemals
vergisst. die verurteilung war beschlossenen sache. der prozess das
dazu nötige spektakel.
das hatte auch
seinen nierderschlag in der linken, die sich bis auf wenige ausnahmen
vornehm zurückhielt beim prozess ‑ wer will sich schon die finger verbrennen ‑ oder beim grübeln über die frage von schuld und unschuld
schon mal (un)bewusst die kategorien der bürgerlichen justiz
nachexerzierte. einen mörder unterstützt man schliesslich nicht.
wir sind heute
wegen marco hier, um ihm zu zeigen, dass er nicht alleine ist, dass
wir ihn nicht vergessen haben, dass wir unseren begriff von
solidarität nicht von der schmier und der justiz diktieren lassen.
aber nicht nur
das: wird sind auch hier, weil wir grundsätzlich gegen das knastsystem
sind. knäste sind nichts anderes als perfide verhaltensfabriken. in
ihnen soll die persönlichkeit der gefangenen systematisch zerstört und
neu aufgebaut werden. Ziel ist die herstellung eines disziplinierten
und an den jeweiligen verwertungsbedarf angepassten verhaltens. kein
zufall ist, dass die meisten knackies wegen einbrüchen, diebstählen,
drogen oder gewaltdelikten sitzen ‑ auswegsversuche eines
prekarisierten proletariats, das dem diktat von flexibilisierter
lohnarbeit und deregulierter sozialsysteme unterworfen werden soll.
knäste werden
wirtschaftlich immer ineteressanter. in europa kommt es unter dem
stichwort public private partnership öfters mal zur privatisierung von
ganzen haftanstalten bzw. der profitorientierten vernutzung der
zwangsarbeit von häftlingen. in den usa sprechen kanstaktivistInnen in
diesem zusammenhang in anlehnung an den begriff
des"militärisch‑industriellen komplexes" gar von einem
"gefängnisindustriellen komplex". eine entwicklung, vor der wir unsere
augen nicht verschliessen dürfen.
das klima wird
rauer, die schrauben werden angezogen. insbesondere gegen migrantlnnen
(bspw. neues anag, verweigerung der nothilfe usw.), unangepassten
jedwelcher art (wegweisungsartikei, die geplanten sog.
hooligan‑gesetze), aber auch gegen linke mobilisierung, denken wir nur
mal an all die festnahmen, die bussen der letzten jahre. angesichts
solcher zustände ist es notwendig, dass wir jenseits ideologischer und
meist bonierter grabenkämpfe eine gemeinsame auseinandersetzung über
repression hinkriegen, uns entlang dieser frage auch in den eigenen
zusammenhängen organisieren. die konkrete und praktische unterstützung
von gefangenen ist ein wichtiger teil davon.
in diesem sinne:
informiert und
organisiert euch,
werdet aktiv!
schafft ein,
zwei, drei, viele knastspaziergänge!
freundInnen und
unterstützerinnen von marco camenisch, mai 05 neue mailadresse:
marco_camenisch@yahoo.de
schreibt an‑.
marco camenisch, postfach 3143, 8104 regensdorf
Odyssee einer
Regelung (Juli 05)
Gefangene der
Küche werden willkürlich eingesperrt oder nicht, je nachdem um welchen
Gefangenen es sich handelt. Diese offensichtliche Willkür wird vom
Bundesgericht sogar noch geschützt.
Als ich die Lehre
in der Anstaltsküche begann, erhielt ich auf Verlangen einen freien
Tag pro Woche, jeweils den Samstag. Da damals alle anderen Gefangenen
der Küche sieben Tage die Woche arbeiteten, passte mein freier Tag
jemandem nicht und ich wurde den ganzen Morgen bis zum Mittagessen in
meiner Zelle des Pavillon 1 eingesperrt (8.15‑11.40 Uhr). Bald
darauf kam ich jedoch in die Abteilung für Langstrafige, wo die
Gefangenen am Wochenende ganztags geöffnet sind. Anfangs 2004 wurde
ich in den Pavillon 6 versetzt, wo ich wieder in der Zelle eingesperrt
wurde. Dort beantragte ich beim Direktor U. Graf dieselben
Öffnungszeiten wie mein Mitlehrling, der an seinem freien Tag ganztags
offen hatte und schon ab 9.00 Uhr spazieren gehen durfte. Herr Graf
erklärte, ich müsse in den Pavilion 1 wechseln (für Küchen‑ und
Bäckereiarbeiter reserviert), dort käme ich in den Genuss derselben
Regelung, wie die Küchen‑ und Bäckereiarbeiter. Im September 2004
eröffnete man mir im Pavillon 1 gleich beim Eintritt, dass ich an
meinem freien Tag zwar die Zelle offen hätte, jedoch erst ab 11.00
Uhr spazieren gehen dürfe. Dies sei mit dem Küchenchef
abgesprochen und aus Fairness gegenüber den übrigen Küchenarbeitern
geboten, die alle, mit Ausnahme meines Mitlehrlings, sieben Tage pro
Woche arbeiten. Mein Mitlehrling reagierte empört, als er erfuhr, dass
er nun plötzlich nicht mehr vor elf Uhr in den Spazierhof dürfe. Wir
sprachen den Küchenchef darauf an. Er wusste jedoch nichts von einer
angeblichen Abmachung. Als wir dies im Pavillon klarzustellen
versuchten, wollte der Wärter plötzlich nicht mehr behauptet haben,
die Regelung sei mit dem Küchenchef abgesprochen worden.
Deshalb gelangte
ich an den Direktor mit dem Antrag es sei uns zu erlauben schon ab
9.00 Uhr spazieren zu gehen. Urplötzlich änderte jedoch Herr Graf
seinen Kurs um 180° und behauptete, dies könne aus Fairness gegenüber
den anderen Lehrlingen und Gefangenen nicht angehen (Nota bene: In
seinem Schreiben wenige Monate vorher wollte er von einem solchen
Vergleich nichts wissen.). Also rekurrierte ich bei der
Justizdirektion gegen diesen willkürlichen Entscheid und verwies
ausdrücklich auf den Brief des Direktors, wo er mir dieselbe
Pausenregelung wie meinem Mitlehrling zusicherte, sobald ich mich im
Pavillon 1 befände. In seiner Unterstellungnahme zum Rekurs behauptete
der Vizedirektor kurzerhand, ich hätte die grosszügigste
Hofgangregelung und sei während meines arbeitsfreien Tages nie in der
Zelle eingesperrt gewesen. Beides entspricht nicht der Wahrheit, denn
in verschiedenen anderen Gewerben ist es üblich, dass die Gefangenen,
welche an einem Tag des Wochenendes arbeiten, das übrige Wochenende
ganztags spazieren dürfen. Doch trotz all dieser Tatsachen erachteten
es weder die Justizdirektion noch danach das Bundesgericht für nötig
diese Willkür zu stoppen und gingen auf verschiedene meiner Argumente
gar nicht erst ein. Als ich die ganze Geschichte dem Küchenchef und
anderen Angestellten darlegte, sahen sie die offensichtliche
Ungerechtigkeit und bezeichneten das Vorgehen der Anstaltsleitung als
Willkür bzw. Retourkutsche.
Die Resozialisierung im
Sinne der Strafanstalt Pöschwies oder ein weiteres Beispiel des
"wohlwollenden" Direktors U. Graf (Mai 2005)
Ein
Mitgefangener erwartete Besuch von Familienangehörigen aus dem Kosovo.
Der Sozialdienst, welcher auch für die Besuchsbewilligungen zuständig
ist, half ihm bei der Visabeschaffung. Doch als die Besucher
schliesslich eintrafen, liessen die Wärter sie nicht ein und der
Besuch konnte nicht stattfinden! Die Anstaltsleitung begründete dies
mit der Regelung, wonach jeder Gefangene eine Besucherliste von nur 12
Personen führen darf und diese nur einmal jährlich geändert werden
darf. Die Anstaltsleitung behauptete der Gefangene habe die Liste
bereits einmal geändert und eine zweite Änderung könne erst nach zwölf
Monaten erfolgen. Zu diesem Schluss kam die Anstaltsleitung obwohl der
Gefangene mit aller Deutlichkeit erklärte, dass der 13. Besucher ein
Sozialarbeiter aus dem Gefängnis in Kloten gewesen ist, den er nicht
eingeladen hat und der nach § 103 der Justizvollzugsverordnung (JuV)
zeitlich unbeschränkte Besuchmöglichkeit hat, also nicht zum
Besucherkontingent gezählt werden darf. Es war also gesetzeswidrig
diesen Besucher auf der Liste mitzuzählen und einfach anzunehmen, der
Gefangene habe die Liste stillschweigend geändert.
Man sollte sich dies bildlich vor Augen führen: Ein Gefangener, der
seine Familienangehörigen seit Jahren nicht gesehen hat, der während
des Krieges im Kosovo um ihr Leben fürchten musste und der jetzt
endlich die Möglichkeit gehabt hätte sie zu sehen, muss erfahren, dass
die Leitung der Strafanstalt Pöschwies in verkappter und bornierter
Weise blind an einer internen Regelung festhält und dabei verkennt,
dass sie nicht nur gegen § 103 JuV verstösst, sondern auch die
elementarsten Menschenrechte (Art. 8 EMRK) mit Füssen tritt. Ausserdem
lässt sich Berechtigterweise fragen, ob damit der Resozialisierung
gedient ist. Der verzweifelte Gefangene wandte sich mit einem Rekurs
an die Justizdirektion. Herr Weilenmann wies die Beschwerde jedoch ab
und stützte den Entscheid der Strafanstalt Pöschwies. Da der Gefangene
nicht wusste, ob und wie man sich gegen diesen Entscheid wehren kann,
gelangte er mit einem Brief an die Justizdirektion, in dem er anfragte
welche Rechtsmittel er gegen das Urteil erheben kann. Wie das
Bundesgericht später in seinem Entscheid feststellte (Urteil vom 24.
September 2002, 1 P.38812002/sta), wäre es die Pflicht Herrn
Weilenmanns gewesen das Schreiben im Sinne einer staatsrechtlichen
Beschwerde ans Bundesgericht weiter zu leiten. Dagegen wartete Herr
Weilenmann zu, bis die dreissigtägige Frist für die staatsrechtliche
Beschwerde verstrichen war und teilte dann dem Betroffenen mit, es sei
kein ordentliches Rechtsmittel gegen den Entscheid der Justizdirektion
möglich. Somit war es dem Gefangenen wegen des Fehlverhaltens der
Justizdirektion nicht möglich fristgerecht beim Bundesgericht
Beschwerde zu erheben. Nichtsdestotrotz wies das Bundesgericht in
seinem Entscheid die Anstaltsleitung darauf hin, dass zukünftig
Verwandte aus dem Ausland zum Besuch zuzulassen sind, auch wenn sie
sich nicht auf der Besucherliste von nur 12 Personen befinden.
Die Begrenzung der Besucherzahl auf 12 Personen wurde kürzlich vom
Bundesgericht gestützt, was m.E. die Glaubwürdigkeit des
Bundesgerichtes arg in Frage stellt. Der Presse war zu entnehmen, dass
dies durch den administrativen Aufwand für die Anstalt vertretbar sei.
Das ist lächerlich. Denn der administrative ,Aufwand" beschränkt sich
auf das blosse weiterleiten der Personalien der Besucher an die
Polizei, welche dann die weiteren Abklärungen (wenige Minuten
dauerndes Überprüfen im PC) tätigt und die Anstalt informiert. Das
sind pro Besucher wenige Minuten Arbeit. Soviel zur Arbeitsmoral der
hiesigen Wärter. (Der geneigte Leser vergleiche dazu den tatsächlich
enormen administrativen Aufwand für die Rapportier und Disziplinierwut
der Wärterschaft, Rubrik"Finanzielles" Mai 2005. Hierfür hat die
Anstalt jedoch genügend Zeit und Personal.)
Treibt die
Zürcher Justiz Insassen dazu auszuflippen?
Eine gewagte
These, ausser wenn man bedenkt, dass die Justiz vielleicht
argumentieren möchte, "dass sie es schon immer gewusst hätten", und
dies als Anlass nehmen könnte, sich endgültig aus der Verantwortung zu
stehlen.
Was würden Sie
tun, wenn ein Arzt eine Operation mit der Begründung verweigern würde,
"dass die Indikation für einen Eingriff zwar dringend gegeben ist, der
Eingriff aber deswegen nicht durchgeführt werden könne, weil immerhin
die Gefahr besteht, dass Sie auf seinem Tisch verbluten, und er dafür
haftbar gemacht werden könnte?"
K.J. sitzt seit
nunmehr 10 Jahren im Knast, und das obwohl sein letztes Delikt nunmehr
23 Jahre zurückliegt. So etwas ist möglich, weil die Zürcher Justiz
ihre Rückgratlosigkeit hinter dem Moto "öffentliche Sicherheit"
verbergen kann. In die Verwahrung zurückversetzt wurde J.K., weil eine
Frau 1994 in einem Gespräch "Angst bekommen hatte und darauf hin eine
Anzeige einreichte."
Obwohl diese
Anzeige zurückgezogen wurde,
und strafrechtlich gegen J. K. nichts
vorliegt, sitzt er seit nunmehr 10 Jahren im Knast.
10 Jahre Knast,
obwohl sein soziales Umfeld immer stimmte, 10 Jahre Knast, obwohl er
nachweislich während all den Jahren Knast einen Arbeitgerber gehabt
hätte.
Warum macht die
Justiz böswillig ein Leben kaputt?
K. J. ging in ein
internes Lager, eine Woche auf einer Alp, war schon 29 mal im Urlaub,
hat die besten Führungsberichte, aber man verweigert ihm die weiteren
Vollzuglockerungen, mit der Begründung, "ohne Therapie gebe es keinen
28-Stunden Urlaub und weitere Vollzugslockerungen." Nicht dass sein
Verhalten nach einer Therapie rufen würde, die Justiz eine Therapie
fordern könnte, oder die STA Pöschwies eine Therapie für nötig
erachten würde. Es wurde klar gesagt, dass weitere Vollzugslockerungen
angebracht wären und auch seitens der Fachkommission wurde klar
gesagt, dass ihnen der Fall bis zur Entlassung, nicht mehr vorgelegt
werden müsse.
Die Zürcher
Justiz will keine Verantwortung mehr übernehmen, aber auch ihr
Jahrelanges Nichts‑Tun ist ein Nichts, dass viel
bewirkt.
K. J. tat was
möglich war, wenn die Zürcher Justiz sein Leben zerstören will, dann
muss die Zürcher Justiz dafür die Verantwortung übernehmen!
Insasse K.J. STA
Pöschwies
Taktik des
Links‑liegen‑lassens oder Mobbing in
der Strafanstalt (Mai 2005)
Durch
seine Position als Direktor der sehr kleinen und trotzdem grössten
Strafanstalt der Schweiz trägt Herr Graf eine grosse Verantwortung.
Dasselbe gilt für die übrigen Mitglieder der Direktion. Wie durch
diverse Studien und wissenschaftliche Abhandlungen belegt ist, sind
Gefängnisse allein schon durch die ihnen immanenten Gegebenheiten
prädisponiert für Willkür, Machtspielchen und ähnliches. In einer
solchen Situation ist es sehr wichtig, dass ein funktionierendes
Kontrollorgan existiert. Innerhalb der Anstalt sollte dies die
Direktion und ausserhalb die höheren Instanzen sein.
Vor einigen Tagen lief eine Sendung über Mobbing im Fernsehen. Als
einige der Grundelemente d |